wo finde ich die Rechtssprechung zum Fahrrad?

In der Bußgeldtabelle zur STVO. Dort ist von Fahrzeugen die Rede, wozu auch Räder gehören.
Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht nur für Autos. Mit einem Fahrrad bewegt man sich nicht in einem rechtsfreien Raum.
Wenn Du mit einen Fahrzeug (und dazu gehört eben auch ein Fahrrad) bei Rot die Ampel überquerst, kostet das eben so viel!
Volker99 am 12. August 2009 13:23 Bei Rotlicht-Verstößen von Radfahrern wird nur 1 Punkt vergeben, sofern das Bußgeld nach der in §3 (6) Satz 1 vorgeschriebenen Halbierung noch mindestens 40 Euro beträgt.
ah - wußte ich nicht
wenn ich schon mit dem Fahrrad unterwegs bin, fahre ich eben nicht bei Rot - ist mir viel zu gefährlich

Das kann passieren: Hier mal die Frage einstellen : http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?act=home

Mal inm Forum der www.jurathek.de fragen (Betreiber = Anwalt für Verkehrsrecht).

Die Straßenverkehrsordnung ist maßgebend,egal ob Fahrrad oder PKW usw..
Auch wenn viele Radler da anderer Meinung sind: die Straßenverkehrsordnung gilt auch für sie. Schau einfach mal in den Bußgeldkatalog.
ist leider wirklich so. Auch mit dem Radel bist Du Verkehrteilnehmer also gilt die STVO.
Eigentlich gilt das dann ja auch für Fußgänger!
Ja, leider ist das so. Selbst wenn du als Radfahrer betrunken fährst und von der Polizei kontrolliert wirst, bist du fällig = STVO

Tatbestand
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
[132] Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
[132.3] bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens:
200 € (+ Gebühr) + 4 Pkt. + 1 Monat
Für Radfahrer: Obige Punkteregelung gilt für Führer von Kraftfahrzeugen.
Bei Rotlicht-Verstößen von Radfahrern wird nur 1 Punkt vergeben, sofern das Bußgeld nach der in §3 (6) Satz 1 vorgeschriebenen Halbierung noch mindestens 40 Euro beträgt. (hier: 200 € : 2 = 100 € (> 40 €))
Begeht ein Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe als Radfahrer einen bepunkteten Rotlichtverstoß, so zählt das aber als A-Verstoß mit den entsprechenden Konsequenzen (z.B. Probezeitverlängerung und Aufbauseminar).
wie ist deine frage genau.
hast du ein bescheid, auf welche parafrafen wird sich da berufen.
olaf
Und das ist auch völlig richtig. Ausnahmsweise sage ich mal was Pauschales: Rote Ampeln gelten für alle, auch für Radler und Fußgänger!