Meine Tochter wird 11 Jahre alt und möchte gerne Tierplegerin werden, darf sie im Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen Ehrenamtlich tätig sein (Ferien oder Wochendende?)
11 Jahre möchte Tierfplegerin werden, darf man Ehreamtlich im Tierheim tätig sein (Wochendende, Fer
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JuergenMJuergenM
Unser Tierheim im Landkreis Böblingen bekommt regelmäßig (täglich) von mehreren ehrenamtlichen Kindern besuch. Sie gehen dann Gassi mit den Hunden, spielen bzw. beschäftigen sich mit den Tieren und halten natürlich Ordnung. Als Elternteil kann man bei uns dann auch von den Mitarbeiter/innen vom Tierheim erfragen, ob für das Kind ein eigenes Haustier in Frage käme. Macht auf jeden Fall Sinn! Gerade in Böblingen kommen dann die Kinder, die kein Haustier haben können bzw. dürfen. Netter Kompromiss. Aber auch hier ist es dann wichtig, das nicht zu einer "Eintagsfliege" zu machen, sondern verlässlich bzw. regelmäßig hingehen.
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fragelochfrageloch
Wenn man die Tätigkeit als Arbeit bezeichnet, wird sie es nicht dürfen, erst ab 14 glaub ich. Allerdings gibt es gerade in Tierheimen sicher andere Tätigkeitsbeschreibungen die ein "Helfen" für jüngere Kids möglich machen. Würde einfach mal anrufen und nachfragen.
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Plinfa74Plinfa74
ein eigenes Haustier, das sie dann selbständig versorgen kann wäre für ein 11-jähriges Mädchen angemessen, oder Gassi gehen mit dem Hund vom Nachbarn. So lernt sie Verantwortung zu übernehmen und entwickelt ihr Pflichtbewusstsein.
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amdrosamdros
Könnte mir schon vorstellen, daß das unter Beaufsichtigung möglich wäre, schick sie hin und laß sie fragen, wünsche ihr viel Erfolg und Spaß.
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AMADEAAMADEA
Einfach mal nachfragen im Tierheim. Die sind sicher für jede Hilfe dankbar.
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mystress75mystress75
Am besten mal im Tierheim nachfragen...die brauchen immer jemand der zB Hunde ausführt. Vielleicht ist 11 noch ein bisschen jung aber kommt aufs Tierheim an ob sie sie nehmen.
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zauberfeetinazauberfeetina
in tierheimen sind sie sogar froh wenn ehrenamtlich leute kommen und mit den hunden spazieren ode rsowas
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WetWillyWetWilly
Nein. Erst ab 14! Siehe Jugendarbeitsschutzgesetz.
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WetWillyWetWilly
das gilt nur für bezahlte Arbet..'freiwillig' darf masn immer helfen.
Ob bezahlt oder nicht spielt keine Rolle! Siehe § 1 und § 5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes!