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10 Euro monatlich für Satanlagemontage?

Frage von sergeewitsch sergeewitsch

Hallo,

habe Erlaubnis eine Satanlage zu instalieren. Die Hausverwaltung will aber 10 Euro (Duldungsgebühr, Instandssetzungsgebühr) monatlich dafür verlangen. Die Antenne installiere ich selbst. Ich werde Gebäudesubstanz nicht beschädigen(Balkongeländer). Ist es rechtens, 10 Euro monatlich dafür zu verlangen? Danke

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Antworten (4)

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    Antwort von DerMuffti DerMuffti

    Befestige die Sat-Schüssel an einen stabilen Sonnenschirmständer. Benutze Flachleitung um in die Wohnung zu kommen. Dann hast du eine mobile Anlage, welche nicht die Bausubstanz und das Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigen kann. Folglich keinerlei Gebühr. Ein grosses Problem liegt aber an, wenn die Wohnung über einen Kabel-TV Anschluß verfügt. Diese Gebühren wirst du wohl weiterzahlen müssen.

    Kommentar von IHateHater IHateHaterIHateHater

    richtig. wenn der kabelanschluß über den vermieter läuft, ist er bestandteil des mietvertrages und man kann ihn nicht einfach "kündigen"

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    Antwort von IHateHater IHateHater

    nein, keineswegs.

    wenn die eine gebühr dafür erheben müssen die a) die anlage anschaffen (und das in einer brauchbaren qualität und nicht so ein billigmist von praktiker) b) die anlage vernünftig montieren (auf dem dach und nicht an deinem balkon!) c) alles vernünftig verkabeln und d) das ganze warten. heißt, wenn die anlage sich mal durch wettereinflüsse verstellt, muss die hasuverwaltung ein techniker schicken, der das ganze wieder richtet.

    erst dann ist eine gebühr gerechtfertigt.

    aber es kann sein, dass die hausverwaltung dir dennoch verbieten darf eine feste anlage zu installieren... da bin ich mir grad unsicher, wie es rechtlich aussieht

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    Antwort von Cliff Cliff

    NEIN so etwas ist nicht erlaubt, sogar evtl. sittenwidrig. Entweder erlauben sie die Montage oder nicht. Falls bei der Montage etwas beschädigt wird, ist das eine andere Sache! mfg

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    Antwort von janfred1401 janfred1401

    Die Hausverwaltung darf eine Installation verbieten.

    Sie darf aber keine Duldungsgebühr erheben, und eine Instandsetzungsgebühr nur, wenn sie die Anlage selber besorgt und aufgestellt hat.

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