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10 Euro Praxisgebühr

Frage von Herzstaub Herzstaub

Mal eine Frage zu den 10 Euro Praxisgebühren pro Quartal wenn man zum Arzt geht.

Fallbeispiel:

Ich gehe zum Allgemeinarzt und bezahle für das aktuelle Quartal 10 Euro. Im gleichen Quartal möchte ich aber nun noch einmal zum Allgemeinarzt gehen, allerdings zu einen anderen.

Muss ich mir jetzt zwingend eine Überweisung von dem ersten Allgemeinarzt geben lassen wo ich bezahlt habe oder reicht es wenn ich beim 2. den Zettel über die Bezahlung vom 1. vorlege?

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Antworten (8)

  • 1
    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Dem 2. Arzt, bzw. in dessen Praxis wird die Quittung über die Praxisgebühr vorgelegt und diese wird durch den Praxisstempel "entwertet". Danach kann sie bei weiteren Arztbesuchen ohne Überweisungsschein nicht mehr als Zahlungsnachweis verwendet werden, wordurch bei jedem weiteren zweiten Arztbesuch ohne Überweisung die PG erneut fällig wird. Eine Ausnahme zu der PG-Regelung liegt vor, wenn der erste Arzt Urlaub hat, und für diesen Zeitraum einen Vertreter bestimmt.

  • 1
    Antwort von ErdeerSahne ErdeerSahne
    1. Nein du must die Praxisgebühr nur einmal pro Quartal zahlen egal wie oft du den Arzt wechselst, außer halt beim Zahnarzt!
    2. Es ist für die Arztpraxen zwar leichter wenn du eine überweisung mitbringst aber sie können sich diese ebenso gut selbst anfordern!
    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Nein. Spätestens beim 3. Arztebesuch ohne Überweisung wird die PG erneut fällig.

  • 1
    Antwort von schildi schildi

    hole dir vom Hausarzt eine Überweisung für den Augenarzt

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    er will doch nicht zu Augenarzt

  • 1
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    hab ich bei http://www.praxisgebuehr.com gefunden:

    Muß die Praxisgebühr beim Arztwechsel ein zweites Mal entrichtet werden ?
    Wer während des Quartals seinen Arzt oder Zahnarzt wechselt, muß die Praxisgebühr ein zweites Mal entrichten.

    Kommentar von wuschelgitti wuschelgittiwuschelgitti

    Moin, wobei Der Zahnarzt immer "Eintrittsgeld" haben will, auch wenn Du beim Hausarzt schon gelöhnt hast!

    Kommentar von hillennium hillennium

    Zahnarzt ist immer ein anderes Kapitel.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    moin zurück, das stimmt; Zahnarzt darf Praxisgebühr auch fordern, wenn diese beim Hausarzt schon entrichtet ist;

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    Antwort von hillennium hillennium

    Der bezahlt Zettel reicht.

    Kommentar von tomknopf tomknopftomknopf

    Eigentlich nicht.

    Kommentar von hillennium hillennium

    Was ist denn mit der Vertretung wenn der Arzt im Urlaub ist?!

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    Antwort von habakuktib habakuktib

    Du wirst im normal keine Überweisung zur gleichen Fachrichtung erhalten und die Quittung das Du bezahlt hast nützt Dir doch nur wenn Du dies von der Steuer absetzen möchtest.

    Ich habe im Sommer folgendes gemacht: Da meine HNO-Ärztin keine Überweisung zu einem anderen HNO ausstellen darf. Und ich keine weitere Praxisgebühr bezahlen wollte (Wäre in diesem Quartal schon die 3. Gebühr für HNO gewesen!) Habe ich mir eine Überweisung für meine Hausärztin ausstellen lassen, die dann ohne Probleme mir eine Überweisung für den 3. HNO ausstellte! Und ich somit das 3. Begrüßungsgeld sparte ;-)

    Gruß Michael

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    Antwort von Ontario Ontario

    Praxisgebühr muss pro Quartal nur einmal bezahlt werden. Quittung zum nächsten Arzt mitnehmen, das reicht. Allgemeinarzt/Facharzt.

    Bei meinem Zahnarzt ist es so, dass ich die Praxisgebühr zunächst entrichten muss. Nach der Behandlung erhalte ich diese wieder zurück. Warum dem so ist, habe ich noch nie hinterfragt.

    Kommentar von habakuktib habakuktibhabakuktib

    Da eine reine Kontrolluntersuchung keiner Praxisgebühr beim Zahnarzt bedarf !!!!!

    Zitat Stiftung Warentest: "Von der Praxisgebühr ausgenommen sind Schutzimpfungen sowie Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen wie beispielsweise die Krebsvorsorge beim Gynäkologen. Auch für die Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt wird keine Gebühr fällig. Allerdings darf der Arzt diese Untersuchungen nicht mit einer Behandlung verbinden. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr müssen generell keine Praxisgebühr zahlen" http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/special/-Gesundheitsreform/1151006/1151006/1152035/

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    Antwort von Mismid Mismid

    Ein Allgmeinarzt schreibt keine Überweisung an einen Allgmeinarzt aus!!! Wenn du dir den Luxus gönnst unnötig zu verschiedenen gleichen Ärtzen zu gehen mußt du das selbst bezahlen

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