und einem Bruttogehalt von 1830 Euro bis zum Renteneintritt?? Miene Mutter geht nächtes Jahr im August in Rente . Sie meint ,das ihre Rente dann ca. 1100 Euro betragen würde -verdient jetzt aber 1340 Netto. Wir möchten das Haus in dem sie zZt lebt, kaufen und dann an Sie vermieten ,daher muss ich wissen ,welche Belastung für sie möglich wäre. Kommt das tatsächlich hin ?Die Rentenrechner helfen mir nicht wirklich weiter,denn ich kann da irgendwie nicht die Beschäftigungsdauer angegeben.
Antworten (3)
-
3Antwort von
GatowerKugelGatowerKugel
Nein, sie kann aber mit ungefähr 800-900 Euro rechnen. Sie bekommt doch bestimmt jedes Jahr eine Kontoübersicht oder? Wieviel Rentenpunkte hat sie denn schon erwirtschaftet? Gab es anrechenbare Kindererziehungszeiten, Lücken etc.
Das die Rente nicht dem tatsächlich verdienten Nettolohn entspricht dürfte ja wohl klar sein.
-
1Antwort von
primusvonquackprimusvonquack
Jeder Versicherte bekommt jährlich einen "Kontoauszug", da steht genau drin wie hoch die Rente sein wird.
-
0Antwort von
joernseifertjoernseifert
Deine Mutter mussin den letzten Jahren regelmäßig einmal im Jahr Post von der Rantenanstalt bekommen haben, dort steht immer als Hochrechnung drin, wie viel sie bekommt...
.
ansonsten dort einaml anrufen - die geben anch angabe der Sozialversicherungsnummer auch telefonische Auskunft...
Kommentar von
slimy69slimy69 Hallo, habe wir bereits angefordert -das dauert allerding eine Weile und wir müssten die Finanzierung des Hauses bis nächte Woche durchhaben -daher muss ich es leider jetzt schon ca. wissen.Habe einen Bescheid von 2005 gefunden auf dem die zu erwartenede Rente 930 Euro beträgt.
-
Hallo, damit rechnen wir ca. auch 1100 find ich pers. im Vergleich zu jetzigen Brutto recht viel.Nicht das ich es Ihr nicht gönnen würde -im Gegenteil. Kinderreziehungszeiten ? Sie hat durchgehend gearbeitet .Ich bin das einzige "KInd"
Dann sollte sie mal eine Kontenklärung bei der DRV machen lassen, dort wird überprüft ob Zeiten angerechnet werden können, auch wo nix verdient wurde, z.B. wegen Kindererziehung. Wirkt sich zwar nicht auf die Höhe der Rente aus aber auf die Anwartschaftszeit.