Folgende Situation: Ich bin Medienberaterin für Anbieter X, allerdings noch nicht lange, da ich vorher für einen anderen Anbieter als Medienberaterin gearbeitet habe. Noch halte ich keinen Arbeitsvertrag von dem neuen Anbieter in den Händen, weiß also noch nicht, was genau darin stehen wird, aber sicher tut sich zwischen dem Vertrag und dem alten nicht viel. Jetzt wurde ich auf die Tätigkeit als 1&1 Profiseller aufmerksam, was man nebenbei machen kann. Nun stellt sich mir allerdings die Frage, da ich schon für einen anderen Anbieter arbeite und das ja fast im gleichen Bereich, also Vertrieb, ich bei 1&1 als Profiseller allerdings kein Arbeitsverhältnis oder keinen Arbeitsvertrag haben würde, ob ich das rechtlich gesehen überhaupt machen dürfte, ohne vielleicht bei meinem jetzigen Arbeitgeber Vertragsbruch zu begehen? Die Tätigkeit würde schließlich nicht während meiner Arbeitszeit stattfinden, aber dennoch würde ich im Grunde die Produkte zweier verschiedener Anbieter vertreiben, auch wenn ich nur mit einem Anbieter einen Vertrag habe, also was meint ihr? 1&1 schreibt dazu schließlich nicht direkt etwas, nur dass kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Profiseller und 1&1 besteht und das locker als Nebentätigkeit ausgeübt werden kann. Aber davon, wie das ist, wenn man schon für einen anderen Anbieter als Medienberater arbeitet, steht nirgends etwas.
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StkleeStklee
Hallo,
also du must das auf jedem Fall melden wenn du einen Nebenjob annimmst.
Wenn ich das richtig gelsen habe, sind dies zwei ähnliche oder gleiche Arbeiten. Aus der Gastronomie kenne ich das, dass wenn ich in einer Gäststätte arbeite, darf ich nicht noch als Nebenjob in einer anderen Gaststätte arbeiten. Klar durch Konkurenz weiter Gründe weiß ich nicht.
Grüße
Diese Frage
So war's mir bisher auch immer bekannt, aber ich kannte das mit dem Nebenjob nur, wenn das auch ein richtiges Arbeitsverhältnis ist, was laut 1&1 ja nicht so ist. Im Grunde sind's die gleichen Arbeiten, nur auf einer etwas anderen Weise und mit einer anderen Bezeichnung. Danke dennoch für die Antwort (: