An der Abstimmung kann ich nicht teilnehmen, da meines Erachtens nach mehrere der angegebenen Möglichkeiten eintreten werden.
Da du vermutlich noch minderjährig bzw. heranwachsend bist, kommt das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung. Als Wiederholungstäter musst du natürlich mit einer erheblich schärferen Bestrafung rechnen, als beim ersten Mal.
Das Jugendgerichtsgesetz kennt folgende Maßnahmen:
Weisungen, Zuchtmittel und Jugendstrafe.
Jugendstrafe, also eine mindestens 6-monatige Freiheitsstrafe in einer Jugendstrafanstalt, kommt m.E. auch als Wiederholungstäter in diesem Falle noch nicht in Frage, dazu ist die Schwere der Schuld nicht ausreichend.
Du wirst statt dessen mit Weisungen oder / und Zuchtmitteln zu rechnen haben. Was das im Einzelnen ist, kannst du in den §§ 9 - 16 JGG nachlesen, hier ein Link:
http://bundesrecht.juris.de/jgg/BJNR007510953.html#BJNR007510953BJNG000700319
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Jugendarrest verhängt wird.
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Zum Fahrerlaubnisrecht:
Du hast eine Straftat begangen. Neben der Verurteilung wird die Entziehung der Fahrerlaubnis (Einziehung und Vernichtung des Führerscheins bzw der BF-17-Prüfbescheinigung) sowie eine Sperrfrist für die Neuerteilung angeordnet werden. Diese muss mindestens 6 Monate und kann höchstens 5 Jahre betragen. (Sie kann auch für immer angeordnet werden, was allerdings sehr selten vorkommt.)
In deinem Fall wirst du mit einer Sperre von 6 Monaten bis zu etwa einem Jahr zu rechnen haben.
Da du (vermutlich) noch in der Probezeit bist, sind auch Probezeitmaßnahmen anzuordnen. Falls gegen dich bisher noch keine Probezeitmaßnahmen verhängt wurden, wird deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert, wobei der Ablauf der Probezeit während der Zeit, in der du keine Fahrerlaubnis hast, ruht. Das Ende der Probezeit verschiebt sich also um diesen Zeitraum nach hinten.
Bevor dir auf Antrag eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, wirst du außerdem die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nachweisen müssen.
Auch die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) ist denkbar, da du bereits zum zweiten Male ohne Fahrerlaubnis gefahren und erwischt worden bist und damit erhebliche Zweifel an deiner Eignung zum Kraftfahrzeugführer bestehen.
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