10 Sekunden von einem Song für Intro verwenden

7 Antworten

Es ist egal ob du 4 Millisekunden oder 10 Minuten eines urheberrechtlich geschützten Stückes verwendest. Die Genehmigung des Rechteinhabers brauchst du in jedem Fall.

nope... 4 Millisekunden wären dann wahrscheinlich plus/minus eine Note und Noten allein sind nicht geschützt... es muss schon einen Wiedererkennungswert haben.

Ob Gesamtheitlich oder Ausschnitt. Ob Wort, Bild oder Musik. Alles unterliegt dem Urheberschutz. Und letztlich kann alles auch einen Urheber stören. Aus diesen Gründen mutt man bei Kopien um Erlaubnis beim Urheber fragen.

Nein, natürlich nicht!

Es ist egal, wie lang oder kurz Du den Song verwendest.

Es bedarf einer Genehmigung!

Aber eigentlich klar, oder!?

Egal wie viel du davon wegschneidest, veränderst, etc. du darfst es nicht verwenden.