Danke im Vor raus!
Antworten (7)
-
0Antwort von
speedybonespeedybone
67 % vom letzten Netto, allerdings werden die Gehälter der letzten 3 Jahre, wenn du bei unterschiedlichen Arbeitgebern warst, zugrunde gelegt und Anspruch auf ALG I hast du nur, wenn du die letzten 2 Jahre 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Muss nicht zusammenhängend gewesen sein.
-
0Antwort von
nadine120785nadine120785
das hängt von deinem Einkommen ab. Wenn du nur 10 Monate gearbeitet hast wird meines wissens nach trotzdem das Gesamteinkommen von 12 Monaten draus geschustert...
http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php
Zudem musst du für ALG I die Vorversicherungszeiten erfüllt haben - d.h. innerhalb der letzten zwei Jahre 12 Monate sozialversicherungspflichtig (Minijobs zählen auch dazu) gearbeitet haben...sonst gibt es ALG II
-
-
0Antwort von
Gene515Gene515
Die Höhe des Arbeitslosengeld I 1 / ALG I 1 ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Nachfolgend wird dies im einzelnen dargestellt.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes. Sie ist abhängig von folgenden Punkten: - der Höhe des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt wurde bzw. die Höhe anderer versicherungspflichtiger Entgelte aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit (zu nennen sind etwa Krankengeld, versicherungspflichtiges Entgelt bei Wehr- oder Zivildienst) - der zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse - dem Vorhandensein eines Kindes gem. § 32 Abs. 1, 4 und 5 Einkommensteuergesetz
Die Agentur für Arbeit berechnet ein wöchentliches Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird für jeden Kalendertag geleistet, für den ein Anspruch auf volle Auszahlung besteht.
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/
-
0Antwort von
morlerockymorlerocky
also so weit ich weiß, muss man mind 1 Jahr am Stück gearbeitet haben um ALG I beziehen zu können
Kommentar von
nadine120785nadine120785 das ist falsch - es muss in den letzten 24 Monaten 12 Monate lang eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen haben...Unterbrechungen etc sind hierbei egal
Kommentar von
dietop10dietop10 Also: 1. vorher jahrelang durchgehend gearbeitet (ca. 20-25 Jahre) 2. dann 1 Monat arbeitssuchend 3. daraufhin 4 Monate gearbeitet, danach 2 Monate arbeitssuchend 4. danach 3 Monate Weiterbildungsmaßnahme, dann wieder nur 2 Monate arbeitssuchend (also insgesamt nach jahrelanger Arbeit nur 5 Monate arbeitssuchend ...) 5. nun 10 Monate gearbeitet Wäre die letzten 10 Monate Arbeit nicht gewesen, hätte man bis Juli 2010 ALG bekommen, aber wie lange erhält man nun nach diesen 10 Monaten Arbeit?
-
0Antwort von
LebensschuleLebensschule
Wenn ich mich nicht irre muss man meine ich 1 Jahr am Srück gearbeitet haben, um Ansprüche zu haben
Kommentar von
nadine120785nadine120785 das ist nicht ganz richtig - man muss innerhalb der letzten 24 Monate 12 Monate gearbeitet haben...muss nicht zusammenhängend etc gewesen sein
-
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.