weil meine tochter 20 nicht die angeordnete massnahme vom arbeitsamt befolgte, sperrte man ihr die regelleistungen und auch den mehrbedarf für schwangere. ist das denn erlaubt?
100%ige sanktion trotz schwangerschafft?
Antworten (9)
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8Antwort von
manu1979manu1979
Ob da auch die Sperrung für den Mehrbedarf gerechtfertigt ist weiß ich nicht. Aber es ist allgemein bekannt, dass man eine Sperrung erhält, wenn man sich nicht an die Anordnungen vom Arbeitsamt hält. Da hätte sie vorab einfach mal nachfragen sollen.
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4Antwort von
DerTrollDerTroll
hängt davon ab, warum sie die Maßnahme micht befolgt hat, wenn es dafür keine nachweislich berechtigten Gründe gibt, können ihr die Bezüge durchaus gestrichen werden.
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3Antwort von
RassowRassow
Das Arbeitsamt darf die Leistungen einstellen oder einschränken, wenn deren Anordnungen ohne triftigen Grund nicht Folge geleistet wird und die Anordnungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Ob Schwanger oder nicht spielt dabei keine Rolle. Wenn die Tochter nicht in der Lage gewesen wäre den Anordnungen zu folgen, hätte sie sich umgehend eine ärztliche Bescheinigung beschaffen müssen, die erklärt, dass sie der Aufforderung nicht nachkommen kann. Natürlich muss in dieser Bescheinigung kein Grund beschrieben sein. Der Arzt hätte nur bescheinigen müssen, dass die Tochter speziell dieser Forderung nicht nachkommen kann oder allgemein in keiner Weise verfügbar (z.B. Bettlägerig) ist. Dann kann das Arbeitsamt nichts machen. Übrigens: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entbindet nicht zwangsläufig von der Anwesenheitspflicht.
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1Antwort von
linuxopalinuxopa
Solange sie noch nicht in Mutterschutz ist, muss sie den Anordnungen gehorchen.
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1Antwort von
Tine81Tine81
Kommt auf die Maßnahme an und warum sie diese nicht angetreten hat. Wenn es keine trifftigen Gründe dafür gibt eine Maßnahme, finde ich es durchaus gerechtfertigt, die Bezüge zu kürzen. Von nichts kommt halt nichts.
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0Antwort von
MaxZah Tolle Ansichten was?? Das ist doch vollkommender Schwachsinn es kann mehrere Gründe geben warum man Harzt 4 bezieht. Bei mir war es der Fall bin in die Ausbildung gekommen und habe daher auch meine erste eigene Wohnung bekommen. Ich bin dann auf Wunsch meines damaligen Arbeitgebers gekündigt worden, weil es einfach dort unzumutbar wurde mit der ganzn Situation dort und ich bin jetzt auch schwanger! Meine Fallmanagerin meinte es wäre auch eine Perspektive eine Lebensaufgabe ein Kind groß zu ziehen also bitte sachte mit diversen Äußerungen umgehen
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tobinetobine
Sie ist Schwanger und nicht krank , übrigens tolle Aussichten ,schon vorher vom Amt zu leben.
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zwergenmamazwergenmama
Das hört sich nicht in Ordnung an! Frag doch mal beim Gyn und beim ARbeitsamt nach!
sorry, da fehlt was: wenn es keine trifftigen Gründe dafür gibt, eine Maßnahme vom Arbeitsamt abzulehnen, finde... (so sollte es eigentlich heißen)