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1&1 verlangt Geld für angebliche Kostenentstehung

Frage von MaggieBalticSea MaggieBalticSea

Hallo, ich habe vor 5 Monaten einen Vertrag bei 1&1 abgeschlossen ( Internet- und Telefonflat), nun ziehe ich aber um und würde meinen Vertag gern mitnehmen. Nur leider bietet 1&1 dort weder Telefon und/oder Internet in irgendeiner Form an (mein neues Zuhause liegt eher dörflich). So nun habe ich den Vertrag (der eine eigendliche Laufzeit von 24 Monaten hat) zum 29.2 2012 gekündigt. Nun wollen die von 1&1 das ich 100 € zahle damit ich früher aus dem Vertrag raus kann, weil durch meine Kündigung denen angeblich Kosten entstehen ( welche genau konnte mir bis jetzt aber keiner von den Mitarbeitern sagen). Meine Frage ist nun ob ich das zahlen muss, denn eigendlich ist es ja nicht meine Schuld das die ihr Netz noch nicht soweit haben unb ich gar nicht einsehe diese 100 € zu zahlen, zumal ich ja den Vertrag nich kündigen müsste wenn die das anbeitenAlso hat einer von euch einen Tip?

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Vanelle Vanelle

    Ein Umzug berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung.

    Es ist durchaus Deine "Schuld", wenn der Anbieter durch den Umzug den Vertrag nicht einhalten kann. Insofern ist es eigentlich ein Entgegenkommen, wenn durch eine einmalige Zahlung der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird.

    Etwas irritierend ist, dass die Mitarbeiter nicht wissen (?) welche Kosten entstanden sind. Das kann zum Beispiel die Bereitstellung des Anschlusses und eventuell gelieferte Hardware (Router) sein. So etwas rechnet sich für viele Anbieter erst, nach Ablauf des Vertrages, sofern sie nicht separat in Rechnung gestellt wurden.

    Kommentar von MaggieBalticSea MaggieBalticSea

    Also scheint es tatsächlich so als ob ich das bezahlen muss. Obwohl ich das absolut nicht einsehe. Danke euch

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    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    1&1 hätte sich auch Deinen Umzug bezahlen lassen- mit 100€. Kenn ich aber nicht aus Gesetz sondern von Freunden. Kann mir die Forderung bei frühzeitiger Kündigung schon als berechtigt lt. deren AGB vorstellen.

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