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10 Std. arbeiten, nur 7 Std werden bezahlt

gefragt von 1981Janine am 02.07.2009 um 17:39 Uhr

Hallo an alle,

ich habe heute einen sehr kuriosen Fall erfahren, den ich nicht einfach so hin nehmen möchte, sondern am Besten gern direkt was dagegen tun würde.

Ein Freund von mir hat mir erzählt, dass sein Chef vor einigen Tagen eine Besprechung abgehalten hat, in der er klipp und klar zum Ausdruck gebracht hat, dass zukünftig mehr Stunden am Tag gearbeitet als bezahlt werden. Im Klartext heißt das, dass die Mitarbeiter zukünftig ca. 10 Stunden am Tag arbeiten sollen, aber maximal 7 bezahlt werden. Auch ein Arbeitszeitkonto wird dafür nicht angelegt, sodass die Mitarbeiter dem Arbeitgeber die Stunden schenken sollen. In der selben Besprechung hat der Arbeitgeber weiterhin auch gleich mitgeteilt, dass diejenigen, die damit nicht einverstanden sind oder ein Problem damit haben, sofort die Kündigung bei ihm abholen können.

So etwas kann doch nicht rechtens sein? Das müssen sich doch Arbeitnehmer nicht gefallen lassen, oder? Weiterhin ist es ein Baubetrieb, der an Tarifstundenlöhne gebunden ist. In diesem Fall werden die Stundenlöhne richtig ausbezahlt, aber eben zu wenig Stunden.

Welche Institutionen werden sich dafür noch interessieren? Ich finde, so etwas kann man sich doch nicht gefallen lassen und auch andere Stellen wie Zoll und Arbeitsamt dürften doch dafür Interesse haben, oder?

Für Eure Meinungen bin ich Euch dankbar.


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Podencotina
beantwortet von Podencotina am 2. Juli 2009 17:40
1x
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Schnabel halten und Beweise dafür sammeln - ohne Beweise wirst Du NICHTS Gutes erreichen können.


anonym
beantwortet von harryboys am 2. Juli 2009 17:41
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Als erstes mal Betriebsrat ( falls vorhanden ), dann Gewerkschaft und unter Umständen auch mal en Anwalt einschalten... Falls es ne große Firma ist interessieren sich dafür auch durchaus mal die Medien ( stern tv usw.)


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 2. Juli 2009 17:42
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Definitiv unzulässig! Ein Fall für die Gewerbeaufsicht, vorausgesetzt, die betroffenen Kollegen halten auch wirklich zusammen und bekommen keine weichen Knie...


marbeja
beantwortet von marbeja am 2. Juli 2009 17:41
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Melden! Das wäre ein Fall für Escher.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 2. Juli 2009 17:41
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gewerkschaft



monja1995
beantwortet von monja1995 am 2. Juli 2009 17:42
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Da sollte der Freund mal zum Arbeitsgericht gehen und sich beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos und Terminvereinbarung ist in der Regel auch nicht nötig. Nur eben das persönliche vorsprechen.
Gut wäre allerdings, wenn er diese Aussage des Chefs schriftlich hätte, in Form einer Vertragsänderung oder Änderungskündigung

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 4. Juli 2009 00:54

Das# Arbeitsgericht berät nicht! Darf es nach dem Gesetz NICHT!!!


anonym
beantwortet von resy1964 am 2. Juli 2009 17:43
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Meldung beim Gewerbeaufsichtsamt? Gewerkschaft, Zeitung. Ich würde das erstmal anonym öffentlich machen, damit der Chef Druck kriegt. Gehst du offiziell vor, kriegste vielleicht Recht, aber doch ne Kündigung.


tradaix
beantwortet von tradaix am 2. Juli 2009 17:44
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Informiere die

Oberfinanzdirektion (OFD) Rheinland, Fon 0221-9778-0, Fax 0800-10092675200


moon73
beantwortet von moon73 am 2. Juli 2009 17:44
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Das ist nicht zulässig, regelmäßig 10 Stunden arbeiten sind nach dem Arbeitsrecht nicht zulässig und regelmäßige Überstunden genausowenig. Bezahlen muß der Arbeitgeber was er vertraglich vereinbart hat, also 40 Stunden arbeiten = 40 Stunden bezahlt, oder eben 38 Stunden je nach Vertrag. Er kann nicht plötzlich weniger Stunden auszahlen und den Rest als freiwillige Arbeit abverlangen...

Die Mitarbeiter sollten per Sammelklage gegen den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht vorgehen.

Nur dann haben sie Erfolg .Sie sollten sich von Anfang an gegen solche Machenschaften wehren.

