Beitragsunterschiede ergeben sich eigentlich nur aus der Art, wenn sonst alle weiteren Tarifierungsmerkmale, wie SF-Klasse, Fahrleistung usw., gleich bleiben.
Nach der Art (Wagniskennziffer=WKZ) unterschieden werden:
- Leichtkrafträder bis 125ccm/max. 80km/h (WKZ 026)
- Leichtkraftroller bis 125ccm/max. 80km/h (WKZ 016)
- Leichtkrafträder bis 125ccm/über 80km/h (WKZ 028)
- Leichtkraftroller bis 125ccm/über 80km/h (WKZ 018).
Bei gleichen Tariefierungsmerkmalen ergeben sich gravierende Beitragsunterschiede eigenlich nur zwischen WKZ 026 und 016. Während das Beitragsniveau bei 028,018 um die 120€ liegt (SF-Klasse 0=100%, einschl. Teilkasko), sehen die Beitragsunterschiede zwischen 026 und 016 wie folgt aus:
026 ab 540€
016 ab 299€.
Genaue Prämien sollten erfragt werden, bei einigen Gesellschaften gibts auch Bessereinstufungen für Zweitfahrzeuge über die Eltern (auch für Leichtkrad/roller), was das Beitragsniveau senkt.
Beamtennachlässe fallen nicht mehr so sehr ins Gewicht, einfach vergleichen, was unterm Strich steht.
Unterschiede beim Fahrgefühl zwischen Krad und Roller kann ich nicht beurteilen.
Viel Spass.
lol, wie unfair. was haben die was ich nicht habe (außer eltern mit beamtenjob ;-))