Also ich habe gerade ein Schreiben von der örtlichen Polizei bekommen bei dem Fahrradfahren ohne Vorderbeleuchtung mit 10€ angemahnt wird. Erstmal beschreibe ich das ganze: Ich war auf dem Weg zur Schule,als es hat in Strömen geregnet hat. Der Polizist hat in der nähe der Schule patruliert. Ich bin an ihm vorbei gefahren ohne groß zu beachten das es ein Polizist war, weil ich mich darauf konzentriert hatte möglichst schnell ins Trockene zu kommen. Die Lampe war am Rad befestigt (Anstecklampe) hat allerdings bei der Fahrt nur sehr wenig geleuchtet, weil sie einen leichten Wackelkontakt hat ,der gerade dann auftauchen musste als ich an dem Penner vorbeigefahren bin (aber sie hat geleuchtet und war da). Nun bin ich interessiert an dem beiliegendem Zettel in dem ich den Verstoß mit Begründung verweigern kann. Meine Frage: Wenn ich den Brief zurück schicke und das ganze so wie hier beschreiben würde (was alles auf wahren Begebenheiten basiert) könnte ich der Strafe dann entgehen oder würde ich eine andere Anmahnung bekommen weil die Leuchte zu schwach war?
10€ Bußgeld an Polizei = nein?
Antworten (27)
-
4Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
biggie55biggie55
mit solch schwachen leuchten darfst du nicht am öffentlichen verhehr teilnehmen.überleg mal,was alles passieren kann,wenn du nicht gesehen wirst...
also,zahle und achte darauf,dass sowas nicht mehr vorkommt.
-
11Antwort von
mibokimiboki
Es gibt überhaupt keinen Grund Dir die Strafe zu erlassen. Du musst ein funktionsfähiges Licht am Fahrrad haben und das hattest Du nicht.Zahl und freu Dich, dass der "Penner" es tatsächlich festgestellt hat denn es sterben ständig Radfahrer im Verkehr weil sie ohne Licht fahren. Jeder Führerscheininhaber weiß, wass es bedeutet, wenn plötzlich ein Radfahrer ohne Licht auftaucht.
Kommentar von
pdeleuwpdeleuw Wenn ich mir die Unfallstatistik so anschaue: Bei rund 2 Prozent der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung sind technische Mängel ursächlich oder mitursächlich. In den 2 Prozent sind u.a. Bremsdefekte, Lichtdefekte etc. Das mit dem "ständig sterben die Radfahrer, weil sie ohne Licht fahren" ist also Unsinn.
Nein, ich halte auch nichts davon, ohne Licht zu fahren.
-
10Antwort von
WolpertingerWolpertinger
Du bist verpflichtet eine funktionierende Beleuchtung am Fahrrad zu haben.
Hast Du das nicht und wirst erwischt, mußt Du die Konsequenzen tragen.
.
Falls DU meinst du könntest dich im Leben immer durch schummeln dann erhebe einen Einspruch und verwende bitte auch die Bezeichnung "Penner" für die Polizisten.
-
-
5Antwort von
KerridissKerridiss
Der Polizist ist KEIN PENNER
Zahl die Strafe und kauf Dir eine oderntlich funktionierende Lampe für Dein Fahrrad.
-
5Antwort von
fabandfaband
ist hier nur die frage, wer hier der penner ist ?????
dein licht hat nicht funktioniert.... also zahlst du !
Kommentar von
DennisHerrmann Anmerkung, es hat funktioniert aber eben nicht ganz so wie es sollte.
Kommentar von
colt1212colt1212 in diesen fall gibt es kein halb oder "nicht so, wie es sollte.." du bist der besitzer des rades, du nimmst am strassenverkehr teil, du musst dafür sorgen, das das licht so funktioneirt, wie es muss. du hast ja schon vorher gewusst, das es nicht richtig geht..also lange genug zeit gehabt, was dagegen zu unternehmen...und die StvO gilt auch für dich, nicht nur für autofahrer...und nur teilweise funtionirendes licht ist kein licht..
