gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

100,-EU zahlen und Punkte in Flensburg, weil mit dem Fahrrad bei"Rot" über die Ampel?!

gefragt von ReadMyMind am 12.08.2009 um 13:16 Uhr

wo finde ich die Rechtssprechung zum Fahrrad?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Fahrrad (2772)
Punkte (659)
Ampel (144)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Samuel1974
beantwortet von Samuel1974 am 12. August 2009 13:16
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in der STVO


KriLu
beantwortet von KriLu am 12. August 2009 13:17
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja ist so laut straßenverkehrsordnung (StVO).


DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 12. August 2009 13:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Bußgeldtabelle zur STVO. Dort ist von Fahrzeugen die Rede, wozu auch Räder gehören.


anonym
beantwortet von anjanni am 12. August 2009 13:18
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht nur für Autos. Mit einem Fahrrad bewegt man sich nicht in einem rechtsfreien Raum.

Wenn Du mit einen Fahrzeug (und dazu gehört eben auch ein Fahrrad) bei Rot die Ampel überquerst, kostet das eben so viel!

Kommentar von A99eba013d5ec098fbf8070e3f1303besmallVolker99 am 12. August 2009 13:23

Bei Rotlicht-Verstößen von Radfahrern wird nur 1 Punkt vergeben, sofern das Bußgeld nach der in §3 (6) Satz 1 vorgeschriebenen Halbierung noch mindestens 40 Euro beträgt.

Kommentar von anjanni am 12. August 2009 13:33

ah - wußte ich nicht

wenn ich schon mit dem Fahrrad unterwegs bin, fahre ich eben nicht bei Rot - ist mir viel zu gefährlich


Volker99
beantwortet von Volker99 am 12. August 2009 13:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kann passieren: Hier mal die Frage einstellen : http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home



bitmap
beantwortet von bitmap am 12. August 2009 13:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mal inm Forum der www.jurathek.de fragen (Betreiber = Anwalt für Verkehrsrecht).


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 12. August 2009 13:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Straßenverkehrsordnung ist maßgebend,egal ob Fahrrad oder PKW usw..


anonym
beantwortet von hundini am 12. August 2009 13:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch wenn viele Radler da anderer Meinung sind: die Straßenverkehrsordnung gilt auch für sie. Schau einfach mal in den Bußgeldkatalog.


anonym
beantwortet von teegeorg am 12. August 2009 13:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist leider wirklich so. Auch mit dem Radel bist Du Verkehrteilnehmer also gilt die STVO.

Eigentlich gilt das dann ja auch für Fußgänger!

Kommentar von anjaoliver am 12. August 2009 13:27

Ja, leider ist das so. Selbst wenn du als Radfahrer betrunken fährst und von der Polizei kontrolliert wirst, bist du fällig = STVO


phantom4
beantwortet von phantom4 am 12. August 2009 13:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tatbestand

Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

[132] Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

[132.3] bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens:

200 € (+ Gebühr) + 4 Pkt. + 1 Monat

Für Radfahrer: Obige Punkteregelung gilt für Führer von Kraftfahrzeugen.

Bei Rotlicht-Verstößen von Radfahrern wird nur 1 Punkt vergeben, sofern das Bußgeld nach der in §3 (6) Satz 1 vorgeschriebenen Halbierung noch mindestens 40 Euro beträgt. (hier: 200 € : 2 = 100 € (> 40 €))

Begeht ein Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe als Radfahrer einen bepunkteten Rotlichtverstoß, so zählt das aber als A-Verstoß mit den entsprechenden Konsequenzen (z.B. Probezeitverlängerung und Aufbauseminar).


anonym
beantwortet von olafklein am 13. August 2009 10:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie ist deine frage genau.

hast du ein bescheid, auf welche parafrafen wird sich da berufen.

olaf


anonym
beantwortet von radfahrer am 3. September 2009 14:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Und das ist auch völlig richtig. Ausnahmsweise sage ich mal was Pauschales: Rote Ampeln gelten für alle, auch für Radler und Fußgänger!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.