lschlierkamp am 01.12.2008 um 20:32 Uhr
Ich habe am 23.10. für das Wochenende 12.-14.12.08 ein Doppelzimmer in einem Hotel gebucht und dieses am 13.11. wieder storniert, da der Grund meiner Reise entfallen ist. Das Hotel hat nun den vollen Preis ohne irgendwelchen Abzug von meiner Kreditkarte abgebucht. In den Bedingungen stand Folgendes:
* Die Vorauszahlung der gesamten Buchungssumme ist am Tag der Buchung erforderlich und ist nicht erstattbar.
* Alle Stornierungen, Buchungsänderungen oder bei Nichterscheinen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.
Ok, es war mein Fehler, dass ich diesen Passus übersehen habe, aber kann das Hotel 100% der Kosten behalten, obwohl für das Hotel außer Buchungsgebühren o.ä. keine weiteren Kosten anfallen? Das Hotel ist nämlich für das besagte Wochenende ausgebucht - mein storniertes Zimmer ist also wieder belegt. Ich bin ja bereit, Stornierungsgebühren in gewissem Rahmen zu bezahlen, aber 100% ?
Kann mir jemand weiterhelfen oder Tips geben? Besten Dank im voraus.

Du hast die Bedingungen bei Buchung akzeptiert. Da bleibt Dir leider nichts anderes übrig als zu zahlen.

Bei dermaßigen Methoden fällt mir nur eines ein...
kündige besagtem Hotel Deine Ankunft an...
Also bei uns im Hotel ist es so, wenn man 3 Tage vor der Anreise storniert ist es kostenfrei, wenn man nicht anreist werden 80% berechnet... finde das ganz schön unverschämt, aber wie die rechtslage ist kann ich dir auch nicht sagen.
lschlierkamp am 1. Dezember 2008 20:39 Ich hatte das Hotel über die Webseite Booking.Com gebucht. Hätte ich es über HRS.de gebucht, wäre eine Stornierung bis 18 Uhr am Anreisetag kostenfrei möglich gewesen. Ich finde diese verschiedenen Stornierungsbedingungen - je nach Webseite - nicht gerade seriös.

für diese sehr zeitige Stornierng fürfte m.E. keine Stornogebühr gerechtfertigt sein...und dazu gibt es auch grundsatzurteile..da der Stornozeitraum 4 Wochen vor Antritt lag
WEISTDUS am 1. Dezember 2008 20:40 ... und das Zimmer, wie sie sagt, zu ihrem Buchungstermin belegt war. Das müßte sie allerdings nachweisen. Dabei sind Finanzämter (Außenprüfer) sehr behilflich. Warum, dürfte klar sein.
lschlierkamp am 1. Dezember 2008 21:14 Ich habe über verschiedene Seiten (hrs.de, hotel.de, booking.com) versucht, das Hotel zum besagten Zeitraum zu buchen. Alle Seiten sagten mir, dass das Hotel belegt sei bzw. keine Zimmer zur Verfügung stünden. Reichen diese Seiten (hab sie jeweils ausgedruckt) als Beweis?
WEISTDUS am 1. Dezember 2008 21:52 Dann bist Du fein raus. Zahlung ablehnen, abwarten. Bei Mahnbescheid Widerspruch. Ausdrucke als Beweis vorlegen.
Hast du schön geschrieben:)