Kommentar von
colt1212colt1212 StvZO meinte ich, aber beides gilt auch für dich!!
-
4Antwort von
norbi21norbi21
du solltest zahlen! Es kann nur teurer werden! Kauf dir eine vernünftige Beleuchtung fürs Fahrrad!
-
3Antwort von
rudelmoinmoinrudelmoinmoin
für deine primitive einstellung/kommentare hätte das bußgeld 1000,- sein müssen
-
-
3Antwort von
zj1000zj1000
Du kapierst wohl gar nicht, dass es hier ausschließlich um Deine eigene Sicherheit geht !
Kommentar von
DennisHerrmann Wenn ich überfahren werde und draufgehe hats ihn doch nicht zu interessieren.
Kommentar von
zj1000zj1000 Oh doch - leider bekommen seriöse Autofahrer selbst dann eine Teilschuld wenn sie einen ignoranten Penner überfahren.
Kommentar von
colt1212colt1212 richtig, de4r autofahrer bekommt immer eine teilschuld, aber soweit ist dein denken wohl nicht, auch nicht , sich mit dem thema eigen sicherheit zu beschäftigen...aber später, wenn du älter und reifer bist (solltest du das je sein), wirst du das schon merken..
-
2Antwort von
suzisorglossuzisorglos
Wenn Du so reagierst, wie Du es hier beschreibst, kommt noch ein Bußgeld wegen Beleidigung hinzu!
Kommentar von
colt1212colt1212 wäre vielleicht ganz gut für ihn...
-
2Antwort von
pissipissi
Ich gehe davon aus, dass Du ein Batterie betriebene Lappe hast. Da kannste machen was Du willst. Laut:
§67 StVZO
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein...
Also bezahle einfach die 10€
-
2Antwort von
BudadaBubladendBudadaBubladend
Ich würde in dem Brief den Polizisten nicht gerade als Penner bezeichnen, aber ansonsten kann man es ja mal versuchen. Wenn du allerdings nur an dem vorbeigefahren bist, wie kann der deine Adresse haben? Ansonsten hättest du doch vor Ort die Sachlage klären können!
Kommentar von
DennisHerrmann - Er ist mir bis zum Fahrradständer nachgelaufen.
- Der Typ hat mir nicht zugehört ,wollte die Adresse und ist abgehauen.
Kommentar von
BudadaBubladendBudadaBubladend Dann kritisiere doch in dem Brief, dass du vor Ort nicht einmal die Möglichkeit hattest, die Sachlage zu erklären. Da ein Blick des Beamten auf deine Lampe gezeigt hätte, dass sie zu diesem Zeitpunkt funktionierte!
-
1Antwort von
MR1979MR1979
einspruch dagegen kannst du immer stellen, aber die beweislast liegt dann bei dir. und wie du beweisen willst das ausreichende beleuchtung an deinem Fahrrad zum "Tatzeitpunkt" hattest, ist glaube ich den Aufwand nicht wert und würde dich mehr kosten, als die 10 Euro.
-
1Antwort von
TristanianTristanian
Bring Dein Fahrrad in Ordnung und steh gefälligst zu dem, was war. Und Polizisten, die ihren Dienst machen, sind keine Penner, Du Arxxx. Wenn Du mal Autofahrer werden solltest wirst Du Dich noch oftgenug über Penner mit nicht nicht-beleuchteten Fahrrädern ärgern.
-
1
pech für dich, DU musst dafür sorgen, das DU eine funktionerende beleuchtung hast. und das schreibt dir nicht der polizist, sondern ein gesetz vor. der polizist macht auch seinen job. und deswegen ist er kein penner, was im übrigen ne beamtenbeleidgung ist..aber ich denke, du bist von der sorte, wen DU gegen gesetze verstößt und dich jemand dafür ahndet, ist das nicht in ordnung, wenn aber dir jemand was antut, dannn wird ganz laut nach der polizei geschrien, da sind es keine penner mehr....
