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100% Schwerbehindert, wieviel Pausen muss der Arbeitgeber mir zugestehen

Frage von Dapi13 Dapi13

Hallo! Mein Sohn macht eine Ausbildung im Einzelhandel. Ist aber 100% Schwerbehindert. Er arbeitet die Woche 40,5 Std. Hat eine 1/2 Std. Frühstücks-Pause, 1 Std. Mittag und eine 1/2 Std. Kaffee-Pause. Mir ist eigentlich bekannt, das er mehr Pausen machen muss, zumal er die meiste Zeit an der Kasse sitzt. Kann mir jemand schreiben, ob es bestimmte Richtlinien für Schwerbehinderte gibt und wenn ja, wo kann ich die nachlesen.

Lieben Gruss und vielen Dank im Voraus!

Dapi13

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Antworten (10)

  • 10
    Antwort von flamingstar flamingstar

    Welche Behinderung hat er denn?`100% schwerbehindert ist mir zu pauschal. Das bin ich nämlich auch und ich arbeite schon immer ganz normal wie andere auch. Ich will keine Extrawurst.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    respekt DH

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Danke, mich regt das bloß auf, diese Wehleidigkeit.

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    respekt!!!

  • 3
    Antwort von user1099 user1099

    Der Grad der Schwerbehinderung hat zunächst nichts mit dem Grad der Erwerbsunfähigkeit zu tun.
    Es hängt also von der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit bzw. der Erwerbsunfähigkeit ab. Diese wiederum ergibt sich aufgrund der ursache für die Einschränkung, die auch zu einer Anerkennung als Schwerbehinderter führte.
    Pausen sind also medizinisch angezeigt oder eben nicht.
    Mit dem Status als Schwerbehindert hat das zunächst nichts zu tun.
    Beispiel: Ein Beinamputierter ist sicherlich ein Schwerbehinderter. Wenn er aber keine weiteren medizinisch beggründeten Einschränkungen hat, wird er ohne weitere Einschränkung als Buchhalter arbeiten können.
    Allerdings gibt es eine Verordnungen die Maßgaben für die möglicherweise spezielle Gestaltung der Arbeitsplätzen beinhalten.
    Letztlich hat Dein Sohn erstmal ekienn Anspruch auf Sonderbehandlung, soweit das nicht medizinisch angezeigt ist.
    Und dafür wäre zunächst ein Arzt zuständig.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Welche Verordnungen denn?

    Kommentar von user1099 user1099user1099

    Frag mal bitte beim Behindertenbeauftragten, den das alles ist ein Dschungel: http://www.behindertenbeauftragte.de/cln_100/sid_9A703D99F84F6A1791DA08B10B1530E5/DE/Home/home__node.html?__nnn=true
    Und ansonsten:

    Als zentraler Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wurden die Integrationsfachdienste bei den Kommunen eingerichtet
    Alles, was der Arbeitnehmer speziell benötigt, damit er trotz seiner Behinderung optimal arbeiten kann, zahlen die Landschaftsverbände zu 100 Prozent - also Computerhilfsmittel, Spezialmöbel und mehr.
    Doch das ist noch nicht alles: Die Einrichtung des Arbeitsplatzes bezuschussen die Landschaftsverbände mit bis zu 80 Prozent beziehungsweise 30.000 Euro.
    Also: Einen Schreibtisch, einen PC, einen Dienstwagen und so weiter.
    Auch Lohnkostenzuschüsse zahlt das Integrationsamt, wenn der Mitarbeiter wegen seiner Behinderung weniger leisten kann als andere.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Danke ... aber ... es ging um die Pausen, nicht um die Einrichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte.

    Das SGB IX regelt Mehrurlaub und Ablehnung von Mehrarbeit, aber nicht die Pausen.

    Kommentar von user1099 user1099user1099

    Ja, es ging um Pausen, aver ich schrieb ja bereist dass das alles ein Dschungel ist und die Beispiele dienten ja nur dazu "Hilfsangebote" aufzuführen.
    Und welcher Arbeitgeber würde seinem Arbeitnehmer nicht ein paar Pausen mehr gönnen,w enn er den Ausfall der Arbeitsleistung gelichzeitig monitär abgegeolten bekommt (Konkretes Thema Lohnkostenzuschuß).
    Mit anderen Worten: Mit den Amtern/Behörden/Stellen sprechen und die fragen was sich machen lässt, denn ein arbeitsloser Behinderter im Gegensatz zu einem arbeitenden Behinderten verschlechtert die Statistik. Und das wollen die bestimmt nicht.
    Aber: Natürlich gibt es keine Erfolgsgarantie, aber zumindest hat man alle denkbaren Chancen genutzt.

  • 3
    Antwort von torcar torcar

    also keine geistige Behinderung, lass ihn das doch mal selbst klären...

  • 2
    Antwort von Masoud53 Masoud53

    Reg dich ab,du stellst ihn als unselbständig dar,es ist unser gutes Recht unterschiedlicher Meinung zu sein und die wurden hier geäussert!Wenn er Vollzeit arbeiten kann ,sollte er den Mund selbst aufmachen um SEINE Belange zu klären.

