1

100 % Sanktion! Und dann Mehraufwandsentschädigung?

Frage von BebiiYunii BebiiYunii

Halli Hallo liebe Mitleser/in!

Folgendes Problem: Ich habe einen sehr netten Sachbearbeiter beim Jc und der drückt mir wegen seiner Fehler Sanktionen ohne Ende rein! Tut nix zur Sache, habe jetzt seit Januar eine 100%ige Sanktion bis ende März! Nun kam heute mit der Post nen Brief mit dem Zwang ab 22.2. eine MAE zu machen! Das Problem ist aber, ich habe eine Tochter, bekomme keinen Cent und nun soll ich doch echt jeden Tag noch eine Fahrkarten kaufen, um dorthin zu kommen! Kann mir vllt einer helfen, wie ich das jetzt handhaben soll? Muss ich die Maßnahme antreten? Gibt es einen Vorschuss? Oder sollte ich doch mal zum Anwalt gehen, damit er sich die Sache mal anschauen kann? Ich hoffe, es kann mir einer helfen!

Vielen Dank fürs Lesen =)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sandrawe Sandrawe

    wenn du der Meinung bist, dass die Sanktion zu unrecht verhängt wurde, solltest innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch einlegen. Dieser wird dann von den Juristen des Jobcenters geprüft und nur dann wirklich durchgesetzt, wenn die Sanktion auch vor der SG haltbar ist!! Zur MAE solltest du eigentlich keine Kosten haben. Fahrkosten werden vom Träger/ bzw. Jobcenter übernommen, dir stehen sogar Kinderbetreuungskosten von bis zu 130 Euro mtl. zu. Außerdem musst du dich ja im Rahmen der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen.

    Kommentar von BebiiYunii BebiiYuniiBebiiYunii

    habe ich auch gemacht =) nur leider ... ich glaube, jeder kennt das jc und die brauchen EWIG

    Kommentar von Sandrawe SandraweSandrawe

    Danke fürs Sternchen. Ich hoffe, dass dir die Sanktion erspart bleibt! Viel Glück! ( Bin übrigens Arbeitsvermittlerin beim Jobcenter)

    Kommentar von BebiiYunii BebiiYuniiBebiiYunii

    wow einer vom jobcenter! =) ich könnte noch nie mit einem schreiben oder reden, der nett und vor allem ehrlich wirkte! gott sei dank scheinst du ja soweit anders zu sein ;)

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Kann eine notwendige Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden, ist eine Maßnahme grundsätzlich unzumutbar und du hast für die Weigerung einen wichtigen Grund.
    Zunächst einmal solltest du der Zuweisung zur Maßnahme widersprechen, wenn die Maßnahme unzumutbar ist, und gleichzeitig vor Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen, da so dein Widerspruch erst aufschiebende Wirkung entfaltet.

    Bzgl. der Fahrkarte solltest du ggf. zusätzliche Leistungen beantragen, da du ja aus nicht vorhandenem Einkommen keine Fahrkarten vorschießen kannst und brauchst.

    Ansonsten wäre ich bei einer 100%-Sanktion sowieso schon längst beim Anwalt gewesen (mit Beratungsschein); letztlich gibt es für mich nur zwei Gründe, warum man auf anwaltlichen Beistand verzichtet: man wandelt im Tal der Ahnungslosen (was nach deinen Formulierungen nicht der Fall zu sein scheint) oder man weiß, dass man im Widerspruch und vor Gericht keine Chance hat, da die Sanktionen zu recht verhängt wurden.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Es gibt keine rechtmässige Sanktion,egal aus welchen Grund..Da Sanktionen immer ein Verbrechen am Volk ist und somit strafbar.Ich weiß von was ich spreche.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Na dann: viel Spaß beim Klagen und Jammern.
    Solange nichts Gegenteiliges seitens des Verfassungsgerichtes oder meinetwegen des BSG entschieden wurde, wirst du mit den Sanktionen leben müssen, auch wenn dir dein Bäuchlein etwas anderes einflüstert.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Komischherwese das ich schon einige helfen konnte und diese Erfolg gehabt haben.Ich habe Ihnen auf das GG hingewiesen und dem Urteilsspruch vom Verfassunngsgericht von Febr. 2010.Seit dem haben sie Ruhe.Außerdem haben die Fallmanager noch eine Anzeigew bekommen.Die wagen sich nicht mehr gegen diese vorzugehen und sie zu sanktionieren.Ich sagte ja ich weiß von was ich hier spreche. Und ich denke das ich einiges an Ahnung habe wie der Hase läuft.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Lol ... gibt natürlich auch unter den Fallmanagern Luschen ... bei uns würde man sich angesichts einer solchen Anzeige lachend auf dem Boden wälzen ...

