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§§ 12 Mietrecht

gefragt von Reinhardt am 11.04.2008 um 11:11 Uhr

Guten Tag, ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und möchte diese gerne untervermieten, weil ich mit meinem Partner zusammenziehe. Im Mietvertrag stehe ich habe jede Untervermietung zu melden. Meine Genossenschaft meinte aber, dass ich nicht untervermieten darf, auch wenn es im Mietvertrag so stehen sollte, weil es eine öffentlich geförderte Wohnung ist. Die Wohnung wurde allerdings schon im Jahr 1954 gebaut und ich wohne darin seit 1992. Meine Frage: besteht hier doch eine Möglichkeit für mich, die Wohnung einstweilen unterzuvermieten bzw. ist mein Förderungsanteil nach so vielen Jahren denn nicht schon ausbezahlt? (ich zahlte damals ca. EUR 9.000)

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Untervermietung x 29

anonym
beantwortet von skeptiker007 am 11. April 2008 11:16
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Wenn du mit deinem Partner zusammenziehen willst, musst du dann UNTERvermieten? Kannst du nicht mit deiner Genossenschaft eine Vertragsänderung erwirken, in der ihr beide als gleichberechtigte Mieter auftretet.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. April 2008 12:53

wenn er das damit meint (mit untervermieten), muß er keine Vertragsänderung machen. Ein Partner kann jederzeit in eine Wohnung miteinziehen, dafür braucht man keine Genehmigung und es ist auch keine Untervermietung. Man muß es nur dem Vermieter melden. Dies gilt nicht nur bei Wohnungsbaugesellschaften sondern immer!


mitra54
beantwortet von mitra54 am 11. April 2008 11:15
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Vielleicht erkundigst du dich mal beim Mieterbund. Die kennen sich doch viel besser aus. Und wenn du bei einer Genossenschaftsanteile gekauft hast, müßte du doch Statuten haben, in denen du nachsehen kannst.


anonym
beantwortet von AALFI am 11. April 2008 12:43
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Wo steht genau das Du nicht untervermieten darfst? Im Genossenschaftsrecht doch wohl kaum! Du hast jede Untervermietung zu melden, heisst das eine fomlose Information reicht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. April 2008 12:54

so einfach ist es nicht! Eine Untervermietung muß genehmigt werden. Die Genossenschaft kann auch eine Untervermietungsgebühr verlangen (höhere Miete, meist ca. 10%)


Mismid
beantwortet von Mismid am 11. April 2008 12:49
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Untervermieten darfst du eigentlich dort nur, wenn du selbst in der Wohnung wohnst und teile davon untervermieten willst. Wenn du komplett ausziehst, macht die Miete ja gar keinen Sinn und wird auch so bestimmt nicht tolleriert werden. Öffentlich geförderte Wohnungen sind zweckgebunden. Warum ziehst du denn nicht einfach aus? Wenn du allerdings unter untervermieten verstehst, daß dein Partner miteinzieht, irrst du dich . Das ist keine Untervermietung und auch nicht genehmigungspflichtig. Du mußt einfach nur melden, daß dein Partner miteinzieht

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 11. April 2008 13:21

übrigens sind die Anteile, die du für die Wohnung zahlst keine Bezahlung, sondern nur eine Art Kaution. Die öffentliche Förderung, sind staatlich gezahlte Gelder, die natürlich an soziale Zwecke gebunden sind


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