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123 people Rechtsfrage

Frage von Sebbie91 Sebbie91

Und zwar habe ich mal auf der Seite 123people.de meinen namen eingegeben, und ich war erstaunt, was dort alles über meine Person preisgegeben wurde.

Man sieht bei welchen Seiten ich angemeldet bin, und zeigt automatisch seiten an, bei denen mein Name einmal erwähnt wurde.

Kann irgendwie ich gegen 123people.de vorgehen? Ist sowas überhaupt rechtens? Und würde es was bringen, wenn ich 123people darum bitte, keine Informationen über mich preis zu geben?

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Antworten (5)

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    Antwort von casilein casilein

    Die dürfen das nach deutschem Recht. Die Rechtsgrundlage ist §29 Abs.1 Nr. 2 BDSG (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/). Deine Einwilligung ist nicht erforderlich.

    Wenn Du Deine Daten freiwillig veröffentlichst, kannst Du Dich nicht hinterher beklagen, dass sie öffentlich zugänglich sind. Anders wäre es, wenn dort Daten stehen, die nicht aus einer öffentlichen Quelle stammen oder unberechtigt veröffentlicht wurden. Dann musst Du bei dem, der sie veröffentlicht, diese Veröffentlichung unterbinden und kannst danach auch bei 123P die Löschung verlangen.

  • 1
    Antwort von Volker99 Volker99

    Das sind Daten, die jeder andere über dich auch herausbekommen kann, es würde also überhaubt nix bringen, denen irgendwas zu untersagen. Du lässt im Netz zu oft "die Hose runter".

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Genau richtig :-)

  • 1
    Antwort von quietprof quietprof

    Wurde schon öfter versucht, allerdings im letzten Urteil wiederum damit abgewiesen, dass jeder für seine Datenveröffentlichung im Internet selber verantwortlich ist und zweitens, wer sich auf Communities, Foren oder ähnlichen Diensten anmeldet, möchte ja gefunden werden bzw. erlaubt die Veröffentlichung seiner Daten durch die Annahme der AGB's. Der Dienst 123 oder auch die weiteren Anbieter sind somit nicht haftend für die Veröffentlichung und es liegt auch keine unbefugte Weitergabe von personenbezogenen Daten nach dem deutschen Datenschutz vor, da diese nur einen Sammeldienst anbieten.

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    Antwort von dogit dogit

    Als erstes schreibst Du 123P an und verlangst eine Auflistung deiner dort bestehenden Daten. Dann wirst Du 123P fragen wo sie die schriftliche Einwilligung zur Verarbeitung deiner Daten gemäß §4a BDSG haben und möchtest diese Einwilligung sehen.

    Wenn die Sich dann quer stellen dann schreibst du der für dich zuständigen Aufsichtsbehörde, die findest du hier: http://www.datenschutz.rlp.de/de/kontrolle.php?submenu=priv

    Wenn du deine Daten explizit nicht in der Form freigegeben hast, dann müssen sie die Löschen!

    Viele Grüße und schöne Feiertage //dog

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Nein, wenn die Daten aus öffentlichen Quellen stammen, dürfen sie sie verwenden.

    Kommentar von dogit dogitdogit

    123P ist verpflichte darüber Auskunft zu erteilen woher sie die Daten haben, lies mal die Gesetze. Und dann hat man die Möglichkeit sie nach §4a auf den Topf zu setzen. Und ganz sicher hilft einem auch die zuständige Aufsichtsbehörde, ich habe solche Fälle schon 7 mal selbst durchgezogen, ich sollte also wissen worüber ich hier schreibe.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Nach §4 BDSG wird keine Einwilligung benötigt, wenn eine Rechtsgrundlage besteht. Eine Rechtsgrundlage finde ich in §29 BDSG. Du kannst nun vielleicht darauf hinweisen, dass von Dir überwiegende schutzwürdige Interessen beeinträchtigt werden (§4 Abs.2 Nr.2) oder dass Dein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung offensichtlich überwiegt (§29 Abs.1 Nr.2). Nach diesem Hinweis könnte je nach Begründung die weitere Verarbeitung und Übermittlung unzulässig sein und die Daten müssen gelöscht werden. §4a zieht hier jedoch nicht, Du solltest die Gesetze ganz lesen und nicht nur die Teile, die Dir passen.

    Kommentar von dogit dogitdogit

    wein das tat aber weh jetzt ;-)

    selbstverständlich lese ich die gesetze ganz, sont bringen sie nichts, aber man muss ab und an auch mal in andere tiefen des rechstwesens abtauchen um gewissen lücken oder ähnliches zu nutzen. und noch besser ist das ich auch die Kommentare zu den Gesetzen lese, das empfehle ich die mal! Sozusagen: ich habe ich auch lieb :-) schöne feiertage :-)

    Kommentar von dogit dogitdogit

    kurze korrektur: Sozusagen: ich habe Dich auch lieb :-) schöne feiertage :-)

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    Antwort von Sebbie91 Sebbie91

    Das Ding ist aber, wenn andere vllt meinen namen erwähnen? Da kann ich doch dann gar nichts dafür. Und wenn dann mein Name eingegeben wird findet man dies auch gleich, weil mein Nachname ziemlich selten vorkommt...

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Da das Unternehmen nicht deutschansässig ist, in dem Betreiberland ein vergleichbarer Datenschutz nicht existiert, kann keine Massnahme seitens der deutschen Gesetze ergriffen werden. Ansonsten findest Du ähnliche Auskünfte über jede andere Suchmaschine auch, nur eben nicht gesammelt dargestellt.

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