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100,-EU zahlen und Punkte in Flensburg, weil mit dem Fahrrad bei"Rot" über die Ampel?!

Frage von ReadMyMind ReadMyMind

wo finde ich die Rechtssprechung zum Fahrrad?

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Antworten (12)

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    Antwort von anjanni anjanni

    Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht nur für Autos. Mit einem Fahrrad bewegt man sich nicht in einem rechtsfreien Raum.

    Wenn Du mit einen Fahrzeug (und dazu gehört eben auch ein Fahrrad) bei Rot die Ampel überquerst, kostet das eben so viel!

    Kommentar von Volker99 Volker99Volker99

    Bei Rotlicht-Verstößen von Radfahrern wird nur 1 Punkt vergeben, sofern das Bußgeld nach der in §3 (6) Satz 1 vorgeschriebenen Halbierung noch mindestens 40 Euro beträgt.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    ah - wußte ich nicht

    wenn ich schon mit dem Fahrrad unterwegs bin, fahre ich eben nicht bei Rot - ist mir viel zu gefährlich

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    Antwort von DerSteppenwolf DerSteppenwolf

    In der Bußgeldtabelle zur STVO. Dort ist von Fahrzeugen die Rede, wozu auch Räder gehören.

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    Antwort von KriLu KriLu

    ja ist so laut straßenverkehrsordnung (StVO).

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    Antwort von Samuel1974 Samuel1974

    in der STVO

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    Antwort von Volker99 Volker99

    Das kann passieren: Hier mal die Frage einstellen : http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home

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    Antwort von radfahrer radfahrer

    Und das ist auch völlig richtig. Ausnahmsweise sage ich mal was Pauschales: Rote Ampeln gelten für alle, auch für Radler und Fußgänger!

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    Antwort von olafklein olafklein

    wie ist deine frage genau.

    hast du ein bescheid, auf welche parafrafen wird sich da berufen.

    olaf

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    Antwort von phantom4 phantom4

    Tatbestand

    Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

    [132] Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

    [132.3] bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens:

    200 € (+ Gebühr) + 4 Pkt. + 1 Monat

    Für Radfahrer: Obige Punkteregelung gilt für Führer von Kraftfahrzeugen.

    Bei Rotlicht-Verstößen von Radfahrern wird nur 1 Punkt vergeben, sofern das Bußgeld nach der in §3 (6) Satz 1 vorgeschriebenen Halbierung noch mindestens 40 Euro beträgt. (hier: 200 € : 2 = 100 € (> 40 €))

    Begeht ein Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe als Radfahrer einen bepunkteten Rotlichtverstoß, so zählt das aber als A-Verstoß mit den entsprechenden Konsequenzen (z.B. Probezeitverlängerung und Aufbauseminar).

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    Antwort von teegeorg teegeorg

    ist leider wirklich so. Auch mit dem Radel bist Du Verkehrteilnehmer also gilt die STVO.

    Eigentlich gilt das dann ja auch für Fußgänger!

    Kommentar von anjaoliver anjaoliver

    Ja, leider ist das so. Selbst wenn du als Radfahrer betrunken fährst und von der Polizei kontrolliert wirst, bist du fällig = STVO

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    Antwort von hundini hundini

    Auch wenn viele Radler da anderer Meinung sind: die Straßenverkehrsordnung gilt auch für sie. Schau einfach mal in den Bußgeldkatalog.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Die Straßenverkehrsordnung ist maßgebend,egal ob Fahrrad oder PKW usw..

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    Antwort von bitmap bitmap

    Mal inm Forum der http://www.jurathek.de fragen (Betreiber = Anwalt für Verkehrsrecht).

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