Ich habe einen 125er Burgman und den A1 Führerschein ... bin unter 18 --> 80kmh Drosselung
Ich wollte jetzt fragen, wass ich außer Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil 1 noch mitführen muss, da in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 folgendes Vermerkt ist:
Begrenzung von Leistung und Baurartbed. Höchstgeschw. durch Drosselklappenanschlag, Kennz.: 80. max . Drosselklappenwinkel: 53 grad, o. weit. Beschränk. od. Auflag. ** GILT NUR IN VERBINDUNG MIT DER BETRIEBSERLAUBNIS *
Kann mir das jemand deuten?
Diese Frage teilen