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10-jähriger Mietvertrag

Frage von Angelika111 Angelika111

Wir haben einen 10-jährigen mündlichen Mietvertrag. Wegen Auftragen von Rindenmulch behauptet der Vermieter, dies wären bauliche Veränderungen und wir sollen ausziehen. Verlangen wir eine schriftliche Kündigung, bekommen wir diese nicht.

Wie sollen wir uns verhalten ? Können wir oder müssen wir aufgrund der mündlichen Aufforderung ausziehen ?

Der Vermieter macht uns grundlos das Leben schwer. Wir haben alle Mieten und auch alle Mietnebenkosten immer pünktlichst bezahlt. Die Wohnung wurde von uns auf eigen Kosten hergerichtet.

Wer kann helfen ?

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Antworten (8)

  • 4
    Antwort von wandpilz wandpilz

    Mit anderen Worten: ihr seid dort eingezogen, habt die Bude repariert, darauf gehofft, dass eine mündliche Vereinbarung Absicherung genug ist, werdet jetzt vom Vermieter rausgeschmissen und das wegen Rindenmulch?

    Okay...

    Auch wenn es eventuell möglich wäre, einen Anwalt einzuschalten, würde ich dennoch ausziehen und das unter "Erfahrung fürs Leben" abstempeln. Niemals ohne Schriftverkehr Verträge eingehen. Dass man sich auf die Hand spuckt und gegenseitig schüttelt ist kein Garant, dass sich der Gegenüber auch an die Vereinbarung hält...

  • 3
    Antwort von mitra54 mitra54

    Rindenmulch ist keine bauliche Veränderung. Merkt ihr nicht, daß der Mieter euch vergraulen will?. Da ihr vertraglich nicht so richtig abgesichert seid, solltet ihr sofort zum Mieterbund oder zum Anwalt gehen.

  • 3
    Antwort von DrSeltsam DrSeltsam

    Mietverträge können genauso rechtswirksam mündlich geschlossen werden.

    Soll es sich um einen sog. Zeitmietvertrag handeln, der eine Laufzeit von über einem Jahr zum Inhalt hat, ist das Schriftformerfordernis normiert.

    Liegt diese Schriftform nicht vor, gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    Relevant ist dieser Umstand für die Geltung von Kündigungsfristen.

    Sofern es der Vermieter nicht abweichend beweisen kann, gilt für den mdl. Mietvertrag das für Mieter äußerst günstige BGB-Mietrecht, §§ 535 ff. BGB.

    Diesen Beweis muss der Vermieter für jeden Einzelfall erbringen, bei dem er eine Abweichung zum BGB-Mietrecht behauptet.

    Keine Schönheitsreparaturen und keine Nebenkostenzahlung heißt das grundsätzlich für den Mieter.

    Ihr habt leider Nebenkosten bezahlt. Rückforderung ist daher lt. Rechtsprechung kaum noch möglich.

    Wird der Abschluß eines mdl. Mietvertrages bestritten, käme ein konkludenter Mietvertrag in Betracht.

    Der örtlich zuständige Mieterverein kann helfen. Vielleicht ist euer Vermieter dort gar kein unbeschriebenes Blatt?

    Kommentar von DrSeltsam DrSeltsamDrSeltsam

    Nachtrag:

    Als letzter Notnagel:

    Mdl. Mietverträge werden gerne vermieterseitig abgeschlossen, um Einnahmen am Finanzamt "vorbei zu bringen".

    Manche Vermieter mit einer Vorliebe für mdl. Verträge stimmt man mit einer freundlich lächelnden Nachfrage in diese Richtung urplötzlich "handzahm".

    Vor allem, wenn ein nicht unbeträchtlicher Mietzins schon lange Zeit entrichtet wurde.

