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10 monate führerschein weg was passiert danach

Frage von ellacan ellacan

hallo ich habe brief von Amtsgericht bekommen
bin am steuer eingeschlaffen auf ein radfahrerin zu gefahren sie ist gegen ein auto gefallen folgen: oberschänkel prellung sachschaden an fahrrad 125,70€

im brief stand jetz :

Ihnen wird die fahrerlaubnis entzogen. ihr Führerschein wird eingezogen. Der zuständigen Verwaltungsbehörde wird untersagt, ihnen vor Ablauf einer Frist VON NOCH 10 MONATEN ab Rechtskraft des Strafbefehls eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

miene frage kriegei hc mien führerschein nach 10monaten wieder oder darf ich erst nach 10 monaten ein neuen führerschien machen??? muss ich zu MPU?

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Antworten (9)

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    Antwort von Streetcat666 Streetcat666

    ruf einfach beim strassenverkehrsamt, bei der führerscheinstelle an und frag nach. die beißen nicht.

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    Antwort von martina19876 martina19876

    Inverstier die Zeit und das Geld, was Du an Sprit sparst in einen Duden.

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    Antwort von wolle59 wolle59

    Geht das auch auf Deutsch?? Grausam...

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    Antwort von versucherin1 versucherin1

    Zunächst sieht es unwahrscheinlich aus, dass du zur MPU musst. Wenn weder Drogen noch Alk der Grund waren, warum du am Steuer eingeschlafen bist (dazu wurdest du ja vernommen) bleibt das auch unwahrscheinlich, dass du zur MPU musst. Wenn du in 7 Monaten also die Neuerteilung des Führerscheins beantragst, dürftest du den Problemlos zurückkriegen.

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    Antwort von NancyCotten NancyCotten

    Hallo ellecan,

    das Schreiben bedeutet, dass deine Sperrfrist erst nach weiteren 10 Monaten enden wird. Das heißt auch, dass du deinen FS-Neuantrag in frühestens 7 Monaten bei der FSSt. stellen kannst. Erst danach folgt (wenn in diesem Fall überhaupt) eine Aufforderung zur MPU. Die 2-Jahres-Regelung wurde bereits vor einiger Zeit abgeschafft. Das heißt, dass du deinen FS nicht neu machen musst. Gruß Nancy

    Kommentar von ellacan ellacan

    danke für deine antwort ich habe schohn über 4 jahre mein führerschein was miens du mit der 2 jahres reglung? danke.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Bis 31.10.2008 galt die Regelung, dass bei einem längeren Zeitraum als 2 Jahre ohne Fahrerlaubnis, diese mittels Prüfung neu gemacht werden musste.

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    RatgeberHelden Antwort von Leon97531 Leon97531

    3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist solltest du die FE neu beantragen, damit du den Führerschein zeitig nach der Sperrfrist der Neuerteilung bekommst.
    Eine MPU wirst du nicht machen müssen.
    Ebenso muss du keine neue Prüfung oder dergleichen abglegen.

    Kommentar von ellacan ellacan

    hallo leon danke für deine antwort hattes du schohnmall soo ein vorfal oder woher kens du dihc so gut aus?

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Ich sehe anhand deiner Schilderung keine Veranlassung für eine MPU, außer wenn die Ursache für deinen "Schlaf" Alkohol oder Drogen waren, oder von der Führerscheinstelle gesundheitliche Bedenken bestehen weil dies schon einmal passiert ist.

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    Antwort von avaco avaco

    Tja dumm Gelaufen bzw dumm Gefahren....

    Hast du noch Probezeit?? ohne die rahmen bedinugen kann man nix genaues sagen. Aber die Behörden müssen dir Auskunft geben wenn du nachfragst also mach das doch am besten.

    Ich würde an deiner stelle nicht damit rechnen das du den Lappen nach 10 Monaten wieder bekommst. Bei so einer Zeit ist ne MPU warscheinlich und der Ausgang davon gleicht einem Glücksspiel!

    Kommentar von ellacan ellacan

    ich habe seit 4 jahren mein führerschein und 3 punkte im register << aber die punkte hatte ich bekommen weil ich nen getunten roller gefahren bin

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    Antwort von siller siller

    Nach 10 Monaten bekommst du ihn wieder, ansonsten hätte man dir das geschrieben, dass du komplett fahrunfähig bist. Strafgeld und Punkte wird es aber dennoch saftig geben.

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Ob Du zur MPU mußt, kann ich Dir nicht sagen, ich weiß nur, dass Du 4 Wochen vor Ablauf der Frist die Aushändigung zum Ablauf des Fahrverbots beantragen mußt

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