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10.- Euro Mahngebühr?

gefragt von Fisherman am 28.01.2009 um 13:29 Uhr

Hallo. Darf ein Vermieter für eine schriftliche Mahnung an einen Mieter 10.- Euro Mahngebühr verlangen? Danke. Grüße. Fisherman.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 28. Januar 2009 13:30
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Darf er.


herlich
beantwortet von herlich am 28. Januar 2009 13:33
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Verzugsschaden - Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, können ab der 2. Mahnung als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Die Gebühren dürfen jedoch nicht mehr als € 2,50 je Mahnung . Das ist gängige Praxis.

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 28. Januar 2009 14:30

Eine Antwort aus dem Bereich: Vollkommen selbstsicher erklärt, aber keine Ahnung von den Inhalten. Und dann noch eine juristischen Bereich. Ob das was hilft?

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 28. Januar 2009 18:41

Aber schon garnicht bei Mietverträgen. Da gilt was im Vertrag steht!


anonym
beantwortet von anjanni am 28. Januar 2009 13:31
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Wenn er's im Mietvertrag vereinbart hat - ja.

Kommentar von flashrider1990 am 28. Januar 2009 13:32

Dann ist der Mietvetrag nicht Rechtswirksam

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 28. Januar 2009 18:45

Wo steht das im BGB?

Kommentar von flashrider1990 am 1. Februar 2009 01:11

Ja! Lies doch mal


anonym
beantwortet von flashrider1990 am 28. Januar 2009 13:31
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Eine Mahngebür darf er laut BGB nicht verlangen. Aber Verzugszinsen schon.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 28. Januar 2009 16:33

Wo steht das im BGB?

Kommentar von flashrider1990 am 1. Februar 2009 01:11

Genau. Hatte ich letztens noch in BWL ;)


istie
beantwortet von istie am 28. Januar 2009 13:40
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Meiner verlangt € 25,00.


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