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12jährige hat online Reise gebucht. Stornierungsgebühren?

Frage von Malou1975 Malou1975

Die Freundin (12 J.) meiner Tochter hat als Überraschung für ihre Eltern online eine Frankreichreise gebucht. Diese soll 332 € kosten.( Reisezeitraum AUgust September 2011)Die Eltern waren nicht gerade begeistert und wollten die Reise eine Stunde nach Buchung stornieren. Sie sollen nun 84 € Gebühr zahlen. Ist das rechtens. Das Kind ist erst 12 und ein Viertel des Reisepreises finde ich extrem hoch! Wie sollen sich die Eltern verhalten und worauf können sie sich beziehen. (wir sitzen gerade zusammen und diskutieren über dieses Thema und erhoffen uns durch euch schnelle Hilfe) Danke

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Antworten (9)

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    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Ist die Reise Online gebucht, wird es schwer werden nachzuweisen, dass die -bedingt geschäftsfähige- Tochter gebucht hat. Damit wäre der Vertrag Nichtens.

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    Antwort von Ulieule Ulieule

    Nein, ist nicht rechtens. Sie ist nur bedingt geschäftsfähig.

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    Antwort von ruffy022 ruffy022

    Nein eig. nicht,da das Kind nur teilweise Geschäftsfähig ist und es nur Sachen im Wert von seinem Taschengeld einkaufen darf. (Taschengeldparagraph)

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    Antwort von kadilac kadilac

    Schicken sie eine Kopie des Kinderausweises an den Veranstalter. Da das Kind noch nicht voll geschäftsfähig ist, darf auch keine Gebühr verlangt werden.Meine Tochter hatte eine Lebensalter- Prognose angefordert Kosten dafür 60€.Nach Rücksprache mit der Polizei, schickten wir die Kopie des Kinderausweises und wir hörten nie wieder was, von der Firma.Man kann Kinder in diesem Alter nicht rund um die Uhr überwachen.

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    Antwort von schmengerastra schmengerastra

    Hat Sie die Reise im Namen der Eltern gebucht?

    Wenn ja wird es schwierig das Gegenteil zu beweisen.

    Zur Gebühr:

    Die Stornogebühren werden in den AGB´s erläutert und können leider auch bis zu 25% des Reisepreises ausmachen.

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Da sollen sich die Eltern hier informieren: http://www.onlinerecht-ratgeber.de/onlinerecht/internetauftritt/index0602.html - ob die Bedingungen für das 14tägige Rücktrittsrecht vorliegen.

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Oh nein, das gilt nicht für Reiseveranstalter. sry.

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    Antwort von Igor1982 Igor1982

    mit 12 ist man nicht "Geschäftsfähig". Lasst euch aber dennoch mal von einem Anwalt baraten, allerdings kostet der in der Regel auch Geld. Es sei denn es gibt eine Rechtsschutz-vers. Viel Glück !

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    Antwort von vollstrecker24 vollstrecker24

    Die Kurze ist doch gar nicht Geschäftsfähig (um so was abzuschließen) also brauchst du und sonst keiner zahlen

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    Antwort von shining4711 shining4711

    Eigentlich schade, dass die Eltern die Mühen und die eigentlich schon süße Idee der tochter nicht schätzen :-(

    Kommentar von Igor1982 Igor1982Igor1982

    An sich schon, dennoch würd ich der kleinen mal erklären was sie darf und was nicht...

    Kommentar von Malou1975 Malou1975

    Sie fanden das ja auch süß...Töchterchen hat sich nur um einen Monat vertan. Die Eltern bekommen zu diesem Zeitpunkt definitiv keinen Urlaub ;o(

    Kommentar von GarryH GarryHGarryH

    viell sollten sie einfach auf einen anderen termin umbuchen, viele reiseveranstalter sind da rechr kulant

    Kommentar von shining4711 shining4711

    Ja, dann ist schon blödd. wenn die Reise "nur" nicht angetreten werden kann sieht die Sache ja anders aus- obwohl man da gebe ich Euch Recht der Kleinen definitiv erklären muß, was sie darf und was nicht- da gibts kein Vertun. Ich würde auch ne Kopie des Kinderausweises oder der geburtsurkunde hinschicken und versuchen so ne regelung zu finden.

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