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11jähriger verursacht Schaden wer haftet

Frage von budowelt budowelt

Hallo zusammen,

mein elfjähriger hat bei seiner Klassenfahrt einen Strohballen aufgeschnitten, der Bauer hat sich an die Aufsicht gewandt und 100 Euro verlangt, sonst würde er die Polizei rufen.

Die Leitung hat den Betrag gezahlt und möchte nun das Geld zurück.

Wir sind zwar Haftpflicht versichert, aber da der Schaden ja nicht versehentlich passiert ist denke ich mal das es schwer ist das der Haftpflicht zu melden. Ausserdem liegt ja kein Beleg vor!

Meine Frage ist natürlich ist ein 11 Jähriger denn schon Strafmündig genug für den Schaden aufzukommen. Ausserdem Ist es meiner Meinung nach ein eingeschnittener Strohballen nicht im leben 100,00 Euro Wert. Bin auch der Meinung das vor der Bezahlung ersteinmal die Erziehungsberechtigten zu veraständigen sind, denn eigentlich haben sie ja die Juristische Vertretung für starfunmündige Kinder.

Wäre super dankbar für einige Tips.

Ach ja es war nicht nur mein Sohn allein sondern noch drei seiner Mitschüler.

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Antworten (21)

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Niemand haftet! Verlangen kann er viel, kriegen tut er nichts! Dann hat wohl die Aufsicht ihre Aufgaben verletzt, nicht du!

    Kommentar von Filialleiter78 Filialleiter78Filialleiter78

    Naja, die 25 Euro würde ich springen lassen, dass meinem Kind in der Schule keine Nachteile entstehen. Wer schon so unverantwortlich handelt und Jungs in dem Alter unbeaufsichtigt lässt und die dann auch noch ein Messer (oder sowas ähnliches) haben, hat, meiner Meinung nach, mit dem Lehrer seinen Beruf verfehlt.

    Kommentar von mineiro mineiromineiro

    Das Messer haben ihm wohl nicht die Lehrer gegeben!

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    Antwort von Scorpionin71 Scorpionin71

    Also, in diesem Fall haften Eltern nicht für ihre Kinder, sondern die Aufsichts-/Lehrpersonen. Und dementsprechend die Schule oder deren Versicherung. Es sei denn, Du hast vor Fahrtantritt etwas unterschrieben, was das Gegenteil besagt.

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    Antwort von Chwasc Chwasc

    Also geteilt durch 4 und wo waren die Aufsichtspersonen?

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Ich an Deiner Stelle würde ganz schnell die 100€ zahlen und mir das Früchtchen mal schnappen und zur Rede stellen. Wieso hat der überhaupt ein Messer bei sich? Und mit 11 Jahren sollte man so viel Hirn haben, dass man weiss, dass das nicht richtig war. Und Dein Unrechtsbewusstsein ist auch etwas gestört, aber das ist typisch, wenn es der eigene Sprößling ist.

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Also nicht komplett 100€, aber den Anteil Deines Sohnes

    Kommentar von mineiro mineiromineiro

    Er muß doch sowieso nur 25 Euro bezahlen, sie waren doch zu viert. Von daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht!

    Kommentar von voti1972 voti1972voti1972

    na ganz toller komentar,Du warst wohl niemals 11 und warum sollte er zahlen?

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Weil das Gör Schaden gemacht hat und dafür die Konsequenzen tragen muss.

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    Antwort von tomtom83 tomtom83

    100 Euro sind okay.Das Gras muss wachsen, geschnitten und zum Strohballen verpackt werden.Dafür braucht man Maschinen, es muss trocknen etc..

    Was mit der Zahlung ist, nun ja.Da würde ich wirklich bei www.recht.de oder so nachfragen.

    Kommentar von schwarzloh schwarzlohschwarzloh

    100 Euro OK für ein Ballen Stroh? Sind wir jetzt beim Rumpelstilzchen? 10-15 Euro max.

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    durchaus realistisch. Futter ist teuer. Ich gehe mal davon aus, das es nicht ein kleiner eckiger ballen, sondern ein großer runder war. vllt war er auch als silo in folie eingeschweißt und der junge hat diese folie aufgeschnitten. dann finde ich das durchaus gerechtfertigt.

    aber die höhe der summe steht ja nicht mehr zur debatte.

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    Antwort von wuschelkopf wuschelkopf

    wenn das auf einer klassenfahrt passiert ist, sind dann nicht die aufsichtspersonen schuldig? in dem fall haben sie die aufsichtspflicht vernachlässigt. bevor du irgendetwas zahlst erkundige dich genau!

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    Antwort von whopper whopper

    Meine Güte so ein Trara wegen 33 Euro zu machen....

    Kommentar von Chwasc ChwascChwasc

    100 geteilt durch 4 ist nicht 33€

    Kommentar von mineiro mineiromineiro

    Sind nur 25 Euro - sie waren doch zu viert!

