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13. Gehalt / Weihnachtsgeld in Elterzeit . Elternzeit beginnt Mitte Auszahlungsmonat

Frage von hans224 hans224

Hallo,

ich möchte Elternzeit vom 11.11.09 bis 10.02.2010 nehmen. Der Zeitraum ergibt sich aus den 11. bis 14 lebensmonat meines Sohnes. Lebensmonat weil das Eltergeld so gezahlt wird.

Im November würde ich also 7 Werktage arbeiten (vom 01.11.09 bis zum 10.11.09). In meinem Arbeitsverrrag ist festgelegt, dass kein 13. gezahlt wird währen der Elternzeit. Normalerweise wird das 13. Gehalt hälftig im Juni und im November überwiesen. Wenn ich jetzt den kompletten November in Elternzeit wäre würde ich das Weihnachtsgeld nicht erhalten. Das ist klar.

Ich arbeite aber 1 1/2 Wochen (vom 01.11.09 bis zum 10.11.09) im November. Habe ich dann Anspruch auf das hälftige 13. Gehalt?

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Deine Frage kann man nicht ohne weiteres richtig beantworten,da die Sonderzuwendung nicht gesetzlich geregelt ist,sondern Bestandteil von Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ist.
    Ich habe einen Tarifvertrag Einzelhandel vorliegen.In dem steht unter "Anspruchvoraussetzung" z.B.:
    Beschäftigte haben Anspruch auf die tarifliche Sonderzuwendung,wenn sie am 1.Dezember dem Betrieb/Unternehmen mindestens 12 Monate ununterbrochen angehört haben.
    Habt ihr einen Betriebsrat,dann erkundige dich dort noch mal.

    Kommentar von hans224 hans224

    Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht dass ich keine Anspruch auf das hälftige 13. Gehlat habe wenn ich in Elternzeit oder unbezahlten Urlaub bin. Den Betriebsrat möchte ich noch nicht fragen weil es ja noch solange hin ist und der Kündigungsschutz erst 8 Wochen vorher losgeht. Ich muss mich aber schon jetzt festlegen weil das Elterngeld spätestens 3 Monate nach Geburt beantrag werden muss, ich es mir mit meiner Frau aufteilen muss und man es nachträglich nicht ändern kann.

    VG

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    Antwort von zilla002 zilla002

    50% als Urlaubsgeld im Juni

    und 50% als Weihnachtsgeld im November.

    01.-10.11. ist dir anteilmäßig das Weihnachtsgehalt zu gewähren. Wären dann 33% der 50% Weihnachtsgeld.

    So wird´s bei uns gemacht.

    Kommentar von hans224 hans224

    Hallo,

    Danke für deine Antwort. Bei uns gibt es diese Anteilsmäßige Regelung nicht. Es läuft also auf alles oder nichts hinaus. Ich arbeite 7 Tage im Nov und bekomme daher auch eine Gehaltsabrechnung. Mit oder ohne Weihnachtsgeld?

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