hallo ich habe brief von Amtsgericht bekommen
bin am steuer eingeschlaffen auf ein radfahrerin zu gefahren sie ist gegen ein auto gefallen folgen: oberschänkel prellung sachschaden an fahrrad 125,70€
im brief stand jetz :
Ihnen wird die fahrerlaubnis entzogen. ihr Führerschein wird eingezogen. Der zuständigen Verwaltungsbehörde wird untersagt, ihnen vor Ablauf einer Frist VON NOCH 10 MONATEN ab Rechtskraft des Strafbefehls eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
miene frage kriegei hc mien führerschein nach 10monaten wieder oder darf ich erst nach 10 monaten ein neuen führerschien machen??? muss ich zu MPU?
danke für deine antwort ich habe schohn über 4 jahre mein führerschein was miens du mit der 2 jahres reglung? danke.
Bis 31.10.2008 galt die Regelung, dass bei einem längeren Zeitraum als 2 Jahre ohne Fahrerlaubnis, diese mittels Prüfung neu gemacht werden musste.