    Kommentar von whopper whopperwhopper

    Danke, habe falsch gelesen! Umso unverständlicher....

    Kommentar von 01234 0123401234

    25 Euro sind ne Menge Geld!

    Kommentar von Scorpionin71 Scorpionin71Scorpionin71

    Na, da hat es aber einer ziemlich dicke und läßt uns alle an seinem Reichtum teilhaben. Schonmal für 33 Euro gebuckelt?

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    Antwort von Ruedi Ruedi

    Das hat nichts mit Strafmündigkeit zu tun. Hier spielt das Zivilrecht die übergeordnete Rolle. Ein Elfjähriger haftet nach § 823 I BGB selbst für den Schaden, den er anrichtet. Die Aufsicht könnte grundsätzlich ihn verklagen und hat dann einen Titel gegen ihn, der erst nach 30 Jahren verjährt. Allerdings würde ich der Aufsicht die 25,- Euro geben und sie dem Bengel vom Taschengeld abziehen! Wer Scheiße baut muss sehen, dass er damit nicht durchkommt, sonst besteht die erhöhte Gefahr, dass er mit sowas weitermacht.

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    Antwort von budowelt budowelt

    Wow, so viele Antworten, bin echt überrascht! Also direkt mal einiges noch an Infos:

    Das ganze stand unter dem Motto" Survival" deshalb durfte jeder auch ein Messer mitnehmen es war ein Wochentrip auf nen Jugendzeltplatz in der Eifel. Diese wurden eingesammelt und bei bedarf an die Kiddies ausgehändigt. Wir haben vor Fahrtantritt Unterschrieben das sie in kleinen Gruppen min. 3 Personen losziehen dürfen.

    Wie gesagt eigentlich ist mein Sprössling sehr gut erzogen und hat schon ein Unrechtsbewusstsein. also er ist nicht verzogen oder ich als Elternteil bin verblendet,so wie es hier zum Teil raus klang. Für mich steht auch nicht zur Diskussion das er Mist gemacht hat und er dafür in einem Angemessenen Ramen eine Strafe Aufgebrummt bekommt. Ach nicht soll der Bauer auf seinem Schaden sitzen bleiben. Aber die Jungs sind wohl umhergezogen weil sie für das abendliche Lagerfeuer(ist auf dem Platz erlaubt) trockenes Anzüdmaterial zusammen suchten, da es Tagelang geregnet hatte haben sie Strohballen gesehen, wovon 2 schon geöffnet waren. Sie haben halt in Ihrem Endeckergeist gedacht sie könnten einen die Folie aufmachen(kleiner Einschnitt) und dann etwas davon verwenden. Ich denke nicht einmal das sie es in Böser Absicht gemacht haben. Also kleiner Schnitt und gefühlt ob es da trockenes Stroh gibt. Da das Stroh im Ballen aber wohl auch nass war, sind sie weiter in die Stadt gezogen um dort nach trockenem Karton oder Pappe zu fragen. Dieses haben sie dann auch bekommen und haben Ihr Feuer gemacht. Am nächsten Tag haben wohl andere Jugendliche die Ballen dann aufgerissen und dort vor Ort verteilt. Da ich meine beiden Kinder zur Aufrichtigkeit erzogen habe glaube ich Ihm auch weil die anderen 3 ja auch das selbe aussagen und sich das auch nicht widerspricht!

    Mir geht es hier nur darum das ich 100 Euro für ein wenig Stroh schweine viel Geld ist und nicht nicht der Meinung bin das jeder der mal Abzocken will sich an anderleute Geld bereichern soll. Wie gesagt es war ein kleiner Schnitt in der Folie, eine kleine Stammpauke und ein wenig Panzer Klebeband und die Sache wäre gut gewesen. Der Strohballen ist ja noch da und auch nicht von den Kindern so schlimm verwüstet worden.

    Dann geht es mir auch darum das nicht eine Aufsichtsperson einfach in unserem Namen ohne uns zu fragen Geld ausgeben kann ohne die Rechtslage geklärt zu wissen und dann auch noch das Geld wieder haben wollen. Wie gesagt mein Sohne und seine Klassenkameraden sind unter 14 und somit nicht Strafmündig, was nicht heißen soll das ich Ihr handel gut heiße. Aber man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

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    Antwort von justiziasgolem justiziasgolem

    Eine Pflichtverletzung kann man den Eltern hier nicht vorwerfen, folglich sind Sie auch nicht haftbar zu machen. Die Lehrer (Aufsichtspersonen) sind Ihrer Aufsichtspflicht nicht hinreichend nachgekommen. Zunächst wären also diese haftbar zu machen.

