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10 Euro Gebühr für Ambulanz in Krankenhaus / Schwangerschaft???

Frage von Anikya Anikya

Hallo,

genau am 1.10. war ich im Krankenhaus wegen Blutungen in der Schwangerschaft. Das Ganze hat ca. 1 Stunde gedauert und ich saß über die Hälfte davon im Flur rum. Von stationärer Aufnahme etc. kann keine Rede sein! Bin danach ja gleich wieder nach Hause.

Heute kam ein Brief von der häuslichen Patientenverwaltung, ich hätte umgehend 10 Euro zu zahlen, weil ich einen Tag vollstationär da war. ...Voll die Lüge! #aufreg#

Also gut, dass das nur ambulant war, kann ich ja beweisen. Zu meiner Frage: Muss man als Schwangere 10 Euro bezahlen, wenn man wegen Schwangerschaftsbedingten Beschwerden und weil der Frauenarzt zu hat, ambulant ins Krankenhaus geht, um zu checken, ob alles ok ist???

Ich finde, das ist echt ne sauerei und ich reg mich voll auf. Hab da vorhin auch schon angerufen, aber hatte ganz vergessen, daß heut Samstag ist^^ lol

Dass man tageweise zahlen muss, wenn man DA bleibt, das weiss ich ja, aber ambulant, für n paar Minuten????

Danke für Eure Hilfe, viele Grüße...

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Steinbock123 Steinbock123

    Hallo Anikya,

    dich verwirrt, dass du eine Rechnung über 10 Euro für einen Tag stationären Aufenthaltes bekommen hast. Warst aber ambulant in der Klinik.

    Fakt ist, dass du die Praxisgebühr einmal im Quartal auch bei einer notärzlichen Behandlung zahlen musst. Dies gilt auch für die Norfallambulanz eines Krankenhauses.

    Hast du denn im KH schon 10 Euro bezahlt? Wenn nicht, wird es schriftlich per Rechnung gefordert.

    Du hast nun eine Rechnung bekommen, wo 10 Euro für einen stationären Tag berechnet werden. Das ist so nicht korrekt. Wenn man dir eine Rechnung für die Praxisgebühr schickt, sollte das auch so darauf vermerkt sein.

    ABER, aufregen würde ich mich darüber nicht. Ich würde an deiner Stelle einfach am Montag (ganz entspannt und sachlich) in der Klinik anrufen, und den Sachverhalt klären.

    Entweder, man hat das falsche Forumlar erwischt, oder es ist einfach ein Irrtum. Und das lässt sich doch ohne Probleme aufklären.

    Ein Tipp: Hebe die Quittung gut auf, dann musst du das nächste Mal keine Gebühr bezahlen - egal, zu welchem Notdienst du gehst. Auch im Rahmen des Notdienstes muss die Gebühr nur ein mal im Quartal entrichtet werden. Ohne Quittung muss sie aber erneut gezahlt werden.

    Schone deine Nerven, und ärgere dich nur, wenn es sich auch wirklich lohnt ;)

    LG :)

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Oh, danke, die Antwort habe ich gar nicht mehr gesehen, DANK, DH!!! Hilfreichste Antwort :-)))

    Kommentar von Steinbock123 Steinbock123Steinbock123

    Danke fürs Sternchen :)

    Ich hoffe, du konntest es klären.

  • 4
    Antwort von miimiimiimiimii miimiimiimiimii

    google: praxisgebühr

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Haha, über Google konnt ich nix rechtliches finden bzgl. SS. Vielleich wirst Du ja fündig bezgl. ambulanter Behandlung im Krankenhaus in Schwangerschaft??? Scheinst ja schlauer zu sein als ich.

    Kommentar von miimiimiimiimii miimiimiimiimiimiimiimiimiimii
    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Da steht nichts genaues zu Schwangerschaft im Krankenhaus, AMBULANTE Behandlung Du Nase. Danke für Deine Hilfe...

    Kommentar von miimiimiimiimii miimiimiimiimiimiimiimiimiimii

    das ist das gleiche wie ein arztbesuch. ambulante behandlung halt.

    in dem wikilink sind die befreiungen von der praxisgebühr aufgelistet.

    wenn da nicht steht, dass schwangere ausgenommen sind, ist es halt auch nicht so...

    eigentlich ein sehr einfacher sachverhalt.

    Kommentar von Lotusblume4979 Lotusblume4979Lotusblume4979

    @ Anikya Du sagst es AMBULANTE BEHANDLUNG!! WIE wird man denn als schwangere in der AMBULANZ behandelt??? AMBULANT!!! Wie es der NAME sagt!! Das ist ein ALLGEMEINBEGRIFF für ALLES was im Krankenhaus AMBULANT behandelt wird. Daruter zählen auch SCHWANGERE!! Du wurdest ja auch AMBULANT behandelt oder??? Wusste gar nicht das ne Schwangerschaft begriffstutzig macht.

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Und warum schieben die dann eine gelogene vollstationäre Behandlung vor? Brauchen die eventuell nicht DOCH einen Vorwand, um die 10 Euro einzuziehen??

