Zuerstmal: die Zinsfestschreibung hat nichts mit der Vertragslaufzeit zu tun. Aber das nur nebenbei... es gibt Laufzeiten mit 20 Jahren und Zinsfestschreibung für 10 Jahre, hat den Vorteil, dass Du nicht unbedingt eine Anschlußfinanzierung (mit erneuter Prüfung) brauchst, dennoch einen neuen Zinssatz vereinbaren oder alternativ aus dem Vertrag aussteigen kannst.
Wenn Du eine Laufzeit von 10 Jahren hast, kannst Du natürlich auch jederzeit kündigen, musst aber bis zum Ablauf der 10 Jahre die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen... also kein gutes Geschäft!
Bei einer Laufzeit >10 Jahre kannst Du ebenfalls nach 10 Jahren kündigen, jedoch ohne für die Restlaufzeit eine VFE zahlen zu müssen, das ist gesetzlich so festgelegt.
Was Du machen könntest, wäre ein sog. Forward-Darlehen abzuschließen. Damit kannst Du Dir ein Anschlußdarlehen nach den 10 Jahren zum jetzigen Zinssatz plus Risikozuschlag sichern. Das geht bis zu 60 Monate im Voraus, je weiter aber der Stichtag noch entfernt ist, desto höher wird der Risikozuschlag auf den Zins sein. Es ist nichts anderes als eine Wette mit der Bank auf den Marktzins in x Monaten...
Mehr dazu unter http://www.forwarddarlehen24.de/
Sondertilgung ist nur möglich, wenn auch vertraglich vereinbart... und wenn der Vertrag keine feste Laufzeit hat, umso besser. Dann könnte man diesen jederzeit ohne Verluste auflösen; nur macht das so gut wie keine Bank!
Wir haben z.B. das Bausparermodell, in dem wir einen Teil der Finanzierung in einen Bausparer einzahlen, der irgendwann zuteilungsreif wird. Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir einen sog. Überbrückungskredit ohne Tilgung, der eine Zinsfestschreibung auf 10 Jahre hat und dessen Vertragslaufzeit sich an die Zuteilungsreife des Bausparers bindet. Schaffen wir es (wie auch immer), jetzt 50% der Bausparsumme einzuzahlen, bekommen wir die Zuteilungsreife in ca. 18 Monaten, und die Zwischenfinanzierung wird damit abgelöst.