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125 ccm Moped mit BF 17 gefahren und von Polizei aufgehalten, welche Strafe möglich?

Frage von BillabongBoard BillabongBoard

Hallo, ich habe einen BF 17 Schein (Begleitetes Fahren mit 17) und darf somit 50 ccm Roller fahren. Ich wurde gestern von der Polizei mit einer 125 ccm Maschiene aufgehalten. Das heist fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich wurde schon einmal mit meinem Roller ohne Fahrerlaubnis (vor dem BF 17 besitz) aufgehalten und musste 16 sozialstunden machen. Welche Rechtlichen konsequenzen kommen auf mich nun zu? Mehr Sozialstunden ? Führerschein weg für eine bestimmte Zeit? BF 17 weg? Den "echten" Autoschein mit 18 nicht bekommen oder später?

Weis jemand bescheid?

3 Abstimmungen
Abstimmungen
BF17 weg 0
Nochmal Sozialstunden 0
Busgeld 0
Aufbauseminar 0
Autoschein später bekommen 0
Schein für gewisse Zeit weg 1
MPU 2
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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von JotEs JotEs
    Abgestimmt für: MPU

    An der Abstimmung kann ich nicht teilnehmen, da meines Erachtens nach mehrere der angegebenen Möglichkeiten eintreten werden.

    Da du vermutlich noch minderjährig bzw. heranwachsend bist, kommt das Jugendgerichtsgesetz zur Anwendung. Als Wiederholungstäter musst du natürlich mit einer erheblich schärferen Bestrafung rechnen, als beim ersten Mal.

    Das Jugendgerichtsgesetz kennt folgende Maßnahmen:

    Weisungen, Zuchtmittel und Jugendstrafe.

    Jugendstrafe, also eine mindestens 6-monatige Freiheitsstrafe in einer Jugendstrafanstalt, kommt m.E. auch als Wiederholungstäter in diesem Falle noch nicht in Frage, dazu ist die Schwere der Schuld nicht ausreichend.

    Du wirst statt dessen mit Weisungen oder / und Zuchtmitteln zu rechnen haben. Was das im Einzelnen ist, kannst du in den §§ 9 - 16 JGG nachlesen, hier ein Link:

    http://bundesrecht.juris.de/jgg/BJNR007510953.html#BJNR007510953BJNG000700319

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Jugendarrest verhängt wird.

    .

    Zum Fahrerlaubnisrecht:

    Du hast eine Straftat begangen. Neben der Verurteilung wird die Entziehung der Fahrerlaubnis (Einziehung und Vernichtung des Führerscheins bzw der BF-17-Prüfbescheinigung) sowie eine Sperrfrist für die Neuerteilung angeordnet werden. Diese muss mindestens 6 Monate und kann höchstens 5 Jahre betragen. (Sie kann auch für immer angeordnet werden, was allerdings sehr selten vorkommt.) In deinem Fall wirst du mit einer Sperre von 6 Monaten bis zu etwa einem Jahr zu rechnen haben.

    Da du (vermutlich) noch in der Probezeit bist, sind auch Probezeitmaßnahmen anzuordnen. Falls gegen dich bisher noch keine Probezeitmaßnahmen verhängt wurden, wird deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert, wobei der Ablauf der Probezeit während der Zeit, in der du keine Fahrerlaubnis hast, ruht. Das Ende der Probezeit verschiebt sich also um diesen Zeitraum nach hinten.

    Bevor dir auf Antrag eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, wirst du außerdem die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nachweisen müssen.

    Auch die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) ist denkbar, da du bereits zum zweiten Male ohne Fahrerlaubnis gefahren und erwischt worden bist und damit erhebliche Zweifel an deiner Eignung zum Kraftfahrzeugführer bestehen.

  • 1
    Antwort von gri1su gri1su
    Abgestimmt für: MPU

    Als Wiederholungstäter kannst du mit einer recht drastischen Strafe rechnen - da kennen die Gerichte nämlich kein Pardon. Führerschein wird wohl erst mal weg sein, möglicherweise kannst du den "normalen" Führerschein erst ab 21 Jahren bekommen. Es können Auflagen verhängt werden. Und du musst mit einer MPU rechnen.

    Und das Ganze zusätzlich zum Strafmaß.

  • 0
    Antwort von MotorradStubbi MotorradStubbi

    ist immer unterschiedlich was da passiert...warts ab...

  • 0
    Antwort von tusfritzlar tusfritzlar

    haha das kann doch net wahr sein genau so einen dummen fehler habe ich auch mal gemacht vor ein jahr bisschen länger, also erst bekommst du einen brief wo drine steht du kannstd ich äusern usw dann eien busstrafe in höhr von 300 eur0 wenn nicht weniger dein führerschein ist sowieso für mindestens 3-4 monaten weg und du bekommst punkte in flensburg du sagtest gerade das du schon mal erwischt wurdest des wegen weiß ich net ob die straffe hör ist musst auf brief warten und ich habe aufbausiminar gemahct bzw musste es amchen auch wieder 365€ hingeblätert >_<

    Kommentar von Playful PlayfulPlayful

    Ich würde Dir DRINGEND einen Rechtschreibkurs empfehlen! Und auch das Verwenden von Satzzeichen. Die gibt es kostenlos dazu ;-)

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    Antwort von dean03able dean03able
    Abgestimmt für: Schein für gewisse Zeit weg

    Du müsstest dafür normalerweise ein jahr auf bewährung bekommen und eine führerschein sperre bis 20 das heißt kein auto roller ect. bis 20 dann noch eine geldstrafe abhängig ob du noch andere straftaten damit begangen hast ausser fahren ohne fahrerlaubnis was natürlich genau so gehandelt wird wie wenn ein 15 jähriger ohne führerschein auto fährt aber das müsste es eigentlich geweßen sein

    MfG.

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