1

12-monatige Kündigungsfrist bei einem Mietvertrag rechtens?

Frage von arcenciel030 arcenciel030

Hallo,

ich habe folgende Frage: Meine Oma muss innerhalb der nächste 2 oder 3 Monaten von ihrer Wohnung in ein Pflegeheim umziehen.

Bei der Durchsicht ihres Mietvertrages habe ich nun folgende Klausel bezüglich der Kündigungsfrist gefunden:

Mieter und Vermieter können nur unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen kündigen. Diese richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Mietdauer bis zu 5 Jahren: 3 Monate Kündigungfrist. (......) Mietdauer mehr als 10 Jahre: 12 Monate Kündigungsfrist.

Nun das Problem: Meine Oma wohnt nun schon mehr als 10 Jahre in der Wohnung!

Ist es wirklich rechtens, dass die Kündigungsfrist dann 12 Monate beträgt?

Gibt es irgendwelche Gesetzestexte, die dies bestätigen bzw. einem zeigen, dass es eben nicht rechtens ist?

Danke für Voraus für Eure Antworten!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von XtraDry XtraDry

    Dieser Passus ist seit 2003 nicht mehr gültig, damals wurde die Kündigungsfrist gesetzlich auf 3 Monate festgesetzt (Art. 229 BGBEG)...

    Kommentar von geige geigegeige

    je nach Formulierung der Klausel - in diesem Fall allerdings erst mit Reparaturgesetz vom 01.06.2005

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    War das erst 2005? Ja, man wird alt, da lässt das Zeitgefühl nach... ;-)

  • 1
    Antwort von geige geige

    Deine Oma kann beruhigt unter Einhaltung der Dreimonatsfrist kündigen.

    http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstigesarchiv/fl091.htm

    lies dort unter der Überschrift: Neue Rechtslage seit 1.6.2005

  • 0
    Antwort von Litizicke Litizicke

    es liegt bei euch ja ein besonderer grund vor, rede mit dem vermieter, diese lange frist war ja auch zum schutz von oma gedacht

  • 0
    Antwort von macegriffon macegriffon

    der vermieter lässt euch eigegentlich ohne probleme raus wenn du ihm einen nachmieter präsentierst.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    der vermieter lässt euch eigegentlich ohne probleme raus wenn du ihm einen nachmieter präsentierst.

    Das ist ein nicht totzukriegendes Märchen

    Kommentar von macegriffon macegriffon

    warum märchen? mit einem nachmieter hat der vermieter kein "verlust"

    bei meiner mutter damals hat das anstandslos funktioniert.kurzes gespräch mit vermieter und fertig, ohne großes hin und her.da wurde das "märchen" plötzlich wahr um bei deiner behauptung zu bleiben.

  • 0
    Antwort von jens79 jens79

    Nach § 573c Abs. 1 BGB hat der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, eine kürzere Frist kann jedoch vertraglich vereinbart werden. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungvonMietvertr%C3%A4gen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.