hallo ich habe eine frage an euch, die frage betrifft einen freund von mir,der heute seinen bescheid bekommen hatt von Zentrum Bayern Familie und Soziales ihm wurden gerade mal 10% Behinderung ausgestell tvom Versorgungdamt bayern obwohl er sehr starke einschränkungen an einer Hand hatt,und am Knie hatt ich finde das schon wenig zumal er starke einschränkungen in der arbeit hatt,und vieles nicht mehr richtig machen kann,vor allem wegen seiner hand nun könnte mann gegen den bescheid widerspruch einlegen,leider wissen wir nicht wer das macht,muss mann da ZUM RECHTSANWALT,oder wie?? wäre aber auch schlecht da er keinen rechtschutz hatt,und somit müsste er dieses selber zahlen
ich selbst bin ja bei solchen sachen beim VDK,aber er hatt da gar nichts.einziges was mir einfällt,er ist Bei der Gewerkschaft IGM...würde das ihm >Helfen
wäre nett wenn ihr da ein paar infos hättet was mann machen könnte
Super Idee insbesondere wo noch überhaupt keine Klage vor dem Sozialgericht ansteht. Zunächst einmal legt man Widerspruch ein und Begründet ihn,dann wird der ganze Vorgang von der Verwaltung erneut geprüft. Dann wird dem Widerspruch stattgegeben oder halt nicht. Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird kann man vor eine Sozialgericht klagen, allerdings ist es oft Sinnvoller etwas ab zu warten und dann einen Verschlechterungsantrag zu stellen, den man vorher mit den behandelnden Ärzten abspricht. Eine ganz blöde Idee ist es einfach eine Antrag zu stellen ohne das es einen Arzt gibt der wegen eben dieser Beschwerden aufgesucht wurde.