11 Stunden Nachtschicht
Hallo zusammen. Ich arbeite inBaden-Württemberg in einer Kurzzeitunterbringung. Meine Arbeitszeiten sind in Schichten aufgeteilt: Früh, Spät und Nacht. Die nachtschicht geht von 21 bis 8 uhr also 11 Stunden. Der Folgetag in den ich Arbeite zählt für mich als frei. Also Montag auf Dienstag Nachtdienst. Der Dienstag zählt also als frei und der Mittwoch ist wieder ein Frühdienst. Ich bin dabei Heilerziehungspfleger zu werden. Mir stellt sich die frage ob das ganze rechtens ist, den Tag an dem ich immerhin 8 Stunden arbeite, als frei zählen zu lassen?
2 Antworten
Das ist absolut normal und wird in allen Pflegeeinrichtungen so gerechnet. Der Tag an dem du in den Nachtdienst gehst, zählt dafür mit 11 Stunden Arbeitszeit. Klar ist, dass du bei einem einzelnen Tag Nachtdienst Minusstunden machst. Aber in der Regel macht man ja einige Nächte am Stück.
Das kommt auf deine Gesamtstundenzahl an welche du im Schichtrhytmus hast.
Richtig ist das deine Ruhezeit eingehalten wurde. Hiermit kann man aus dem Ausschnitt keinen Fehler erkennen.