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12-jährige geschäftstüchtig?

Frage von mabebu mabebu

Unsere 12-jährige Tochter hat sich von ihrem Taschengeld eine PSP (Playstation portable) für 139 Euro gekauft. Es war ein Game Shop und die PSP gebraucht. Wir sind überhaupt nicht begeistert und fragen uns, ob der Game Shop dies durfte. Wir würden die PSP gerne zurückgeben, wollen aber auch keinen Gutschein, sondern das Geld. Weiß da jemand Bescheid? Vielen Dank!

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Antworten (17)

  • 3
    Antwort von Bluehead Bluehead

    geschäftstüchtig vielleicht, geschäftsfähig allerdings auf keinen Fall :)

    Allerdings darf sie einkaufen vom Taschengeld:

    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraf

    In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind. Die Überlassung des Taschengelds zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck ersetzt also die Zustimmung zu dem konkreten Vertragsschluss.

    Kommentar von brotkorb brotkorb

    nein, das ist nich korrekt wenn du 5 euro pro woche bekommst, darfst du das ausgeben, aber nicht die 10euro von 2 wochen...

    Kommentar von Bluehead BlueheadBluehead

    Das heisst, Kindern ist das sparen verboten? LOL Du bist RTL ROFL

    Kommentar von brotkorb brotkorb

    dm alta schau halt im i-net schon mal was von allgeimein bildung gehört????!!!!!


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    Antwort von IMAQT86 IMAQT86

    Hallo, ihr könnt problemlos die PSP in den Laden zurückbringen. Wie viele hier schon feststellen, ist deine Tochter nur beschränkt geschäftsfähig und benötigt daher für alle Geschäfte, die sie tätigt eure Zustimmung. Bis zur Zustimmung sind alle Geschäfte schwebend unwirksam. Schwebend unwirksam bedeutet, dass der geschlossene Vertrag grundsätzlich erst mal unwirksam ist, aber noch "zum Leben erweckt" werden kann. Das geht in Form von einer (vorhergehenden) Einwilligung bzw. einer (nachträglichen) Genehmigung.

    Für den Kauf hatte eure Tochter also keine Zustimmung. Damit könnte der Vertrag schon mal nichtig sein. Als "Rettungsklausel" gibt es hier den "Taschengeldparagraph": Ein beschränkt Geschäftsfähiger darf, soweit seine Einsichtsfähigkeit dies erlaubt, im Rahmen des Geldes, das ihm zur Verfügung steht, selbst Geschäfte (ohne erforderliche Zustimmung) tätigen. Laut Rechtsprechung darf ein Kind über den Betrag des Taschengeldes von 3 Monaten verfügen, aber nur Rückwirkend, nicht im voraus. (D.H., dein kind könnte keinen Ratenzahlvertrag abschließen, wohl aber das gesparte der letzten drei Monate ausgeben.) Einzige Ausnahme hiervon: Wenn das Geld, dass das Kind ausgibt, für etwas Bestimmtes verwendet werden soll. (Also z.B. die Oma monatlich 50€ an das Kind überweist, die auf ein Sparbuch für die Ausbildung fließen - dann darf das Kind darüber nicht verfügen - es sei denn, es geht für die Ausbildung drauf.)

    Fakt ist also: Wenn deine Tochter 50€ oder mehr im Monat zur Verfügung hat, könnte es sein, dass der Vertrag gültig ist.(Es sei denn, ein bestimmter Satz, ist für die Ausbildung bestimmt. Dann muss der von Gesamtbetrag abgezogen werden.) Wenn dies nicht zutrifft, ist der Vertrag unwirksam. Wenn der Vertrag unwirksam ist, müssen die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückgewährt werden. D.H. ihr habt den Anspruch euer Geld zurückzubekommen. Einen Gutschein müsst ihr nicht akzeptieren. Die Austellung eines Gutscheines ist bei "Umtausch der Ware kulanzhalber" in Ordnung, in diesem Fall besteht aber keine Rechtliche Grundlage, aufgrund der die Firma das Geld bzw. ihr die PSP behalten könnte(t).

