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10 Euro Silbergedenkmünze

Frage von elkemaria elkemaria

Ich habe von einem Bekannten eine Deutsche Silbergedenkmünze erhalten auf dem der Wert 10 Euro steht (gegen einen 10-Euro Schein). Er hat gemeint, in Deutschland sei das ein offizielles Zahlungsmittel. Als ich aber bei meinem Einkauf bei EDEKA an der Kasse mit dieser Münze bezahlen wollte, verweigerte die Kassiererin die Annahme dieser Münze als Gegenwert von 10 Euro. Der hinzugerufene Marktleiter bestätigte auch daß sie diese Münze als Zahlungsmittel nicht akzeptieren. Was ist nun richtig?

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Antworten (5)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Es ist richtig, daß weder die Kassiererin noch der Marktleiter eine Ahnung von den gültigen deutschen Zahlungsmitteln haben!

    Diese 10,-€ Münze ist tatsächlich ein gültiges Zahlungsmittel, was Dir jede Bank bestätigen wird!

    Kommentar von quasi1 quasi1quasi1

    Stimmt war auch schon bei den DM-Gedenkmünzen so. Mein Vater ist Marktleiter bei Kaufland und die sind eigentlich ganz wild auf diese sammlerstücke. (für privat versteht sich)

  • 2
    Antwort von Samml Samml

    Es ist wohl Zahlungsmittel, aber keiner muss mit Dir einen Kaufvertrag eingehen. Es kommt wohl daher, dass sie keine Ahnung haben. Versuch bei ebay etwas mehr daraus zu machen, manch ein Sammler zahlt gerne einiges dazu, natürlich nur wenn keine Kratzer drauf sind.

    Kommentar von Juergenstade JuergenstadeJuergenstade

    DIE MÜNZEN SIND GESETZLICHES ZAHLUNG MITTEL. BIS 100 STÜCK MUSS DIE KASSE DIE ANNEHMEN !!!!

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Mir war bislang auch nur bekannt, dass es sich zwar um ein offizielles Zahlungsmittel handelt, aber die Annahme als solches verweigert werden kann.

    Wo ist geregelt, dass bis zu 100 Münzen angenommen werden müssen? Ich hatte mal was von Münzen im Wert von bis zu 10 € gehört, halte aber auch das eher für ein Gerücht.

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Habe mal selbst gegoogelt. Im Münzgesetz steht alles:

    § 3 Annahme- und Umtauschpflicht

    (1) 1Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. 2Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

    Und Münzen im Wert von bis zu 50 € müssen angenommen werden.

    Kommentar von Juergenstade JuergenstadeJuergenstade

    200 EURO WERT... ODER EBEN 50 STÜCK.ABER DARUNTER BESTEHT VERPFLICHTUNG !

  • 1
    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Wo ist das Problem, tausche die Münze ganz einfach bei einer Bank um.

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    Antwort von akademikus akademikus

    das sind zahlungsmittel, genau wie briefmarken!!

    Kommentar von teppichhai teppichhaiteppichhai

    Und Zigaretten

  • 0
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Die Münze ist kein Zahlungsmittel, die kannst du aber bei der Bank gegen einen 10 Euroschein eintauschen.

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Falsch! Ich habe hier schon bei einigen Geschäften, z.B. bei Lidl und Aldi, mit diesen Münzen bezahlt!

    Kommentar von Juergenstade JuergenstadeJuergenstade

    so ein blödsinn ! logisch sind die zahlungsmittel.

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    also ich würde die Münze auch ablehnen.

    Kommentar von Juergenstade JuergenstadeJuergenstade

    dann google mal... gesetzliche zahlungsmittel in deutschland...

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