Hallo,
ich habe folgende Frage: Meine Oma muss innerhalb der nächste 2 oder 3 Monaten von ihrer Wohnung in ein Pflegeheim umziehen.
Bei der Durchsicht ihres Mietvertrages habe ich nun folgende Klausel bezüglich der Kündigungsfrist gefunden:
Mieter und Vermieter können nur unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen kündigen. Diese richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Mietdauer bis zu 5 Jahren: 3 Monate Kündigungfrist. (......) Mietdauer mehr als 10 Jahre: 12 Monate Kündigungsfrist.
Nun das Problem: Meine Oma wohnt nun schon mehr als 10 Jahre in der Wohnung!
Ist es wirklich rechtens, dass die Kündigungsfrist dann 12 Monate beträgt?
Gibt es irgendwelche Gesetzestexte, die dies bestätigen bzw. einem zeigen, dass es eben nicht rechtens ist?
Danke für Voraus für Eure Antworten!
je nach Formulierung der Klausel - in diesem Fall allerdings erst mit Reparaturgesetz vom 01.06.2005
War das erst 2005? Ja, man wird alt, da lässt das Zeitgefühl nach... ;-)