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10Euro Gebühren, weil ich den Notarzt gerufen habe?!?!

Frage von unseen unseen

Vor 2 Wochen habe ich nachts im Krankenhaus angerufen, weil man Mann über 40C° Fieber hatte. Ich habe im Krankenhaus angerufen, die Dame wollte unseren Namen und Adresse haben und hat mich dann einfach zu nen Arzt umgeleitet. Der, so freundlich/unfreundlich er war hat mich abgewimmelt, ich solle zusehen wie ich in die 20KM entfernte Stadt komme, um Novalgin (Fiebersenkendes Mittel) zu bekommen. Damit war das Gespräch beendet!

Heute bekommen wir einen Brief, das wir ja die Notärtzliche hilfe in Anspruch genommen hätten, gilt auch telefonisch, sollen wir nun 10 Euro Gebühren zahlen!!! Spinnen die eigentlich?

Ich wurde auf keine kosten die dabei entstehen hingewiesen! Das muss ich doch nicht ernsthaft zahlen, oder?

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Antworten (9)

  • 1
    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Auch eine telefonische Beratung durch einen Arzt löst den sogenannten Behandlungsfall aus, für den die Kassen leider die Praxisgebühr einfordern. Ein gesonderter Hinweis ist nicht erforderlich, weil dies nämlich sowohl in den Versicherungsbedingungen der Krankenkassen als auch im Sozialgesetzbuch steht.

  • 1
    Antwort von Eratya Eratya

    Leider ja.

    Man soll sich wundern, aber schon eine Beratung am Telefon gilt bei den Ärzten als Dienstleistung.

    Leider wirst Du das Geld zahlen müssen.

    Versuche es so zu deichseln, dass Du behauptest, Du hättest NIE dort angerufen.

    Es wird im Sande verlaufen.

    Dennoch... Ich kenne Ärzte, die sammeln Krankenkassenkarten in Alten-Pflege-Heimen ein... dann ziehen die die Karten jedes Quartal durch und rechnen somit "legal" 3 Besuche ab.

    Von nichts kommt nichts... Das schreit zum Himmel, sind aber nur "kleine" Einkünfte der Ärzte.

    In diesem Staat wundert mich nichts mehr.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    "Ich kenne Ärzte, die sammeln Krankenkassenkarten in Alten-Pflege-Heimen ein... dann ziehen die die Karten jedes Quartal durch und rechnen somit "legal" 3 Besuche ab." Was sollte an diesem Vorgehen legal sein?

    Kommentar von Eratya EratyaEratya

    Habe mit Deiner Kritik gerechnet.

    Du siehst, dass ich es polemisch in Anführungszeichen gesetzt habe????

    NATÜRLICH ( !!! ) ist es widerrechtlich.

  • 1
    Antwort von EvaDu EvaDu

    Doch...das kostet eine Behandlung beim Not-/Wochenendnotdienst. Ob sie Dir geholfen hat oder nicht. Wenn Du unzufrieden warst kannst Du ja mal ein entsprechendes Feedback geben. Aber zahlen musst Du es leider

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Die Behandlung an sich ist schon teurer. Es handelt sich bei den 10 Euro "nur" um den zu zahlenden Eigenanteil.

    Kommentar von EvaDu EvaDuEvaDu

    Ja, ich weiss...aber ich habe diese Dienste auch schon für meinen Mann genau im gleichen Fall mit Fieber im vergangenen Jahr und für unsere Tochter schon mehrmals am Wochenende und auch für mich genutzt und musste jedes mal 10,-€ zahlen

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    Antwort von BillyBoo BillyBoo

    Wenn der Notarzt zu Dir kommt mußt Du zahlen.Das war eine nicht professionelle Beratung,für die Du nicht zahlen brauchst.

  • 0
    Antwort von babalula babalula

    Oh hier sind keine Privatpatienten anwesend ;) Ich sehe auf meinen Rechnungen auch immer, dass jeder kleine bischen abgerechnet wird, selbst anrufen bei der Schwester im Vorzimmer um einen Termin zu bekommen kostet 3,15€...
    Ja und sobald man zum Arzt durchgestellt wird, klingelts da richtig in der Kasse leider =/

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    selbst anrufen bei der Schwester im Vorzimmer um einen Termin zu bekommen kostet 3,15€...

    Welcher § der Gebührenordnung wird denn da angegeben?

  • 0
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Du hattest keinen Kontakt, also kann es auch garnicht sein, dass notärztliche Hilfe abgerechnet wird.

    Was du meinst ist vermutlich der ärztliche Bereitschaftsdienst. Eine ärztliche Beratung kann auch telefonisch erfolgen und entsprechend abgerechnet werden. Die Frage ist nur, ob eine Beratung stattgefunden hat oder eben nicht.

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    Antwort von mummy mummy

    Ich befürchte das musst du wirklich...die machen mit jedem sch*** kohle!Eine Freundinn von mir wollte sich mal telefonisch einen 2. rat bei einem Gynäkologen holen.Die Arzthelferin meinte auch das sie dann 10 euro praxisgebühr bezahlen müsste,da es sich um einen Ärztlichen rat handelt.Er hat allerdings aus kullanz auf das geld verzichtet.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Gehe mal zu einem Anwalt und hole Dir dort einen "2. Rat"!

    Glaubst Du, der ist umsonst?

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    Antwort von technetium technetium

    Nein , du hast keine notärztliche Dienste empfangen, somit musst du auch nicht zahlen !!!

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    Antwort von moe1985 moe1985

    häää ?? Würde ich nicht zahlen, nur bei Behandlung, hackt wohl?!

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