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§ 11 Abs. 3 ArbZG Wer bestimmt wann der freie Tag ist?

Frage von bimbo85 bimbo85

Ich arbeite normal 5 Tage die Woche im Büro. Jetzt soll ich in einer Woche zusätzlich den gesamten Samstag und Sonntag auf einer Messe arbeiten. Nach § 11 Abs. 3 ArbZG steht einem dann ein Ersatzruhetag innerhalb einem Zeitraum von 2 Wochen zu. Wer bestimmt wann dieser Ruhetag ist? Kann dies der Arbeitgeber tun und dann den darauf folgenden Samstag als Ersatzruhetag festlegen auch wenn ich da normal nicht arbeiten muss?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Sie werden nicht regelmäßig an Sonntagen beschäftigt, deshalb kommt §11 Absatz 3 Arbeitszeitgesetz nicht in Betracht.

    Nebenbei bemerkt wäre das auch nicht von Vorteil, denn ein Ersatzruhetag kann gemäß §11 Absatz 3 ArbZG auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder einem schichtplanmäßig arbeitsfreien sonstigen werktag gelegt werden. Eine bezahlte Freistellung kann nicht verlangt werden. Dies urteilte das BAG urteilte bei der Fragestellung Ersatzruhetage für Wochenfeiertage (5 AZR 294/00 vom 12.12.2001).

    In Ihrem Fall wäre die Beschäftigung an dem Samstag und dem Sonntag angeordnete Mehrarbeit, die in Freizeit auszugleichen ist. Wenn der Arbeitgeber auf Ihr Entgegenkommen angewiesen ist, sollten Sie und Ihre Kollegen verhandeln ob der Arbeitgeber einen Mehrarbeitszuschlag bezahlt.

    Beim Abbau des Freizeitausgleichs sind selbstverständlich die betrieblichen Notwendigkeiten zu beachten. Sie sind also nicht vollkomnmen frei zu entscheiden wann Sie die Gutzeit abbauen.

    Hier der Link zum Urteil.

    http://dejure.org/dienste/lex/ArbZG/11/1.html

    Peter Kleinsorge

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    Antwort von Wishmaster69 Wishmaster69

    Aus meiner Sicht greift hier der §11 nicht. Dieser ist wohl eher für diejenigen gedacht, die regelmäßig an Sonn - oder Feiertagen arbeiten müssen. Da deine Arbeitszeit in der Regel von Montag bis Freitag geht, sind der Sonnabend und der Sonntag Überstunden, die nach euren betrieblichen Regelungen abgegolten werden müssen. Geschieht dieses, gibt es keinen Ersatzruhetag im Sinne des §11 Arbeitszeitgesetz. Ansonsten gilt das, was die meisten hier gesagt haben: Arbeitszeit und die Lage der freien Tage unterliegt zum einen dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und zum anderen (falls vorhanden) der Mitbestimmung des Betriebsrates.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    So ises! er greift nur dann, wenn auch der Arbeitsvertrag regelmäßig Sams- u. Sonntagsarbeit vorsieht - sonst wie bereits erwähnt sind es nur Überstunden

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    Antwort von bigfoot76 bigfoot76

    Der Arbeitgeber bestimmt den Tag aber nicht am Samstag da du da ja nicht arbeiten musst

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Es liegt an deiner Einstellung zur Arbeit. Du hast ein Arbeit freu dich. Du wirst auch wieder frei haben freu dich. Aber wenn du wegen so was rum zickst, hast du vielleicht bald für immer frei. Alles klar.

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Einstellung zur Arbeit. Lachhaft

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    @ Niklaus: Deine Angestellten haben bestimmt die richtige Einstellung zur Arbeit und freuen sich jeden Tag,für dich arbeiten zu dürfen.Es zickt bei dir auch kaum jemand rum,weil alle die Folgen kennen.

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Sorry aber was ist denn das für eine Einstellung wegen einem Tag. Wenn ein MA wegen zweier Messetage gleich das Gesetz zur Hilfe nimmt habe ich ein Problem.

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    @Niklaus:

    Ihre Antwort lässt tief blicken, ich halte Ihre Antwort, milde ausgedrückt, für inakzeptabel und wenig hilfreich.

    Warum?

    Ganz einfach, ein Betrieb ist keine rechtsfreie Zone! Beide Seiten, sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer, haben sich vertragstreu und im Einklang mit den Gesetzen zu verhalten.

    Erbringt der Arbeitnehmer eine Leistung, über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, ist es wohl selbstverständlich dass der Arbeitgeber diese erbrachte Leistung auch entsprechend honoriert.

    Es versteht sich wohl von selbst dass der Arbeitgeber die angeordnete Mehrarbeit in Freizeit ausgleicht.

    Hier noch ein interessanter Link, aber bitte nicht aufregen.

    http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/ueberstunden.html

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von Niklaus NiklausNiklaus

    Das hat nichts mit rechtsfreiem Raum zu tun. Natürlich muss der AG die Mehrarbeit auch vergüten. Aber gleich mit dem Gesetzestext herumlaufen halte ich ebenso für übertrieben. Ein normales Gespräch mit dem AG würde das Problem sicherlich auch lösen. Außerdem sollte man unterscheiden, ob sowas öfter vorkommt oder eine Ausnahme war. Vielleicht ist der Fragesteller auch Führungskraft und Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.

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    Antwort von hattu53 hattu53

    Der Arbeitgeber kann diesen entsprechend den betrieblichen Erfordernissen festlegen.Fällt unter sein Direktionsrecht. Günstig ist es dazu das Gespräch zu suchen. Der freie Tag kann aber nur auf einen Tag gelegt werden, an dem Du sonst arbeiten müsstest. Ist für Dich üblicherweise Samstags frei, so kann der freie Tag nicht Samstags sein.

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    Antwort von dubesor dubesor

    AG bestimmt den Tag. Du kannst allerdings Vorschläge machen, wann du den Ersatztag gerne hättest.

    Wär natürlich intelligent einen, betrieblich gesehen, günstigen Zeitpunkt auszuwählen.

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