Schaue mal nach in deinem Garantieheft, dort steht beschreiben, was alles versichert ist? Ob Lenkgetriebe, Servopumpe,Lenkung ect. versichert ist. Achte darauf ob die Garantieurkunde ordentlich abgestempelt und unterschrieben wurde vom Autohaus? Ich war Autohändler und kenne mich da ein wenig aus, nach 30 Jahren Erfahrung! Ich rate Dir, die Mängel schriftlich per Fax, Einschreiben aufzulisten und mit einem Dekra-Gutachten zu stützen, damit es kein hin und her gibt. Der Händler hat die Wahl die Schäden ordnungsgemäß zu reparieren, auch mit Gebrauchtteilen vom Schrottplatz, hauptsache, alles funktioniert und ist dicht. In manchen Garantieverträgen, steht, das auch mit Gebrauchtteilen die Reparatur erfolgen könne. Also hier mal in die Urkunde reinschauen! Geh zur Dekra, Gutachten machen, die Schäden auflisten lassen, das Ergebnis schriftlich dem Händler übermitteln, per Einschreiben, Fax, ect., ihm Gelegenheit mit Fristsetzung von 1 Woche, oder nach Absprache die Schäden reparieren zu lassen. Ich denke er hat nicht mehr wie 2-3 Versuche den Schaden zu beheben, dann könntest du Wandlung verlangen. Die Urkunde gibt Auskunft, was versichert ist und was nicht. Darüber hinaus ist der Wagen 10 Jahre alt und mit Verschleißmängeln muß gerechnet werden!Stoßdämpfer gehören zu den Verschleißmängeln u. können nicht zu Kosten des Händlers repariert werden. Diese bekommst du über Ebay für ca. 70,-€ neu und in kleiner Werkstatt für ca. 80,-€ eingebaut! Hat der Wagen aber bei Übergabe einen neuen Tüv bekommen und wurden die Mängel nicht im Tüv-Bericht aufgelistet, eventuell übersehen, weil Händler vielleicht kurz vor der Tüv-Vorführung eine Motorwäsche machte, damit der Tüvbeamte das auslaufende Öl nicht sehen konnte, kann man den Tüv nicht belangen. Er begutachtet den Wagen ja zum Zeitpunkt der Vorführung und wenn da kein auslaufendes Öl auszumachen war, ist der für ihn in Ordnung! Er haftet schon mal nicht. Tip am Rande, probier den Vorbesitzer ausfindig zu machen und erkundige dich, ob der Voreigentümer den Wagen eventuell mit genau den Mängeln abgab, diese sogar kannte? Der Händler hat den Wagen beim Einkauf vielleicht sogar mit der Begründung der Mängel heruntergehandelt und nur nicht ordnungsgemäß repariert? Mache das Gespräch über die Freisprecheinrichtung des Autos, dann kann ein unabhängiger Zeuge mithören, ohne das das mitgehörte nicht als Beweismittel abgelehnt werden könnte. Das mithören hätte ja unfreiwillig stattgefunden, mußt dein Gesprächspartner auch über das Mithören nicht informieren in diesem Fall, da über Freisprecheinrichtung des Pkw,s das mithören stattfand. Sage dem Vorbesitzer aber nicht am Anfang des Gespräches, das du den Händer belangen willst, sonst bekommt der wo möglich Angst, als Zeuge aussagen zu müßen und hält die Klappe! Also frage welche Mängel ihm beim Verkauf bekannt waren, ob Ölverluste auftraten und von ihm bemerkt wurden vor dem Verkauf? Auch hier könnte Händler unschuldig sein, weil ja auch die Möglichkeit, das unehrlicher Verkäufer, eine Motorwäsche machte um diesen bei dem Händler besser aussehen zu lassen, dieser den Wagen auf sein Verkaufsgelände stellte, der Tüv bei ihm ins Haus kam und so blieb allen der Ölverlust unbemerkt und er wäre unschuldig?!Wenn er nicht arglistig verschwiegen hat, kannst du nur auf die Garantieurkunde bauen! Aber ich habe eine Rechtssprechung gelesen, wo drinnne stand, das der Händler auf jeden Fall haftet, wenn er dem Verkäufer im Vertrag neuen Tüv zugesichert hat! Mit neuem Tüv, so die Rechtssprechung,sichert der Händler die Eigenschaft der Verkehrssicherheit zu und für die Zusicherung einer Eigenschaft, haftet der Händler!Mein Anwalt aus Wiesbaden betreute mich bis Heute und ist fit im Gebrauchtwagensekment, da er mit mir so manchen Prozeß führte. Gerne gebe ich dir seine Adresse und Telefonnummer! Noch Fragen?
Grüße Ottmar
hahah das habe ich schon vielen gehört lol