Kommentar von Simple_avatar7smallbegamuc am 2. Juli 2009 18:10

Regelmäßig 10 Stunden täglich arbeiten ist zulässig, soweit übers Jahr verteilt die höchst zulässige Wochenstundenzahl von 48 nicht überschritten wird. Bis zu sechs Monaten ist sogar eine Wochenstundenzahl von 60 erlaubt. Auch ist es zulässig, wenn regelmäßig und dauerhaft Überstunden gemacht werden - die dann natürlich bezahlt werden müss(t)en.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Juli 2009 19:14

In den o.g. Beispiel geht es aber um täglich 10 Stunden und tägliche Mehrarbeit und das ist so eben nicht o.k.

Kommentar von C3f01d2694f9ef6e1e848b3d8107b5bdsmallStrabahner am 4. Juli 2009 00:56

Wenn er es bezahlen würde, könnte man darüber reden, aber so ...!!!


critter
beantwortet von critter am 2. Juli 2009 17:44
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Der Gewerkschaft melden, und eine Person von den Mitarbeitern sollte sich mit dem Arbeitsgericht in Verbindung setzen, einen Termin vereinbaren, und dann gehen mehrere Kollegen zu der Besprechung.

Es wird immer schlimmer, was den Arbeitgebern einfällt. Schamlos ist noch ein milder Ausdruck dafür.


anonym
beantwortet von Christian1201 am 2. Juli 2009 17:44
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Klar ist das nicht rechtens, ABER solche Arbeitgeber spielen ja mit der Angst der Miarbeiter vor dem Verlust Ihrer Anstellung. Somit kommt es immer wieder zu solchen Vorgängen. Dann gibt es da noch die Beweisführung usw. Kann man nur sagen, anderen Job suchen (wenn möglich).


anonym
beantwortet von Gewitterblume am 2. Juli 2009 17:46
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Du hast wohl noch nicht die richtigen Unternehmer kennengelernt!!?!. Es gibt Unternehmer die haben Macht. Und dann sind auch diese dinge machbar die du gerade beschrieben hast. Ich kenne selber so einen. Und nichts kann dagegen gemacht werden. Arbeitsrecht,-Gerwerkschaft, haha, in der Theorie hast du recht, aber die Praxis sind ganz anderes aus. Wenn dir das nicht passt, und du zeigst Ihn an, wirst du wohl recht bekommen. Aber zuerst müssen alle zusammen halten und letztentlich hat der Chef den längern Arm, der findet schon gründe so das du später doch fliegst.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 3. Juli 2009 11:18
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Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt,solltet ihr euch an diesen wenden. Ansonsten ist das ein Fall für das Gewerbeaufsichtsamt,und natürlich für die Gewerkschaft,da der Betrieb offensichtlich einem Tarifvertrag unterliegt.

Wenn es sich um einen nicht ganz kleinen Betrieb handelt,wird die Gewerkschaft sicher auch für eine öffentliche Diskussion sorgen.


anonym
beantwortet von sanbrasil am 3. Juli 2009 16:46
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So wie es aussieht hat deinen Freund keinen Betriebsrat in der Firma. So etwas darf der Chef absolut nicht alleine entscheiden. Es gilt, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Heute noch sprach ein Kollege davon, dass bei seiner vorheringen Firma eine Anzeige bei der Gewerbeaufsicht wegen Überschreitung der täglikchen Arbeitszeit gab und die Firma musste daraufhin eine heftige Strafe zahlen. Ich frage mich, wie die Belegschaft von dieser Firma insgesamt auf die unrechte Aufforderung vom Chef reagiert hat...


anonym
beantwortet von Regina3 am 11. Oktober 2009 00:04
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Siehst Du die Möglichkeit, dass sich durch Sprache was machen lässt in Richtung auf Einhaltung der Verträge, gehe den Weg. Ansonsten gleiche die unbezahlte Mehrarbeit durch Krankheit aus. Wieso solltest Du ehrenamtlich arbeiten und dann gar für Null? Selbst im Ehrenamt sind mindestens Aufwandsentschädigungen üblich. Das ist Schwachsinn und kein Chef würde selber seine betriebliche Kalkulation auf 30% Fehlinvestition aufbauen, sondern solche Geschäftsbereiche ganz schnell beenden, außer es handelt sich um Liebhabereien. Ist also Deine Arbeit nicht gleichzeitig persönliches Hobby, so behandle sie auch wie Arbeit: Man tut es, um zu verdienen und wenn man nicht verdient, lässt man es und macht was anderes, wo man verdient oder ruht sich aus, um dann Kraft und Energie zu haben, wenn sich Investition wieder lohnt.



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