  • 3
    Antwort von derregenmacher derregenmacher

    Fast alle müssen 10 € bezahlen.Du gehörst dazu.

  • 3
    Antwort von Lotusblume4979 Lotusblume4979

    Das ist richtig. Das ist ja quasi ein Notdienst und ein Notdienst darf 10 Euro verlangen. Mein Mann war auch mal in der Krankenhausambulanz wegen seinem Herz und er musste damals auch 10 Euro bezahlen. Für ein paar Minuten EKG. Ich weiß ja nicht bei welcher Krankenkasse du bist aber man auch die Quittungen der Gebühren sammeln, einschicken und wird für ein Jahr von den Gebühren befreit. Wir sind bei der Barmer und sind sehr zufrieden.

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Es geht dabei um die Schwangerschaft, und ich muss ständig wegen irgendwas in der Schwangerschaft hin und KANN nicht jedesmal die 10 Euro bezahlen. Rein rechtlich sind Schwangere von diesen Kosten befreit, nur weiss ich nicht ob das auch für die AMBULANZ im KH gilt.

    Kommentar von miimiimiimiimii miimiimiimiimiimiimiimiimiimii

    schwangere sind natürlich nicht davon befreit. auch nicht "rein rechtlich".

    vielmehr sind von den kassen unterstützte vorsorgeuntersuchungen ausgenommen.

    und in deinem fall war es halt keine.

    Kommentar von Lotusblume4979 Lotusblume4979Lotusblume4979

    JEDER muss 10 Euro bezahlen wenn er in der Ambulanz behandelt wird. Schwangere sind keine Aussnahme. Ich war auch mal wegen Blutungen in der Schwangerschaft in der Ambulanz und musste AUCH 10 Euro bezahlen.

    Praxisgebühr muss man bezahlen bei:

    Erstinanspruchnahme eines niedergelassenen Arztes oder einer Krankenhausambulanz im laufenden Quartal, wenn man dort ohne Überweisungsschein erscheint

    http://www.krankenhausaufnahme.de/ambulant/praxisgebuehr.php

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Danke, auf dieser Seite war ich auch schon, leider steht da kein Wort über Schwangerschaft. Und: Es muss ja einen Grund haben, warum die fälschlicherweise behaupten, ich wär vollstationär da gewesen... Brauchen die vielleicht einen Vorwand, um die 10 Euro einziehen zu können???

    Kommentar von miimiimiimiimii miimiimiimiimiimiimiimiimiimii

    muss es den grund geben?

    vielleicht habens sich halt verschrieben...

    (da steht ja auch nichts über schizophreniker mit prostata-karzinom. die werden aber deswegen vermutlich auch nicht von der praxisgebühr befreit sein.)

    Kommentar von Lotusblume4979 Lotusblume4979Lotusblume4979

    Das Häkchen kann auch irrtümlicher weise dahin gekommen sein. Du kommst nicht um die 10 Euro drum rum. Wenn du dich weigerst wird es nur teurer! Du bist uneinsichtig!! Siehe es ein! Das Krankenhaus ist im RECHT. Wenn du zur VERTRETUNG deines Frauenarztes gegangen wärst hättest auch 10 Euro bezahlen müssen!!

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Nein, das stimmt so definitiv nicht. Wenn Du schon einmal im Quartal bezhalt hast, musst Du auch bei der Vetretung nicht nochmal zahlen. Fehlinformiert!

    Kommentar von Lotusblume4979 Lotusblume4979Lotusblume4979

    Krieg mal deine Hormone unter Kontrolle!!!!!!!!! Ach ja.... Wenn du weiterhin Beschwerden und Blutungen haben willst in der Schwangerschaft solltest du dich weiter aufregen!!!!!!!!! Zahl die Scheiße und gut ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! So ein Drama wegen 10 Euro!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Hast du nix besseres zu tun????????????? Kümmer dich lieber darum das du keine weiteren Blutungen bekommst als darum ob die 10 Euro rechtens sind!!!!!!!!!!!!!!!!! >.<

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Ich glaube eher, DU hast hier irgendwas nicht unter Kontrolle. Hast Du Deine Tabletten schon genommen? Lies doch nochmal. Ich schreibe doch VERTRETUNG. Genau, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Auch eine Vertretung kann ich im Quartal so oft nutzen wie ich will und muss nicht JEDESMAL 10 Euro zahlen. Nur EINMAL. Mann oh mann..

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Übrigens macht der Ton die Musik.

    Kommentar von Lotusblume4979 Lotusblume4979Lotusblume4979

    Ich kapier einfach nicht warum du dich an den beschissenen 10 Euro hochziehst!!! Zahl die Scheiße und gut ist!!! Musst du erst wieder Blutungen kriegen um einzusehen das Aufregung in der Schwangerschaft nicht gut ist?? Du solltest auch mal lesen lernen Fräulein. Beleidigend werden musst du nicht!! Klar??? Ich habe geschrieben das ich AUCH schon wegen Blutungen in der Schwangerschaft in der Krankenhausambulanz war und AUCH 10 Euro bezahlen musste!! Du bist nichts besonderes nur weil du schwanger bist. Zahl es und fertig!! Übrigens.. Wenn du nicht zahlst kommen mit jeder Mahnung nur noch mehr kosten auf dich zu.

