Eine Freundin von mir hat damals ihre Arbeit verloren weil ihr Mann gestorben ist, sie konnte nicht mehr arbeiten, weil sie ein kleines Kind hatte, war ne ganz schlimme Sache. Nun ist ne lange Zeit vergangen und sie hat einen neuen Freund der jetzt sein Wohnort für sie verlassen hat und mit bei ihr wohnt. Im Moment bekommen beide Hartz 4 . Jetzt sind die beiden ja eine Bedarftsgemeinschaft. Nun die Frage. Darf Jeder 100 Euro dazu verdienen oder beide zusammen nur 100 euro was nicht angerechnet wird?
Antworten (4)
-
4Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Grundsätzlich darf bzw. muss jeder im Alg2-Bezug so viel dazu verdienen wie er kann (nicht, wie er will ;)).
100 EUR sind pro Erwerbseinkommen erzielender Person der Grundfreibetrag (§ 11 SGB II); vom übersteigenden Einkommen dürfen sie einen geestaffelten, prozentualen Anteil behalten (§ 30 SGB II; 20% oder 10%).
Also ja: anrechenungsfreie Beträge gelten pro Person. -
1Antwort von
Larah10Larah10
Nur, weil sie jetzt als Paar zusammenleben, sind sie nicht unbedingt eine Bedarfsgemeinschaft. Was bleibt vom Hartz IV in gemeinsamer Wohnung?
Wegen der Anrechnung /Freibeträge siehe VirtualSelfs Beitrag.
-
1Antwort von
hangmasterhangmaster
jeder von den beiden darf bist zu 160 euro dazu verdienen
Kommentar von
Larah10Larah10 Jeder von beiden darf und soll soviel verdienen wie möglich - jeweils 100 € davon werden nicht angerechnet.
Kommentar von
hangmasterhangmaster falsch. 160 euro darf man behalten. wir reden hier von alg2, nicht 1.
Kommentar von
casileincasilein eben: schau mal in §11 und §30 SGB2.
-
danke, das ist ne antwort so wie ich sie mir gewünscht habe