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13. Geburtstag der Freundin

Frage von Katinka062 Katinka062

Ich war bei meiner besten Freundin auf dem 13. Geburtstag, habe mich extra zurechtgemacht, geschminkt alles. Alle anderen auch. Und dann? Es klingelt. Sie macht auf. Draußen steht eine von alles gehasste namens Lorena. Sie wurde nicht eingeladen, wird aber trotzdem der Höflichkeit wegen hereingebittet. Sie hat Jogginghose an und schmutziges T-Shirt, hat noch nicht mal ein Geschenk dabei, gratuliert nicht. Sie frisst (sorry der Kraftausdruck) den halben Kuchen auf, und als die Party vorbei ist bleibt sie noch eine Stunde obwohl keiner gesagt hat dass sie das darf. Ich habe es gesehen, denn ich durfte bleiben. Am nächsten Tag steckt im Briefkasten eine Nachricht: Die Party war scheiße, genau wie du. Der Kuchen schmeckte nicht aber die Musik war gei*. Nächstes Jahr komme ich wieder. RÖÖÖPS! Ich fand das unmöglich! Und ihr?

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UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen! 13
Naja, es geht noch. 0
Ist doch ok. 1
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Antworten (15)

  • 1
    Antwort von DanielsGirl DanielsGirl
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!

    Ist das jetzt dein Ernst oder hast du das im Film gesehen? Klingt unglaublich! Was haben die Eltern dazu zu sagen?

    Kommentar von Katinka062 Katinka062Katinka062

    Es ist mein voller Ernst! Die Eltern waren außer Haus.

    Kommentar von Hallomela HallomelaHallomela

    du weißt das das nicht erlaubt nicht!

    Kommentar von DanielsGirl DanielsGirlDanielsGirl

    Erstens das (nicht erlaubt, wie Hallomela sagt) und zweitens: Wissen die Eltern bis heute nichts davon? Habt ihr denen nichts gesagt? Und hat deine Freundin mit 13 einen eigenen Briefkastenschlüssel oder wie kann es sein dass die Eltern das freche Schreiben von dieser Lorena nicht gesehen haben?

    Ganz ehrlich: Ist diese Lorena es wert überhaupt zum Gesprächsthema zu werden? Solche Kinder wie sie haben meistens eine schlimme Vergangenheit (oder sogar Gegenwart) ertragen müssen. Das Mädel scheint mir psychisch nicht ganz normal zu sein und kann froh sein, wenn sie nicht in die Klappse eingewiesen wird. Ich glaube die hat verdammt große Probleme. Wie auch immer: Ignoriert sie und lasst es nicht wieder zu, dass sie zu euch in die Gruppe vorstoßen kann. Ansonsten würde ich mal die Eltern von deiner 13-jährígen Freundin informieren, dass die sich mit Lorenas Eltern auseinandersetzen. So kriegt sie sicherlich noch ihr Fett weg

    Kommentar von Katinka062 Katinka062Katinka062

    Wieso? Was ist nicht erlaubt? Dass die Eltern aus dem Haus waren? Die wussten von der Party. Sie hat einen Schlüssen und den Eltern wurde das Schreiben gezeigt sie haben gesagt: Was ein armes Kind, das sowas macht.

    Kommentar von DanielsGirl DanielsGirlDanielsGirl

    Naja also 1. ist es nicht erlaubt euch mit 12 oder 13 Jahren unbeaufsichtigt über einen längeren Zeitraum alleine im Haus zu lassen, auch tagsüber nicht! Wenn einer von euch eine Kerze umwirft und die Hütte brennt ab, kommen ihre Eltern 1. in den Knast und 2. wird keine Haftpflichtversicherung in Deutschland den Schaden bezahlen. D.h. die Familie hat mehrere hunderttausend €uro Schulden und wird so schnell nicht wieder glücklich. Und 2. wie können ihre Eltern so lässig auf den Brief reagieren? Sie haben zwar Recht indem sie Mitleid mit dem armen Mädchen haben, das stark verwirrt zu sein scheint, aber sie hätten sich trotzdem an die Eltern oder den Vormund des Mädchens wenden sollen. Es geht ja auch darum, dass das keine einmalige Sache war, sondern das Kind immer so zu spinnen scheint. Gerade deswegen müssen Konsequenzen gezogen werden. Mal angenommen diese Lorena - und davon gehe ich mal stark aus - hat psychische Probleme. Mal angenommen es hat starke Probleme im Elternhaus und tickt deswegen so aus - dann muss gehandelt werden und zwar ganz schnell: Jugendamt her oder das Kind in psychologische Behandlung. Andernfalls wird es diese Lorena sehr schwer in ihrem späteren Leben haben, wenn ihr nicht unverzüglich geholfen wird

    Kommentar von Katinka062 Katinka062Katinka062

    Es ist NICHT erlaubt?

