Servus,
ich will eine 125er bei der Verscherung melden um mit den Prozenten runter zu kommen.
Braucht die 125er dazu TÜV? Kann ich die Versicherung dann irgend wann für ein KFZ benutzen? und wenn ja muss es eine 125er sein oder reicht eine 50er?
Danke :)

jedes Kraftfahrzeug und jedes Kraftrad braucht TÜV
und der Rest ist Ermessensentscheidung der Versicherungsgesellschaft..erfahrene SFR wrden dann umgerechnet und angerechnet..

Das kannst Du machen. Lass das Mopped einfach stehen, und seh zu wie die Prozente sinken. Du benötigst mind. den 125er, da der 50er nur das Versicherungskennzeichen bekommt. Da wird man nicht runtergestuft.
Auf den Vertrag kannst Du dann auch ein Auto anmelden. Dazu musst Du aber vorher den Roller abmelden.
braucht die Versicherung dann also nur die Fahrgestellnummer?! und kein Kennzeichen nach einer gewissen Zeit? Bei meinem Auto wollten die doch auch ein Kennzeichen!
Benjy am 9. März 2009 20:20 Die benötigen sämtliche Daten des Krads. Wenn Du das Krad "nur auf dem Privatgelände" bewegst, brauchst Du auch kein Kennzeichen. Setz´ Dich am Besten mit einem MAkler aus der Umgebung zusammen.

Eine 50er Reicht nicht. Erst ab 80er, und ja sie braucht TÜV, weil du sie sonst nicht anmelden kannst.
jaaaa ich will Sie ja nichtmal Anmelden. Sie soll nur bei mir im Keller für die Prozente stehen!

Wie schon geschrieben, Du brauchst TÜV. Die Versicherung ist eine Krad-Versicherung. Du kannst Dir die SFR (Schadensfreiheitsrabatt umgangssprachlich Prozente) vom Deinem Auto übertragen sowie auch umgekehrt. Sinnvoll ist als "Zweitwagen" anzumelden, sofern möglich. Dann kommst Du mit günstigen Beiträgen unterhalb von 100 € zu einem günstigen 2. SFR. "Zweitfahrzeug" wird i.d. Regel mit SF2 angemeldet.

"Prozente" bei einem Leichtkraftrad (125 ccm) werden nicht auf das Auto angerechnet, sondern nur auf ein größeres Motorrad, wenn du später eins zuläßt.
Aber ich glaube, dass der Versicherungsvertrag nur zustande kommt - und vor allem die "Prozente" - wenn das Kraftrad angemeldet ist und betrieben wird.

125ccm braucht Tüv,ASU,Versicherung, Klasse 3 oder Klasse1.
Es benötigen nur Kräder einen TüV, welche im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.