Hallo. Darf ein Vermieter für eine schriftliche Mahnung an einen Mieter 10.- Euro Mahngebühr verlangen? Danke. Grüße. Fisherman.

Verzugsschaden - Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, können ab der 2. Mahnung als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Die Gebühren dürfen jedoch nicht mehr als € 2,50 je Mahnung . Das ist gängige Praxis.
gargamel111 am 28. Januar 2009 14:30 Eine Antwort aus dem Bereich: Vollkommen selbstsicher erklärt, aber keine Ahnung von den Inhalten. Und dann noch eine juristischen Bereich. Ob das was hilft?
Wolfi0410 am 28. Januar 2009 18:41 Aber schon garnicht bei Mietverträgen. Da gilt was im Vertrag steht!
Wenn er's im Mietvertrag vereinbart hat - ja.
Dann ist der Mietvetrag nicht Rechtswirksam
Wolfi0410 am 28. Januar 2009 18:45 Wo steht das im BGB?
Ja! Lies doch mal
Eine Mahngebür darf er laut BGB nicht verlangen. Aber Verzugszinsen schon.
LittleArrow am 28. Januar 2009 16:33 Wo steht das im BGB?
Genau. Hatte ich letztens noch in BWL ;)