Hallo,
ich möchte Elternzeit vom 11.11.09 bis 10.02.2010 nehmen. Der Zeitraum ergibt sich aus den 11. bis 14 lebensmonat meines Sohnes. Lebensmonat weil das Eltergeld so gezahlt wird.
Im November würde ich also 7 Werktage arbeiten (vom 01.11.09 bis zum 10.11.09). In meinem Arbeitsverrrag ist festgelegt, dass kein 13. gezahlt wird währen der Elternzeit. Normalerweise wird das 13. Gehalt hälftig im Juni und im November überwiesen. Wenn ich jetzt den kompletten November in Elternzeit wäre würde ich das Weihnachtsgeld nicht erhalten. Das ist klar.
Ich arbeite aber 1 1/2 Wochen (vom 01.11.09 bis zum 10.11.09) im November. Habe ich dann Anspruch auf das hälftige 13. Gehalt?
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht dass ich keine Anspruch auf das hälftige 13. Gehlat habe wenn ich in Elternzeit oder unbezahlten Urlaub bin. Den Betriebsrat möchte ich noch nicht fragen weil es ja noch solange hin ist und der Kündigungsschutz erst 8 Wochen vorher losgeht. Ich muss mich aber schon jetzt festlegen weil das Elterngeld spätestens 3 Monate nach Geburt beantrag werden muss, ich es mir mit meiner Frau aufteilen muss und man es nachträglich nicht ändern kann.
VG