12. Klasse trotz bestandenem Abi wiederholen?

5 Antworten

Nein, du kannst nicht freiwillig wiederholen. Zumindest nicht offiziel. Praktisch gibt es allerdings die Möglichkeit, sich von einem Lehrer einer mündlichen Kommunikationsprüfung (die du aber trotzdem halten musst) freiwillig und in Absprache mit dem Lehrer 0 Punkte geben zu lassen, dann kannst du wiederholen.

Das geht natürlich nicht! Aber es nicht verboten, zwecks Notenoptimierung, vorsätzlich zu versieben und dann die 12. noch einmal zu wiederholen. Könnte je nach dem vielleicht sehr nützlich sein, kommt auf die Wartelisten an.

Das geht leider wirklich nicht. Du kannst dir aber erstmal die Noten anschauen, die du nach allen vier Halbjahren hast. Dann überlegst du mal realistisch, was du so in den Abiprüfungen bekommen wirst. Du kannst auch noch die drei schriftlichen Prüfungen mitschreiben. Wenn du denkst, es ist ganz gut gelaufen, machst du weiter. Wenn du ein schlechtes Gefühl hast, lässt du dir in den Kolloquien absichtlich einen Nullinger eintragen und fällst somit durch.

Dieses Prinzip ist übrigens im Studium gang und gäbe. Manche Klausuren darf man auch nur wiederholen, wenn man durchgefallen ist. Wenn man bei der Hälfte der Klausur merkt, dass es nicht für die erhoffte Note reichen wird, streicht man einfach alles durch und gibt leer ab.

Ach ja, und vielleicht hilft dir ja der Abi-Rechner bei den Überlegungen. Habe ich letztes Jahr auch verwendet:

http://www.abicalc.net/abirechner/bayern/g8

Ja kannst freiwillig wiederholen

Woher weißt du das? Aus sicheren Händen?

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Hab ich auch gemacht wohn aber nicht in Bayern✌︝

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@GHundesohn

OK gut, wollte nur auf Nummer Sicher gehen, geht ja immerhin um meine Zukunft.

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Awas geht nicht google doch einfach mal :D

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Schulberatungsseite für Bayern: "

Kurzinformation zum Überblick

Eine bestandene Abiturprüfung kann (z.B. zur Notenverbesserung) nicht wiederholt werden, die nicht bestandene darf einmal wiederholt werden.

Die Höchstausbildungsdauer von insgesamt zehn Schuljahren am Gymnasium darf dabei nicht überschritten werden. Die Höchstverweildauer von vier Jahren in den Jahrgangsstufen 10 mit 12 darf allerdings dann um ein Jahr verlängert werden.

Schulrechtliche Situation

Wer die 12. Jahrgangsstufe nicht mehr wiederholt, kann die Prüfung nur als "Externer" (§ 89 (4) GSO) in 8 Fächern ablegen.

Verlaufserfahrungen

Nicht bestanden haben das Abitur von den zur Prüfung angetretenen Bewerbern an den öffentlichen und den privaten, staatl. anerkannten Gymnasien 2002: 1,6%. Vergleichbare Misserfolgsquote bei externen Abiturprüfungen 2002: 48,9%; bei staatl. genehmigten Gymnasien (ohne Waldorfschulen) 1999: 5,4%, bei den Waldorfschulen 1999: 3,9%. Die beiden zuletzt genannten Quoten liegen allerdings höher, wenn die Schülerzahl am Schuljahresanfang zugrunde gelegt wird (31% bzw. 23%).

Schulpädagogische Hinweise

Die ursprünglich gewählten Prüfungsfächer für das Abitur sollten nicht geändert werden.

Wichtig ist es, die Ursachen des Misserfolgs genau zu analysieren (Beratungslehrkraft oder Schulpsychologe!) und erforderlichenfalls eine bessere Lernstrategie zu entwickeln. "

Das sieht dann nicht so glücklich aus.

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