Ein Bekannter wurde bei der KK nach 78 Wo AU ausgesteuert & hat beim AA Geld nach §125 SGBIII beantragt. Da er bereits 2007 einen ablehnenden Bescheid von der RV auf seinen EU-Renten-Antrag erhalten hat, wurde ihm beim AA mitgeteilt, dass der §125 in diesem Fall nicht greift. Sie verlangen, dass er sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt.
Da m. Bekannter immer noch bei seinem AG angestellt ist, heißt das für ihn, dass er er entweder diesen Job kündigen muss - was dann wohl eine 3-monatige Sperre beim AA nach sich ziehen würde - oder sein AG müsste ihn kündigen - was er nicht macht, weil er eine Klage m. Bekannten befürchtet. Au&sz
Ich zielte nicht nur auf die letzten Buchstaben ab.
Sorry, bei dieser Hitze ist mein Toleranzpegel ziemlich niedrig.
Aha, also kein konstruktiver Beitrag von Dir.