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10-Jahres-Darlehen nach fünf Jahren verlängern?

Frage von promm promm

Hallo,

ich habe vor rund fünf Jahren meine Hausfinanzierung zu 4% bei der Voba gemacht mit Zinsfestschreibung auf 10 Jahre. Irgendwo habe ich mal gehört, dass eine Festschreibung von mehr als drei (oder waren es fünf) Jahren für mich nicht bindend ist. Ich würde nun natürlich gerne die tolle Zinsphase nutzen, um mein Darlehen zu verlängern (eigentlich liefe es ja noch weitere fünf Jahre). Wie sieht das denn rechtlich aus? Geht das? Oder bin ich der Bank dann eine Vorfälligkeitsentschädigung schuldig?

Danke für Eure Hilfe!

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Antworten (5)

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    Antwort von AndyMu97 AndyMu97

    Zuerstmal: die Zinsfestschreibung hat nichts mit der Vertragslaufzeit zu tun. Aber das nur nebenbei... es gibt Laufzeiten mit 20 Jahren und Zinsfestschreibung für 10 Jahre, hat den Vorteil, dass Du nicht unbedingt eine Anschlußfinanzierung (mit erneuter Prüfung) brauchst, dennoch einen neuen Zinssatz vereinbaren oder alternativ aus dem Vertrag aussteigen kannst.

    Wenn Du eine Laufzeit von 10 Jahren hast, kannst Du natürlich auch jederzeit kündigen, musst aber bis zum Ablauf der 10 Jahre die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen... also kein gutes Geschäft!

    Bei einer Laufzeit >10 Jahre kannst Du ebenfalls nach 10 Jahren kündigen, jedoch ohne für die Restlaufzeit eine VFE zahlen zu müssen, das ist gesetzlich so festgelegt.

    Was Du machen könntest, wäre ein sog. Forward-Darlehen abzuschließen. Damit kannst Du Dir ein Anschlußdarlehen nach den 10 Jahren zum jetzigen Zinssatz plus Risikozuschlag sichern. Das geht bis zu 60 Monate im Voraus, je weiter aber der Stichtag noch entfernt ist, desto höher wird der Risikozuschlag auf den Zins sein. Es ist nichts anderes als eine Wette mit der Bank auf den Marktzins in x Monaten...

    Mehr dazu unter http://www.forwarddarlehen24.de/

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    Antwort von ProSachwert ProSachwert

    Hallo, 10 Jahre ist die Frist. Die Bank muss und wird Dich nicht aus dem Darlehensvertrag raus lassen. Wenn ja - dann möchte sie Vorfälligkeitsentschädigung. So sind die Regeln.

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    Antwort von user735 user735

    Du kannst es ohne Verluste eher tilgen. Sie sträuben sich natürlich, also hartnäckig bleiben, denn sie sind dazu verpflichtet. Nein, ich habe keinen Link dazu, habe es mal im Zusammenhang bei WISO gelesen, zudem habe ich grad eine KiTa für 90.000 Euro umgebaut und der Vermieter hat es sogar nach nur 2 Monaten refinanziert, da der Zins eingebrochen ist. Frag Deinen VoBa Heini, der muss beraten, ansonsten darf er zahlen. Die haben keine Narrenfreiheit mehr.

    Kommentar von AndyMu97 AndyMu97AndyMu97

    Sondertilgung ist nur möglich, wenn auch vertraglich vereinbart... und wenn der Vertrag keine feste Laufzeit hat, umso besser. Dann könnte man diesen jederzeit ohne Verluste auflösen; nur macht das so gut wie keine Bank!

    Wir haben z.B. das Bausparermodell, in dem wir einen Teil der Finanzierung in einen Bausparer einzahlen, der irgendwann zuteilungsreif wird. Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir einen sog. Überbrückungskredit ohne Tilgung, der eine Zinsfestschreibung auf 10 Jahre hat und dessen Vertragslaufzeit sich an die Zuteilungsreife des Bausparers bindet. Schaffen wir es (wie auch immer), jetzt 50% der Bausparsumme einzuzahlen, bekommen wir die Zuteilungsreife in ca. 18 Monaten, und die Zwischenfinanzierung wird damit abgelöst.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    NOldS: du vermischt einige Themen. Eine Ablösung ist natürlich immer möglich, unabhängig vom Zeitraum. Die Bank die dann entsprechend sondergetilgt wird, verlangt dafür einen Vorfälligkeitsaufschlag oder auch Margenschaden. Wenn du diese Kosten in deine neue Finanzierung einrechnest und dann trotzdem mit dem niedrigeren Zins besser fährst, kannst du das natürlich machen. Eine kostenlose Rückführung etc. gibt es nicht. Ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher nach 10 Jahren existiert.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Das ginge, wenn du in der Hochzinsphase für 10 Jahre abgeschlossenhättest und zwischenzeitlich der Zins sich stark reduziert hätte. So aber hast du ja einen relativ günstigen Zins, bei einer Änderung würdest du die 4% sicherlich nicht mehr bekommen und dadurch wirds teurer.

    Kommentar von AndyMu97 AndyMu97AndyMu97

    Und wieso sollte das bitte gehen? Derjenige, der in einer Hochphase finanziert hat, wußte, auf was er sich einläßt, da dies dann nunmal der übliche Zins war... also kann von einer Sittenwidrigkeit und damit schadlosen Vertragsannulierung nicht die Rede sein.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    hier kann ich Andy nur zustimmen. Die Zinshöhe hat keinen Einfluss auf Kündigungsrechte.

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    Antwort von kugel kugel

    Ob Darlehensverträge mit hohen Laufzeiten rechtswidrig sind, glaube ich nicht. Es gibt aber eine neue Rechtslage, was Laufzeiten bei Versicherungsverträgen betrifft. Hier sind fünf-Jahresverträge nicht mehr zulässig.

    Umschulden ist immer so eine Sache, zum einen bezahlst Du einen nicht unerheblichen Teil Vorfälligkeitsentschädigung. Zum andern bezahlst Du auch für einen neuen Grundbucheintrag und Notar. Um diese Kosten bei einer Umschuldung ausgleichen zu können, brauchts schon einen erheblich günstigeren Zinssatz.

    Außerdem solltest Du bedenken, dass Du in Krisenzeiten vom persönlichen Kontakt/Verhältnis zu Deiner Hausbank profitieren kannst. Einer Internetbank wird es egal sein, in welcher Lage Du Dich befindest - deren Margen sind so eng gestrickt, dass sie sich auf Kulanz oder Entgegenkommen nicht einlassen werden und wenn doch, dann nur mit entsprechenden Strafgebühren.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    DV'e mit langen Laufzeiten sind nicht rechtswidrig, da der Gesetzgeber dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren einräumt.

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