Mein Cousin wollt mir grad verkaufen, dass man dazu verpflichtet ist, 12 Jahre zur Schule zu gehen, stimmt sowas? Klingt irgendwie unrealistisch, was machen denn Hauptschulabgänger, die keine Ausbildung bekommen und normal arbeiten gehen?
Antworten (8)
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2Antwort von
Arwen45Arwen45
§ 65 Dauer der Schulpflicht
(1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn.
(2) Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Wer an Maßnahmen der beruflichen Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnimmt, kann die Berufsschule für die Dauer der beruflichen Umschulung besuchen. So ist es z.b. in Niedersachen. Die Zeiten, in denen es eine einheitliche Altersgrenze für das Ende der Schulpflicht gab, sind vorbei. Heute gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann.
Vollzeitschulpflicht Dein Pflichtaufenthalt, also die Vollzeitschulpflicht in der Schule, beträgt aufgrund einer bundesweiten Leitlinie neun, höchstens zehn Jahre.
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1Antwort von
MarylineMaryline
§ 65 Dauer der Schulpflicht
(1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn.
(2) Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Wer an Maßnahmen der beruflichen Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnimmt, kann die Berufsschule für die Dauer der beruflichen Umschulung besuchen.
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EngelsEmoBoy Nein das stimmt natürlich net, du bist nur zu 10 Schuljahren verpflichtet und nicht für 12 das ist unsinn!!! Wenn sie 13 sagt könnte ich das irgendwie verstehen wenn die klein ist, aber 12?! Wie kommt die bitte dadrauf?^^
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mialenamialena
er verwechselt das vielleicht mit der neuen Forderung in 12 Jahren das Abi zu schaffen ?
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nitnelavnitnelav
Das kommt aufs Bundesland an...http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#SchulpflichtinDeutschland
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