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10 Monate gearbeitet, wie viel ALG?

Frage von dietop10 dietop10

Danke im Vor raus!

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Antworten (7)

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    Antwort von GenLeutnant GenLeutnant
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    Antwort von speedybone speedybone

    67 % vom letzten Netto, allerdings werden die Gehälter der letzten 3 Jahre, wenn du bei unterschiedlichen Arbeitgebern warst, zugrunde gelegt und Anspruch auf ALG I hast du nur, wenn du die letzten 2 Jahre 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Muss nicht zusammenhängend gewesen sein.

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    Antwort von nadine120785 nadine120785

    das hängt von deinem Einkommen ab. Wenn du nur 10 Monate gearbeitet hast wird meines wissens nach trotzdem das Gesamteinkommen von 12 Monaten draus geschustert...

    http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php

    Zudem musst du für ALG I die Vorversicherungszeiten erfüllt haben - d.h. innerhalb der letzten zwei Jahre 12 Monate sozialversicherungspflichtig (Minijobs zählen auch dazu) gearbeitet haben...sonst gibt es ALG II

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    Antwort von Gene515 Gene515

    Die Höhe des Arbeitslosengeld I 1 / ALG I 1 ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Nachfolgend wird dies im einzelnen dargestellt.

    Die Höhe des Arbeitslosengeldes. Sie ist abhängig von folgenden Punkten: - der Höhe des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt wurde bzw. die Höhe anderer versicherungspflichtiger Entgelte aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit (zu nennen sind etwa Krankengeld, versicherungspflichtiges Entgelt bei Wehr- oder Zivildienst) - der zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse - dem Vorhandensein eines Kindes gem. § 32 Abs. 1, 4 und 5 Einkommensteuergesetz

    Die Agentur für Arbeit berechnet ein wöchentliches Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird für jeden Kalendertag geleistet, für den ein Anspruch auf volle Auszahlung besteht.

    http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/

    Kommentar von Gene515 Gene515Gene515

    Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.

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    Antwort von holsch holsch

    du mußt mindestens 12 monate gearbeitet haben.

    so bekommst du kein alg 1

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    Antwort von morlerocky morlerocky

    also so weit ich weiß, muss man mind 1 Jahr am Stück gearbeitet haben um ALG I beziehen zu können

    Kommentar von nadine120785 nadine120785nadine120785

    das ist falsch - es muss in den letzten 24 Monaten 12 Monate lang eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen haben...Unterbrechungen etc sind hierbei egal

    Kommentar von dietop10 dietop10dietop10

    Also: 1. vorher jahrelang durchgehend gearbeitet (ca. 20-25 Jahre) 2. dann 1 Monat arbeitssuchend 3. daraufhin 4 Monate gearbeitet, danach 2 Monate arbeitssuchend 4. danach 3 Monate Weiterbildungsmaßnahme, dann wieder nur 2 Monate arbeitssuchend (also insgesamt nach jahrelanger Arbeit nur 5 Monate arbeitssuchend ...) 5. nun 10 Monate gearbeitet Wäre die letzten 10 Monate Arbeit nicht gewesen, hätte man bis Juli 2010 ALG bekommen, aber wie lange erhält man nun nach diesen 10 Monaten Arbeit?

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    Antwort von Lebensschule Lebensschule

    Wenn ich mich nicht irre muss man meine ich 1 Jahr am Srück gearbeitet haben, um Ansprüche zu haben

    Kommentar von nadine120785 nadine120785nadine120785

    das ist nicht ganz richtig - man muss innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate gearbeitet haben...muss nicht zusammenhängend etc gewesen sein

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