    Und an welcher Stelle steht etwas von Sanktionen in dem Urteil?

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    dass man im Widerspruch und vor Gericht keine Chance hat, da die Sanktionen zu recht verhängt wurden.

    Was bei einem Kind aber praktisch ausgeschlossen ist.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wie kommst du denn darauf?
    Die einzige Besonderheit mit Kind ist, dass Lebensmittel- und Hygienegutscheine gewährt werden müssen. Bzgl. der Sanktionshöhe existiert kein Unterschied.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Sehr geehrter Gelehrter,

    du hast zwar tolle Sprüche drauf, davon kann man aber leider nicht leben. Man kann natürlich immer wieder mit dem Kopf gegen die Wand laufen, davon wird man aber leider nicht klüger (Höchstens Gelehrter)

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    hehe .. guter Spruch ...

  • 2
    Antwort von Gelehrter Gelehrter

    Gehe mal auf mein Freundschaftsangebot.Ich helfe dir raus.Du wirst sehen du bekommst dein Geld.Ich zeige dir einen Weg wie du erfolreich gegen das Jobcenter vorgehen kannst.Ich gebe dir meine Privatmail.Erstatte eine Anzeige bei der Staatanwaltschaft.Das rate ich jedem Hartz IV Empfänger der eine Sanktion bekommen hat.Du hast mehr Rechte wie du glaubst. Lasst euch nicht alles bieten,man.

    Sanktionen sind Verbrechen am Volk und kann angezeigt werden beim europäischen Gerichtshof wegen Menschenrechtsverletzung Sanktionen sind verfassungswidrig und widersprechen dem Grundgesetz

    Bitter melde dich.Geb ich dir nur den Rat.

  • 1
    Antwort von casilein casilein

    Um mal auf die Frage zu antworten:

    Ja, auch während der Sanktionszeit kann man verpflichtet sein, an einer Maßnahme teilzunehmen.

    Ggf. kann das Jobcenter eine Fahrkarte vorfinanzieren oder Du kannst Dir die MAE wöchentlich vom Träger auszahlen lassen, um Dir jeweils die Fahrkarte zu kaufen.

    Bei uns gibt es übrigens kaum noch MAE-Maßnahmen. Das Jobcenter spart sich den Mehraufwand und bezahlt nur noch Fahrtkosten. Ob das besser ist, wage ich zu bezweifeln.

  • 1
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Tut nix zur Sache, habe jetzt seit Januar eine 100%ige Sanktion bis ende März!

    Gegen Sanktionen sollen sie grundsätzlich Klage einreichen. Als Leitungsempfänger zahlen sie keine Gerichtskosten und für die Arge ist das jedes Mal Arbeit. In den meisten Fällen, werden sie vor Gericht auch einen Teilerfolg erzwingen. Wenn die Arge weis, das sie bei falschen Bescheiden sofort klagen, wird sie irgenwann auch richtige Bescheide ausstellen. Ansonsten werden sie weiterhin von vorne bis hinten betrogen.

  • 0
    Antwort von moinsen10 moinsen10

    hey ich habe ein ähnliches Problem, meine tochter 18 hat eine sanktion bekommen von 100 % weil sie sich in einer MAE Maßnahme unterfordert fühlte hatte sie gespräche gesucht etwas anders zu bekommen , dies hat man ihr auch schnell zugewiesen , allerdings hat sie dann ohne mein wissen den fehler gemacht , die zu überbrückende zeit nicht in der ersten Maßnahme ausharren . sie ist einfach nicht mehr da hin ohne krankmeldung oder Rücksprache. mit ihrem sacharbeiter . was zur folge hatte ,das sie aus der ersten Maßnahme rausgefolgen ist ..aber 3 tage später eine neue begonnen hat . die sie jetzt auch durchzieht .. sogar mit viel anerkennung und fleiß ( das erste mal seit langen das sie einen graden weg geht ) .. nun zu meinem eigentlichen problem mir weren seit 6 wochen 290 euro für sie abgezogen , ohne das ich einen bescheid dazu bekomme .. AUF anfrage beim zuständigen jobcenter sagte man mir sie hätte das angeblich Persönlich ausgehändigt bekommen ...was aber laut ihrer aussage nicht stimmt .... aber auch von der arge bekomme ich durch angebliche Überlastungen der Mittarbeiter ( bin dennen da schon die türen eingelaufen , inklusive beschwerde schreiben beim leiter ) bekomme ich keinen aktuellen Änderrungs Bescheid
    NUN MEINE FRAGE was kann ich tun ???