-
1Antwort von
jockljockl
Du hast in Deiner Frage bereits beschrieben, dass die Beleuchtung unzureichend war. Hast Du 10€ nicht über, werden daraus sehr schnell 35€. Das sind dann Schreibgebühren von den "Pennern". Der Gebrauch dieses Ausdruches ist höchst unqualifiziert. Danke ich brauche Deinen Stern nicht !!!!!
-
0Antwort von
Zuendapp12 Also, dass das mit dem Penner falsch war ist hier jedem klar... Aber mit der Lampe würde ich in deinem Fall nichts tun, aber wenn eine Akkulampe funktioniert sagen die Blau Weißen meistens nichts, also würde ich mir einfach eine neue Akkulampe kaufen:-D
-
0Antwort von
schlawiner2430schlawiner2430
Beleuchtungseinrichtungen müssen immer funktionieren. Ausserdem sind die 10,00 Euro nur ein Verwarnungsgeld ohne weitere Folgen. Nach bezahlung ist dr Fall erledigt. Du bist ohne funktionierende Beleuchtung gefahren.
-
0Antwort von
pdeleuwpdeleuw
Die von Dir verwendete Lampe ist für die Verwendung an Deinem Fahrrad nicht zugelassen. Insofern ist das Fahren mit dieser Lampe gleichbedeutend mit dem Fahren ohne Lampe und das Bußgeld wird fällig.
Das mit dem "Penner" solltest Du mal ganz schnell vergessen und Dich zukünftig etwas gewählter ausdrücken. Der Polizist hat nur seine Job gemacht.
-
0Antwort von
cat64kcat64k
Das licht muss unbedingt richtig funktioniert. Wenn die Leuchte einen Wackelkontakt hat, dann muss dieser Repariert werden. Oder möchtest du lieber überfahren werden?
-
0Antwort von
sheriff1954sheriff1954
Du bist ein echter Lümmel, wenn du einen Polizeibeamten als Penner bezeichnest. Gewöhne dir mal eine anständige Ausdrucksweise an. Und wenn du schon dabei bist, deine Rechtschreibung bedarf auch dringend einer Nachbesserung, sie ist echt grauenhaft. Und bezahl endlich die 10 Euro, du hast dir die Strafe wirklich verdient.
-
0Antwort von
outfreynoutfreyn
Für Dein Fahrrad ist nach StVZO noch nicht mal eine funktionierende Batteriebeleuchtung zulässig - Du brauchst eine Beleuchtungsanlage mit Dynamo.
Daher kannst Du auf dem Anhörungsbogen über Deine Batteriefunzel schreiben was Du willst, das wird Dir nichts helfen.
-
0Antwort von
BBausKLBBausKL
Wie alt bist du denn? Wenn du noch kein eigenes Einkommen hast und nicht volljährig bist, brauchst du unter Umständen nicht zu zahlen. Hast zu voreilig die Bewertung "hilfreichste Antwort" abgegeben :-))
-
0Antwort von
Alexandra2704Alexandra2704
Nein, batteriebetriebene Fahrradlampen sind nicht überall für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen. Zahle lieber die 10 Euro
-
0Antwort von
Leichnam69Leichnam69
Sorry aber die Beleuchtung am Fahrrad war nach Deiner Aussage in keinster Weise ausreichend um gefahrlos am Strassenverkehr teil zu nehmen.Zahl lieber,sonst wird das noch etwas teurer!
-
0Antwort von
JumpelJumpel
Du willst also wirklich einen Brief hinschicken, der den selben Inhalt behaltet wie der Text? "musste als ich an dem Penner vorbeigefahren "
Nur zu. :-)
-
0Antwort von
Quietsch93 lieber die 10 Euro zahlen... als Stress mit den Grünen ..
Kommentar von
FreeEagleFreeEagle Was hat denn jetzt die Politik damit zu tun?
Kommentar von
PatrickLassanPatrickLassan Hat nichts mit Politik zu tun.
'Grüne' = umgangssprachlich für Polizisten (wegen der grünen Uniformjacken, obwohl die jetzt meist schon blau sind).
DH
Kann ich alles bestätigen. In den letzten Wochen gab es vermehrt Radunfälle zum teils schwere Verletzungen, weil sie ohne Licht fahren.