3

10.- Euro Mahngebühr?

Frage von Fisherman Fisherman

Hallo. Darf ein Vermieter für eine schriftliche Mahnung an einen Mieter 10.- Euro Mahngebühr verlangen? Danke. Grüße. Fisherman.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 9
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Darf er.

  • 1
    Antwort von herlich herlich

    Verzugsschaden - Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, können ab der 2. Mahnung als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Die Gebühren dürfen jedoch nicht mehr als € 2,50 je Mahnung . Das ist gängige Praxis.

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Eine Antwort aus dem Bereich: Vollkommen selbstsicher erklärt, aber keine Ahnung von den Inhalten. Und dann noch eine juristischen Bereich. Ob das was hilft?

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Aber schon garnicht bei Mietverträgen. Da gilt was im Vertrag steht!

  • 0
    Antwort von istie istie

    Meiner verlangt € 25,00.

  • 0
    Antwort von flashrider1990 flashrider1990

    Eine Mahngebür darf er laut BGB nicht verlangen. Aber Verzugszinsen schon.

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Wo steht das im BGB?

    Kommentar von flashrider1990 flashrider1990

    Genau. Hatte ich letztens noch in BWL ;)

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn er's im Mietvertrag vereinbart hat - ja.

    Kommentar von flashrider1990 flashrider1990

    Dann ist der Mietvetrag nicht Rechtswirksam

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Wo steht das im BGB?

    Kommentar von flashrider1990 flashrider1990

    Ja! Lies doch mal

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.