  • 1
    Antwort von Adler2112 Adler2112

    Also wenn ich das hier teilweise lese, muß ich mich schon wundern. Selbstverständlich sind auch mündliche (Miet-)Veträge gültig !!!! In Eurem Falle ist es nun so, daß ihr zwar einen mündlichen Mietvertrag über 10 Jahre abgeschlossen habt. Hier liegt aber ein Knackpunkt: Verträge, die eine längere Laufzeit als ein Jahr haben sollen, müssen schriftlich geschlossen werden(§ 550 BGB). Ist die Schriftform nicht eingehalten, gelten sie als für unbestimmte Zeit geschlossen, d.h. es gelten die normalen Kündigungsfristen und Kündigungsvoraussetzungen. Ein Mietvertrag ist aber existent!! Eben nur mündlich.

    Im übrigen ist die Kündigungserklärung zwingend schriftlich zu formulieren!!!( § 568 BGB) Wenn der Vermieter hier nur "Mündlich kündigt", existiert rein rechtlich also überhaupt keine Kündigung. Also gaaaaaanz entspannt zurücklehnen!

    Für den Vermieter gilt aber weiter, daß er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben muß. Auftragen von Rindenmulch dürfte höchstens dazu führen, daß eventuell ein Anspruch auf Entfernung des Zeugs gegeben ist. Einen Kündigungsgrund sehe ich hier aber nicht.

    By the way: Woraus ergibt sich, daß der Garten mitgemietet ist und ihr den auch nach euren Wünschen gestalten könnt ?

    Letztlich ist die Sache rechtlich klar, so daß ihr euch meiner Meinung nach zurücklehnen könnt.

    Ob ihr mit einem solchen Vermieter weiter zu tun haben wollt, ist eine andere Frage....

    Wenn der Vermieter euch nicht schriftlich kündigen will, dann vergesst aber nicht, vorsichtshalber selbst schriftlich zu kündigen, falls ihr da raus wollt.

    Viel Erfolg!!

  • 1
    Antwort von dock69 dock69

    Wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert, aber Mietzahlungen, z.B. per Kontoauszug belegbar sind, geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein unbefristeter Mietvertrag existiert. Der Vermieter kann nur wegen begründetem Eigenbedarf kündigen. Rindenmulch kenne ich nur vom Einsatz im Garten. Inwieweit Ihr das am oder im Haus verbaut haben sollt, ist mir nicht klar. Ich gehe mal davon aus, dass das kein Grund für einen Kündigung darstellt. Selbst wenn er kündigt und Ihr ignoriert die Kündigung, müsste er auf Räumung klagen. Damit kommen Vermieter nur in den wenigsten Ausnahemfällen durch.

  • 1
    Antwort von Sonny05 Sonny05

    Leider gelten keine mündlichen Verträge... Der will Euch nur vergraueln. Und: Seit wann ist Rindenmulch eine bauliche Veränderung??? Völliger Quatsch!

    Ich würde zusehen, dass ich da raus komme. Das scheint ja ein ekeliger Typ zu sein!!! Wenn der wegen so etwas einen Aufstand macht, hat der nicht alle Tassen im Schrank! Wer weiß, was ihm als nächstes einfällt??? Fußmatten vor Türen verbieten??? Fensterputzen verboten???

    Seht zu, dass Ihr was Anderes findet. Wer weiß? Vielleicht wird´s noch viel schöner dort sein...

    Viel Glück!

  • 0
    Antwort von Guerti Guerti

    Rindenmulch ist keine feste Verbindung mit der Hüttte, demnach auch keine bauliche Veränderung.

    Aber wie kann man denn einen Mietvertrag mündlich abschließen? Da habt ihr keine Chance, da ihr euch auf keinen rechtskräftigen Vertrag berufen könnt. Oder hast du vlt. unabhängige Zeugen?

  • 0
    Antwort von moon73 moon73

    Der Mieterschutzbund/Verein kann euch in solch einem Fall helfen oder ein Anwalt für Mietrecht.

    Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen und Rindenmulch auslegen ist keine bauliche Veränderung. Da das eurem Vermieter aber nich klar ist, müßt ihr euch fachliche Unterstützung holen.

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