    Allerdings sollte man diesen Fall nicht nur streng juristisch bewerten. Aus pädagogischer Sicht ist es wohl das schlechteste Signal überhaupt an den Nachwuchs, Ihm nun das Gefühl zu vermitteln, völlig ungeschoren das Eigentum fremder beschädigen zu können. Als Lehrer würde ich mir nach so einem Vorfall, für den ich dann noch selbst in die Tasche greifen darf, die Teilnahme an weiteren Klassenfahrten zweimal überlegen.

    Die sinnvollste Lösung wäre hier, den Lehrern den Schaden zu ersetzen und diesen Betrag dem Kind vom Taschengeld abzuziehen.

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    Antwort von voti1972 voti1972

    achso und ein rundballen Stroh kostet beim Bauern nur 15 euro. Ich weiss es weil wir für unsere Tiere oft beim Bauern einkaufen

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    Antwort von wurzeldackel wurzeldackel

    gerechterweise müssten die anderen 3 klassen kameraden mit bezahlen,also die summe durch4.zumm anderen hätten die lehrer es ruhig drauf an kommen lassen sollen,das die polizei kommt.da wäre es sowieso nur um den betrag um den strohballen gegangen,der heuballen kostet bestimmt nicht 100.oo euro...-)

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    Antwort von keri84 keri84

    ohne rechnung keine kohle, ganz einfach. da kann ja jeder kommen

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    Antwort von voti1972 voti1972

    Erst mal muss das ja ein blöder Bauer sein der wegen einen aufgeschnittenen Strohballen so ein wind macht.Dann hätte man sich erst mit ihnen in verbindung setzen müssen um den Sachverhalt zu klären. Zudem gibt es keinen Beleg und ihr Kind war nicht alleine verantwortlich. Mein Rat...nix zahlen und erst mal abwarten was passiert. Die anderen haben eigentlich alles falsch gemacht was man falsch machen kann und deshalb sind sie wohl auf der sicheren seite....auserdem würde wegen soetwas kein Gericht der Welt wertvolle zeit verschwenden....ich denke auch nicht das der Bauer gegen sie klage einreicht

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Du hast für die Zeit der Klassenfahrt die Aufsichtspflicht an die erwachsenen Begleitpersonen übertragen. Ich sehe das so, dass Du oder Deine Versicherung gar nichts zahlen müßt, sondern die Haftpflichtversicherung der Schule

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    Antwort von Reisefreunde Reisefreunde

    haben die Lehrer oder Aufsichtspersonen nicht bei Euch angerufen um nachzufragen was gemacht werden soll??? auf jeden Fall überbezahlt...komisch wo Lehrer doch sooo klug sind...sollen sie aus der Klassenkasse nehmen, wenn kein Erwachsener Aufsicht ordentlich macht

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    Antwort von KyronB KyronB

    100 Euro? Da zockt jemand ab. Nen Rundballen Stroh gibts bei uns für 15 EUR...

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    Antwort von schwarzloh schwarzloh

    Ein Ballen Stroh kostet um die 10 Euro!!!! Außerdem können die Betreuer nicht einfach den Schaden bezahlen und dann das Geld von dir wiederholen. Warum haben sie dich nicht benachrichtigt? Du bist diejenige ,welche entscheidet ob das Stroh bezahlt wird oder es auf eine Anzeige ankommen läst. Eine Anzeige wäre warscheinlich im Sande verlaufen. Die Polizei hätte vieleicht geraten die 10 Euro für das Bund zu bezahlen, damit sie keine Arbeit mit Protokoll e.c.t. haben.

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    Antwort von badboybike badboybike

    Wenn die Aufseher die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, ist das Kind nicht haftbar zu machen. Hatte so einen Fall auch. rede mit deiner versicherung, und schildere denen den Fall. Ist die Versicherung der Meinung dass sie zahlen muss, zahlt sie. Ist die versicherung der Meinung dass die Forderung vom Bauern zu Unrecht erfolgt, musst du auch privat nichts bezahlen! Die Aufseher sind selbst Schuld wenn sie vorschnell bezahlt haben. Oder sie fühlen sich schuldig weil sie das Kind vernachlässigt haben. Auch dann mußt du nichts zahlen.

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    Antwort von Filialleiter78 Filialleiter78

    Die Aufsicht lag da bei den Lehrern und nicht bei Dir und somit hatten sie es auch zu verantworten. Und wenn die so freiwillig zahlt ists erstmal ihre Sache.

    Allerdings solltest Du Dich mit den anderen beiden betroffenen Eltern verständigen, ob nicht jeder 25 EUR übernehmen kann. Denn letztendlich ist Dein Sprößling ja weiterhin dieser Lehrkraft ausgesetzt (wie kamen die überhaupt an das Messer?)

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    Antwort von tergenna tergenna

    100,-- geteilt durch 4 =25,-- Euro
    würde ich zahlen,ohne Versicherung zu melden

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