Hallo,
beim Aufräumen der Unterlagen meines Mannes habe ich einen 10 Jahre alten Vollstreckungstitel gefunden. Ist der jetzt wertlos, oder kann ich damit noch was machen?
Bin für jede Antwort dankbar.
Hallo,
beim Aufräumen der Unterlagen meines Mannes habe ich einen 10 Jahre alten Vollstreckungstitel gefunden. Ist der jetzt wertlos, oder kann ich damit noch was machen?
Bin für jede Antwort dankbar.
Hallo,
ich hatte letztens in diesem Forum auch eine Frage wegen eines Titels. Ich habe ihn online gestellt und zwar nicht mehr 100% aber immerhin genug geld zurück bekommen.
Ein Vollstreckungstitel hat 30 Jahre Bestandskraft ,oder liege ich da falsch?
So kenn ich das auch.
Ist absolut richtig. :-)
frag doch mal bei eurem örtlichen gerichtsvollzieher nach, der müße die vollstreckung ja auch vornehmen und kenn sich sicher aus.
Der gilt 30 Jahre.
Du kannst damit einfach zum Gericht gehen und die Vollstreckung beantragen. Du kannst das auch einen Anwalt machen lassen. Den muß der Schuldner direkt noch mitbezahlen.
Ich würde es durchaus auch nach 10 Jahren mal probieren. Nur so erfährst Du, ob der Schuldner inzwischen in der Lage ist zu zahlen.
Gibt es im Internet Formulare dafür, die ich mir runterladen kann?
Das weiß ich nicht. Ich würde das aber auch lieber persönlich vor Gericht klären. Oder eben tatsächlich einem Anwalt übergeben.
Ruf mal beim Amtsgericht an. Wird billiger, wenn du den Gerichtsvollzieher selbst beauftragst, als wenn es der Anwalt für dich tut.
Denn letztendlich weißt du nicht, ob was zum pfänden da ist. Und wenn nix da ist, hast du die Kosten auch noch auf dem Hals.
Das stimmt natürlich...
Würde auch bei Gericht nachfragen, kommt aber darauf an an welcher Stelle Dein Mann bei der Vollstreckungsliste steht. Ich habe auch einen Titel und stand an 16. Stelle.
Der Titel bleibt normalerweise bis zum Ausgleich für 30 Jahre "gültig". Man könnte als allererstes den Schuldner einfach mal anschreiben und zur noch ausstehenden Zahlung auffordern. Dann ist er zwar aufgeschreckt, aber man weiß gleich ein wenig mehr über ihn, ggf. auch ob er überhaupt noch da wohnt, wo man ihn vermutet. Diese Adressprüfung ist vorher in irgendeiner Form immer wichtig. Dann kann man auch sofort die Zwangsvollstreckungs beauftragen - mehr dazu hier: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/zwangsvollstreckung_pfaendung/zwangsvollst... (nebst Formular). Aber für die Zwangsvollstreckung entstehen Kosten (Gerichtskosten, Kosten der Vollstreckung). Daher ist es immer sinnvoll vorher die Erfolgsaussichten abzuklären. Falls man nicht selbst über die Situation des Schuldners Kenntnis hat, könnte man beim Amtsgericht (am Wohnort des Schuldners) den zuständigen Gerichtsvollzieher ausfindig machen und den schon vorab befragen, ob er den Schuldner (bereits) kennt und wie die Erfolgsaussichten sind. Ggf. kann man auch beim dortigen Amtsgericht erfragen, ob und wann der Schuldner bereits einen Offenbarungseid (eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse) geleistet hat. Davon kann man dann eine Kopie anfordern, um sich ein Bild zu machen und über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Ob der Schulder ggf. Privatinsolvenz angemeldet hat(te), kann einem normalerweise auch das dortige Amtsgericht mitteilen - danach kann man formlos anfragen (Titel in Kopie beilegen). Den Originaltitel darf man im Übrigen solange dem Schuldner nicht aushändigen, bis er die Forderung bezahlt hat. Allerdings benötigt ihn der Gerichtsvollzieher, falls man diesen beauftragt. Man kann dies auch alles einen Rechtsanwalt für einen regeln lassen. Aber hierfür entstehen zusätzliche Kosten. Die Kosten des Gerichtsvollziehers und des Rechtsanwalts trägt normalerweise auch der Schuldner, sofern man bei ihm was pfänden kann. Ansonten bleiben die Kosten bei einem selbst "hängen".
Natürlich könnte man den vollstrecken (lassen), aber -
zuerst würde ich versuchen herauszufinden, lebt der Schuldner noch? Also online-Telefonbuch, evtl. Google, evtl. Ortsamt des Wohnorts anrufen oder anschreiben, denn
Die Vollstreckung kostet zuerst mal das eigene Geld, sonst passiert gar nichts, und selbst dann
wird zuerst mal ein neuer Pfändungs-u. Überweisungs-Beschluss zugestellt. Der Vollstr.versuch d. Ger.vollziehers kostet nochmal ...
Man bleibt auf den weiteren Kosten sitzen, wenn:
der Gläubiger unbekannt verzogen oder in Haft ist;
wenn er arbeitslos ist und H 4 bezieht oder m. Sozialhilfe am Existenz-Minimum rum kriecht, da ist meiner M. nach nicht ranzukommen, ebenfalls wenn er ne niedrige Rente bezieht ...
Deshalb - zuerst rausfinden, lebt er noch und WIE lebt er!
Trotzdem viel Erfolg!
Meint der Gerichtsvollzieher, als er eine Taube auf seinem Dach beobachtet: "Ja, ja, lieber die Taube auf dem Dach als den Kukuck auf der Stereoanlage!"
Der Titel ist 30 Jahre lang gültig. So lange kannst du vollstrecken lassen (Gerichtsvollzieher beauftragen).
Wenn der Titel kurz vor Ablauf ist, kannst du ihn erneuern lassen. Dann ist er wieder 30 Jahre lang gültig.
Online gestellt? was hast du gemacht? Kostet das was?
Das ist im moment für 6 Monate kostenlos. Ohne irgendwelche Provision oder Mitgliedschaft. Guck mal hier: http://www.schuldtitel-online.com
Die haben umgestellt, Veröffentlichen kostet jetzt nichts mehr für Titelverkäufer, genial!