  • 2
    Antwort von LeeAnn LeeAnn

    In diesem Unternehmen sollte es einen Schwerbehindertenvertreter geben. Ansonsten kann da der Betriebsrat Auskunft geben.

    Hin und wieder findet man solche Informationen aber auch in der Institution mit den 3 WEs, wenn man sucht: dem wörld waid wepp!

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    wörld waid wepp!...lach

    Kommentar von LeeAnn LeeAnnLeeAnn

    naja... wehwehweh klang mir zu..... weinerlich irgendwie.... :-D

  • 2
    Antwort von torcar torcar

    Stoert dich das oder deinen Sohn? Denke dein Sohn ist froh mal nicht wie ein " schwerst behinderter " behandelt zu werden. Nur ne Idee....

    Kommentar von Dapi13 Dapi13

    Es stört ihn und mich auch, denn wir glauben, das er ausgenutzt wird, da jede Menge Personal eingespart wird.

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Glauben heißt nicht wissen. Dein Sohn sollte sich schon selbst darum kümmern und am Arbeitsplatz mit den Ansprechpartnern darüber sprechen. Oder muss da die Mama mit? Herrgott, so will niemand gegängelt werden. Denkt doch an Stephen Hawking. Was hat dieser Mann geleistet. Und hast du in der Nähe seine Mama gesehen? Lass ihn doch machen. Das tut ihm gut.

    Kommentar von user1099 user1099user1099

    Oh, das Gefühl haben viele ...

  • 1
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Es gibt keine speziellen Pausenrichtlinien für schwerbehinderte Mitarbeiter. Erst einmal gelten die selben Pausenregelungen wie für nichtbehinderte Mitarbeiter. Ich selber habe einen GdB von 80 und so viel Pause wie jeder andere Mitarbeiter in dem Unternehmen in dem ich arbeite. Wie bereits erwähnt wurde, wenn mehr Pausen medizinisch erforderlich sind, müssen diese gewährt werden.

    Tu deinem Sohn einen Gefallen und lass ihn das Regeln. Es wirkt einfach nur Peinlich wenn Mama beim Arbeitgeber anruft oder vorstellig wird, es sie den dein Sohn ist noch nicht volljährig oder entmündigt. Auch wenn du es gut meinst, du machst deine Sohn zum Gespött in der ganzen Firma.

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Das kommt auf sein Alter an.

    Bis 17 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz und ab 18 das Arbeitszeitgesetz. Irgendwelche speziellen Richtlinien - die Pausen betreffend - gibts für Schwerbehinderte ansonsten nicht.

  • 1
    Antwort von frischling frischling

    0211 310060 frag da mal

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    Antwort von Dapi13 Dapi13

    Er hat seit Geburt eine rechtseitige Hemiparäse, also Halbseitenlähmung!

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    und macht eine Ausbildung und arbeitet. Sei doch stolz auf ihn und mach ihn nicht runter. Wenn er Probleme hat, kann er es auch selber abklären.

    Kommentar von Dapi13 Dapi13

    Danke für die Auskunft. Ich bin auch mächtig stolz auf ihn. Nur haben wir einen neuen Marktleiter und Stellvertreter, die scheinen ein Problem mit ihm zu haben. Ich vertrete nur die Interessen für meinen Sohn und wollte mal Eure Auskunft haben.

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Dann höre erst auf, seine Interessen zu vertreten. Ich meine es gut. Du schadest ihm letztendlich. Er wird schon Mann genug sein, es selbst abklären zu können. Und lies die Antwort von oohpss durch. Die stimmt genau.

    Kommentar von Dapi13 Dapi13

    Danke für Eure Kommentare! Ich habe auf Antworten gewartet, die habe ich auch bekommen. Ich denke aber auch, ich bin alt genug, das ich weiß, was ich tun und lassen muss. Wenn ich hätte Belehrungen haben wollen, dann hätte ich meine Frage anders formuliert. Ich habe die Frage gestellt, um ihm das weiterzugeben. Und ob jemand Manns genug ist, das muss doch wohl jeder für sich entscheiden und eine Kritik steht niemanden zu, zumal keiner die Person persönlich kennt.Nun verzichte ich auch auf weitere Kommentare und werde mir hier vor Ort informieren.

    Kommentar von flamingstar flamingstarflamingstar

    Gut, das war meine Meinung. Wenn du ein Muttersöhnchen haben willst, dann nur zu. Ich weiß sehr wohl, wovon ich spreche, da ich selber schwerbehindert bin. Und diese Sonderbehandlungen nehme ich nicht in Anspruch, weil ich es nicht will. Und du als Mutter wirst nicht entscheiden, ob dein Sohn Manns genug ist, diese Sache für sich zu klären, sondern schon dein Sohn selber. Mach nicht aus ihm ein Muttersöhnchen. Alles Gute.

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