    Kommentar von BebiiYunii BebiiYuniiBebiiYunii

    sorry, aber das was deine tochter da hat ... ist nun echt was komplett anderes als bei mir ;)

    und nun zu deiner frage: öffne einfach ne eigenen, dort wird deine frage sicher beantwortet werden^^

  • 0
    Antwort von BebiiYunii BebiiYunii

    Bei uns in der Nähe gibt es gott sei dank eine kostenlose beratung von anwälten die besonders gern für leute arbeiten, die probleme mit dem jobcenter haben! eine beratung kostet nix und ich denke, das werde ich mal machen! man sollte ehrlich seine rechte kennen, auch wenn mir viele noch fremd sind! aber danke, das ihr mir so zahlreich geholfen habt =)^^

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Hoffentlich hast du das Geld für einen Anwalt. Dass du zu 100 % sanktioniert bist, kommt natürlich nur deswegen, weil dich alle Leute so gerne haben.

    Prozesskostenhilfe bekommst du nur wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Hallo entschuldigung,100%ige Sanktion bei einer Mutter mit einem kleinen Kind? Gehts denn noch in Deutschland? Da kann ich ausrasten.Sind wir inzwischen wieder im dritten Reich angelangt? Du hast auch sehr wenig Ahnung.Was glaubst du was ich schon Leute rausgeboxt habe.Anzeigen erstattet beim Jobcenter,wegen unterlassener Hilfeleistung.Die Fallmanager wagen sich nicht mehr gegen diese Personen vorzugehen.Demnächst werde ich auch vor dem europäischen Gerichtshof klagen,wegen Menschenrechtsverletzung.

    Sanktionen ist und bleibt ein Verbrechen am Volk und kann deswegen strafrechtlich verfolgt werden.Schade die Meisten wissen das aber nicht.Man sollte seine Gesetze kennen.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Der Vergleich mit dem dritten Reich verharmlost die Verbrechen der Nazis.

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    Es ist besser ohne Anwalt zu klagen als gar nicht zu klagen. Vor dem Sozialgericht kann man nur gewinnen. Leider ist es mitterweile so, das die Argen derart misserable Bescheide ausstellen, das die 1. Instanz des SG das macht, was eigenlich die Behörden machen sollten. Der Schwachsinn kommt aber nicht mal unbedingt von den Sachbearbeitern.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    @ichweisnox

    Das ist ja unbestritten. Trotzdem ist es schon ein schlechtes Bild, dass man überhaupt samnktioniert wird. Das zeigt ja nur, dass man Meldetermine versäumt hat, also einfach zu schusselig ist. Was ist denn dabei, einen Termin wahrzunehmen? Mit einem kleinen Kind wird niemand gezwungen an einer "Maßnahme" teilzunehmen. Bzw. wird für die Kinderbetreuung gezahlt.

    Kommentar von BebiiYunii BebiiYuniiBebiiYunii

    entschuldigung, aber ich habe keinen termin verschusselt ;) was sowas angeht, bin ich zuverlässig ;)^^ 100% wird man außerdem nicht, weil man nen termin nicht wahrnimmt ;) Ich wurde sanktioniert, weil ich angeblich mich nicht bei ner mae stelle beworben habe! was ich allerdings tat, mein sb das bloß nicht einsehen will ;)^^ ich kann es leider nicht wirklich nachweisen, das ich mich mit denen in verbindung gesetzt habe, aber komisch ist doch bei meinen bearbeiter schon, 2 verschiedenen adressen, die er mir geschickt hat ;)^^ also bitte, es sind nicht immer alle hartzer schuld^^ und nicht gezwungen? ich glaube die meine 100% sanktion zeigt eindeutig was anderes, obwohl bei mir noch körperl. probleme dazukommen und mein bearbeiter das ärtzl. gutachten abwarten wollte! Tat er auch nicht! also du solltest immer vorsichtig sein, wem du die schuld gibst ;)

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Das sieh man das du noch nie Hartz IV Empfänger warst.Und machst hier groß die Schnauze auf.Du hast keine Ahnung für was die Leute alles sanktioniert werden.Unterhalte dich doch mal mit Arbeitslosen.Gehe in den Jobcenter oder Parks wo sie sich aufhalten und unterhalte dich mit ihnen.Im Internet gibt es Foren voll von Berichten was die Leute alles so auf den Jobcenter erleben.Das ist zum weinen. Und ihr denkt immer ja der Harttz IVler ist selber schuld.Warum haben wir soviel Klagen auf dem Sozialgerichte? Weil eben schlampig und betrügerisch gearbeitet wird. Weiß du überhaupt das die Jobcenter ihre sogenanten Kunden in ganz großen Stil betrügen? Ich weiß vieles was ihr nicht wißt.Hast du eine Ahnung wie viel auf dem Jobcenter gedemütigt werden und diskriminiert werden? Also Klappe halten wenn man von der Materie keine Ahnung hat

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.