    Was solltest du jetzt tun?

    Sofern deine Tochter weniger als 50€ im Monat bekommt, hingehen und Geld zurückverlangen aufgrund eines unwirksamen Vertrages. Sofern deine Tochter 50€ und mehr im Monat bekommt, würde ich dem Verkäufer sagen, dass sie nur über 40€ im Monat verfügt bzw. verfügen darf. (der Rest wird für die Ausbildung angelegt) Damit wäre sie bei 139€ immer noch über dem "dreimonatssatz" und der Taschengeldparagraph greift nicht.

    Viele Liebe Grüße, Wiebke

  • 1
    Antwort von brotkorb brotkorb

    ihre Tochter darf nur mit ihrem Taschengeld(pro woche) tuen was sie will bei geldanlagerungen wie 20mal taschengeld haben sie das recht, das gerät umzutauschen sie ist ja noch zu jung einen vertrag abzuschließen, eigentlich

  • 1
    Antwort von Anell Anell

    http://remuspedia.jura.uni-saarland.de/index.php/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4higkeit Vielleicht hilft der link weiter, vor allem einer der unteren Abschnitte, in dem es um den Kauf von Waren mit eigenen Mitteln geht: Sie ist beschränkt geschäftsfähig und kann von ihrem Taschengeld kaufen, was sie möchte. Anell

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Sie ist nicht geschäftsfähig und der Laden muss das Geld wieder ausbezahlen.

    Geh hin und sage, dass du mit dem Kauf nicht einverstanden bist.

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    Antwort von crazyone1989 crazyone1989

    Was hast du gegen eine PSP?

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    Antwort von adler19 adler19

    eine zwölfjährige darf nur das so und so vielfach ihres taschengeldaufeinmal ausgeben und da gibt es richtwerte und ihr könntet die psp zurückbringen und das geld zurück kriegen und keinen gutschein theoretisch könnte man den Laden verklagen.

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    Antwort von Oubyi Oubyi

    Es heißt glaube ich, dass sie "im Rahmen des Taschengeldes" einkaufen kann.
    Ich würde sagen bei einer 12jährigen sind 139 € durchauss im Rahmen. Zur Kommunion bekommen die Kinder doch heutzutage wesentlich mehr. Uns sie kann ja auch ein Jahr drauf gespart haben.

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    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Eure Tochter ist im Gesetzesdeutsch "beschränkt geschäftsfähig". Der Shop darf ihr das Teil verkaufen und setzt dabei eure Zustimmung voraus. Da die nicht vorlag, könnt ihr das Geschäft anfechten. Eine andere Frage ist, warum ihr dem Kind Taschengeld gebt, wenn ihr dann doch bestimmen wollt, was es damit tut.

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    Antwort von BBSStudios BBSStudios

    wenn das gerät gebraucht ist, müsste es doch etwas billieger sein.

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    Antwort von Julia1986 Julia1986

    Sie ist mit 12 Jahren ohne Elterliche Erlaubnis nicht geschätsfähig! Das heißt ihr müsst den vollen Betrag zurück bekommen ansonsten mit Anzeige drohen!

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Anzeige??? Weswegen?

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    wenn sie es sich erspart hat... was ist falsch ?

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    Antwort von alexthek alexthek

    geschäftstüchtig ist die tochter;-) aber geschäftsfähig keineswegs... zumnidest nicht voll geschäftsfhig.. sowas geht nur mit zustimmung der eltern..

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Die kann zurückgegeben werden ab 14 ist sie erst beschränkt geschäftsfähig

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    Antwort von Homer33 Homer33

    Verkauf die PSP im Ebay

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    Antwort von Shawdra Shawdra

    Ich glaube der Betrag war zu hoch. Nur Taschengeldbudget glaub ich...

    Kommentar von Noel1994 Noel1994Noel1994

    Oben steht sie hat es von ihrem tg bezahlt :s

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