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    lol ich reg mich ja gar nicht auf. aber DU. ist vielleicht fürs herz nicht gut.

  • 1
    Antwort von AstridDerPu AstridDerPu

    Hallo,

    unabhängig davon, ob man für das laufende Quartal bereits 10 Euro Praxisgebühr bezahlt hat oder nicht, muss man beim Notarzt und in der Krankenhausambulanz (egal ob Sportverletzung, Schwangerschaft usw.) 10 Euro Gebühr bezahlen.

    :-) AstridDerPu

  • 1
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Das ist möglicherweise die Praxisgebühr. Die wird auch von der Ambulanz im Krankenhaus verlangt, wenn Du keine Überweisung vorlegen kannst. Frage Deinen Hausarzt nach einer Überweisung und bring sie dort vorbei. In unserem Krankenhaus ist der ärztlich Notdienst organisiert, und da reicht dann die Krankenkassenkarte und der Beleg über die Praxisgebühr für das laufende Quartal.

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Neeeee, die haben ja im Schreiben einfach behauptet, ich war vollstationär da gewesen, was schlichtweg eine Lüge ist.

    Kommentar von Helmuthk HelmuthkHelmuthk

    Hast Du denn die Praxisgebühr bezahlt?

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Ja, die Praxisgebühr zahle ich jedes Quartal, DAS halte ich übrigens für selbstverständlich... ;-)

    Kommentar von Helmuthk HelmuthkHelmuthk

    Aber Du hast bestimmt keine Überweisung für die Ambulanz gehabt. Hast Du denen Deine Krankenkassenkarte und die Einzahlungsquittung für das 4. Quartal vorgelegt?

  • 1
    Antwort von Kalle73A Kalle73A

    ja das must du. Egal unter welchem Vorwand du ins Krankenhaus kommst

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    Antwort von bulli7 bulli7

    Mit der Krankenkasse klaeren.

  • 1
    Antwort von Kampfnudel Kampfnudel

    Einfach so gehen ist auch eine Sauerei, bezahl die 10 Euro und gut ist.

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    Antwort von Anikya Anikya

    So, weil keiner wirklich Ahnung hat und ich mittlerweile die Antwort von der Krankenkasse habe, wird KEINE Antwort als "hilfreichste" gewählt.

    Die Krankenkasse hat ganz klar gesagt, daß man KEINE 10 Euro Gebühr für einen stationären Aufenthalt bezahlen muss, wenn man gar nicht stationär aufgenommen wurde. Die Krankenkasse hat das an die Rechtsabteilung weitergeleitet, weil das Krankenhaus sich mit der Masche wohl schon öfter bemerkt gemacht hat. Und dabei spielt es keine Rolle, ob man das erste Mal im Quartal oder das 100.Mal im Quartal da gewesen ist.

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    Antwort von emily2001 emily2001

    Hallo,

    vielleicht kann dir deine Kasse Auskunft darüber erteilen, was rechtens ist, und was nicht!

    Gruß, Emmy

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    Danke, Emmy. Scheinbar weiss niemand genaueres und nach so vielen blöden Kommentaren finde ich Deine noch am hilfreichsten, obwohl keine wirklich geholfen hat :-) DH

    Kommentar von Lotusblume4979 Lotusblume4979Lotusblume4979

    Anikya... Die anderen Antworten und Kommis sind auch hilfreich. Du bist einfach nur UNEINSICHTIG, UNDANKBAR und fühlst dich im Recht. Dabei haben alle Recht die geantwortet haben das die Nottienstgebühr im Krankenhaus rechtens ist!

    Kommentar von Anikya AnikyaAnikya

    @lotusblume, da wär ich mir nicht so sicher. Vorletzten Monat bekam ich auch eine Rechnung bzgl. Schwangerschaft, genau das Gleich, aus dem Krankenhaus. Als ich dann da anrief, sagte die Frau dass sie sich wohl vertan haben müsste, natürlich müsste man in der SS nicht zahlen. Sie wollte dann nach Klärung zurückrufen, ich warte heute noch auf ihren Anruf. Also muss ja doch irgendwas dran sein. Aber ich bin ja uneinsichtig, haha. Das einzige was ich sehe ist, dass es keiner hier so richtig weiss, weil sie jeder auf allgemeine ambulante Behandlung bezieht. In einer Schwangerschaft gibt es aber Sonderregelungen, und ich weiss genau, daß ich in den beiden anderen Schwangerschaften nie irgendwas zahlen musste.

    Kommentar von miimiimiimiimii miimiimiimiimiimiimiimiimiimii

    meine güte. ist denn das so schwer zu verstehen?

    vorsorgeuntersuchungen sind von der praxisgebühr befreit. und eben auch die ss-vorsorgeuntersuchungen.

    in deinem aktuellen fall handelt es sich aber eben nicht um eine von diesen gesetzlich geförderten ss-vorsorgeuntersuchungen.

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