    1. Da waren keine Kerzen, nur eine

    2. Ich habe meinen 10. Geburtstag auch ohne Eltern gefeiert.

    Kommentar von DanielsGirl DanielsGirlDanielsGirl

    Nein, glaub mir, es ist nicht erlaubt. Ihr müsst mind. 14 oder 16 sein, genau weiß ich es nicht. Da hat der Gesetzgeber schon vorgesorgt und das nicht ohne Grund. Und das mit der Kerze war nur 1 Beispiel von 1000 möglichen Unfallvorkomnissen die möglich wären. Selbst wenn keine Kerze dort stand, es gibt noch 1000 weitere Dinge die passieren können. Ich will dir nur erklären, WESHALB der Gesetzgeber so entschieden hat

    Kommentar von Katinka062 Katinka062Katinka062

    Du machst dir so große Mühe mich zu überzeugen, aber ich glaube das einfach nicht. Auf meiner Sommerparty waren wir aauch allein, und als der Vater meiner Freundin (der ist Richter) gesehen hat dass überhaupt keine Erwachsenen da sind hat es auch nichts gesagt und meinen Eltern später auch nicht. Ich blaibe auch wohl mal 1-2 Wochen allein zuhause wenn meine Eltern auf Geschäftsreise gehen und es könnt höchstens einmal meine Oma einmal in der Woche zu Besuch.

    Kommentar von DanielsGirl DanielsGirlDanielsGirl

    :) Mir gehts nicht darum dich zu überzeugen, das muss ich nicht, ich weiß dass ich Recht habe ;) Aber mal ehrlich: Wenn ein Richter auch im Privatleben Richter wäre, hätte er keine Freunde und auch keine Ruhe vor seiner Arbeit. Selbst die Polizei hat im Privatleben Dreck am Stecken, selbst Rechtsanwälte halten sich nicht immer 100% an das was der Gesetzgeber vorgibt. Und auch ein Richter wird nicht seinen Job mit ins Privatleben nehmen. Wäre ja schlimm, wenn jeder Richter immer 100 % das einhalten würde, was im Gesetz steht. Glaub mir, das tut niemand, auch ein Richter nicht.

    Habe hier was im Internet gefunden, das füge ich dir gleich mal separat ein, schau mal:

    Kommentar von DanielsGirl DanielsGirlDanielsGirl

    Ziel der Aufsichtspflicht

    Nirgendwo ist der genaue Inhalt und Umfang der Aufsichtspflicht gesetzlich festgeschrieben. Von daher gibt es auch keine 100% umfassende und verlässliche Regelung, ob und wie nun die Aufsichtspflicht erfüllt ist.

    Aus dem § 832 BGB, der die Haftung des Aufsichtspflichtigen regelt, lassen sich jedoch ein paar Rückschlüsse über das Ziel der Aufsichtspflicht ziehen. § 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen (1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

    (2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

    Aus diesem Paragraphen und auch aus dem Jugendschutzgesetz lässt sich folgende Annahme herauslesen: Minderjährige verfügen aufgrund ihres Alters noch nicht über die geistige oder körperliche Reife um Gefahren erkennen oder einschätzen zu können. Um die Minderjährigen jedoch zu schützen kann man als Ziel der Aufsichtspflicht formulieren:

    Das Ziel der Aufsichtspflicht ist, dass die aufsichtspflichtige Person dafür sorgt, dass die anvertrauten Minderjährigen nicht zu Schaden kommen, bzw. niemandem Schaden zufügen.

    In welchem Umfang und wie eine Umsetzung der Aufsichtspflicht nun aussehen kann dazu weiter unten mehr.

    Kommentar von DanielsGirl DanielsGirlDanielsGirl

    Hier habe ich es ganz genau für dich und deine Eltern. Öffne den folgenden Link. Dort ist alles genau mit Gesetzestexten von einem Rechtswissenschaftler beschrieben:

    http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1012.html#wer

    Kommentar von Katinka062 Katinka062Katinka062

    Ich gebe jetzt vielleicht ganz dumme Argumente ab. Dieser Richter... SONST sagt er immer gleich was wenn jemand gegen das Gesetz verstößt. IMMER!!! Aber jetzt war er ganz gelassen und hat gesagt: Macht wohl Spaß, sturmfrei zu haben!

    Natürlich wussten ihre Eltern von der Party. Sie waren nur nicht da.

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    Antwort von FinaaaL FinaaaL
    Abgestimmt für: Ist doch ok.

    hahaha, wie gei*. Wenn ihr auch so blöd seid und sie drin lasst^^

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    Antwort von Lucky3000 Lucky3000
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!
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    Antwort von badguysimon badguysimon
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!

    wie ein elefant im porzellanladen kopfschüttel

    Kommentar von Katinka062 Katinka062Katinka062

    Nein! Die sind einfach nur tollpatschig. Das war aber eine Made im Speck!

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    Antwort von vqtruong vqtruong
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!

    die hat gesagt das die torte nicht schmeckt aber frisst trotzdem die hälfte weg xD

    Kommentar von Katinka062 Katinka062Katinka062

    Ja, man kann sie nicht verstehen.

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    Antwort von Hikari Hikari
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!
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    Antwort von Hallomela Hallomela
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!

    nächtes mal ruft ihr die polizei

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    Antwort von blackbetty14 blackbetty14
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    Antwort von congeries congeries
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!
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    Antwort von Casamana Casamana
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!

    sorry aber das ist die mieseste art die ich je gehört bzw gelesen habe

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    Antwort von Brockenhexe100 Brockenhexe100
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!
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    Antwort von Sabrina80 Sabrina80
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!
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    Antwort von vqtruong vqtruong
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!

    ich hätte sie eine reingeklatsch

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    Antwort von craZyVaLLi craZyVaLLi
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!
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    Antwort von Pinje Pinje
    Abgestimmt für: UNMÖGLICH! Das nächste mal rausschmeißen!
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