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10% Behinderung zu wenig was nun (HIlfe bitte)Widerspruch einlegen

Frage von biakua biakua

hallo ich habe eine frage an euch, die frage betrifft einen freund von mir,der heute seinen bescheid bekommen hatt von Zentrum Bayern Familie und Soziales ihm wurden gerade mal 10% Behinderung ausgestell tvom Versorgungdamt bayern obwohl er sehr starke einschränkungen an einer Hand hatt,und am Knie hatt ich finde das schon wenig zumal er starke einschränkungen in der arbeit hatt,und vieles nicht mehr richtig machen kann,vor allem wegen seiner hand nun könnte mann gegen den bescheid widerspruch einlegen,leider wissen wir nicht wer das macht,muss mann da ZUM RECHTSANWALT,oder wie?? wäre aber auch schlecht da er keinen rechtschutz hatt,und somit müsste er dieses selber zahlen

ich selbst bin ja bei solchen sachen beim VDK,aber er hatt da gar nichts.einziges was mir einfällt,er ist Bei der Gewerkschaft IGM...würde das ihm >Helfen

wäre nett wenn ihr da ein paar infos hättet was mann machen könnte

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Antworten (12)

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    Antwort von lupfi lupfi

    Einspruch einlegen !! Rechtsanwalt für Sozialrecht einschalten und Prozeßkostenhilfe beantragen.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Super Idee insbesondere wo noch überhaupt keine Klage vor dem Sozialgericht ansteht. Zunächst einmal legt man Widerspruch ein und Begründet ihn,dann wird der ganze Vorgang von der Verwaltung erneut geprüft. Dann wird dem Widerspruch stattgegeben oder halt nicht. Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird kann man vor eine Sozialgericht klagen, allerdings ist es oft Sinnvoller etwas ab zu warten und dann einen Verschlechterungsantrag zu stellen, den man vorher mit den behandelnden Ärzten abspricht. Eine ganz blöde Idee ist es einfach eine Antrag zu stellen ohne das es einen Arzt gibt der wegen eben dieser Beschwerden aufgesucht wurde.

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    Antwort von alextra1989 alextra1989

    Ich hab auch einen gebrochenes hand, als ich nen kind wurde ich falsch operiert. In der arbeitswelt habe ich da viele nachteilee. Den antrag habe ich gestellt, hab aber nur 40 % behinderung bekommen, ist mir zu wenig kann auch damit nichts anfangen. Vor paar wochen hab ich einen änderungsantrag gestellt, wurd aber abgelehnt. Was kann ich tun???

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Das ist mal wieder so ein Fall wo ich zunächst einmal dazu raten in sich zu gehen und seine Einschränkungen realistisch ab zu schätzen. ".... obwohl er sehr starke einschränkungen an einer Hand hatt,und am Knie hat" Welche Art sind die Einschränkungen, hat er schmerzen, wie stark schränkt in das ganze im Täglichen Leben ein? Damit meine ich jetzt ganz bewusst nicht seine Arbeit, der GdB hat nämlich nichts mit einer Einschränkung bezogen auf eine bestimmten Beruf zu tun. Man kann und sollte in diesem Fall ruhig einen Widerspruch einlegen, das geht formlos. Nur sollte man das ganze auch sinnvoll begründen Allgemeinplätze reichen da nicht. Auch geht es nicht um deine oder die Meinung deines Freundes, hier ist eine Fachkundige medizinische Einschätzung notwendig, deshalb ist das auch mit dem Anwalt so eine Sache, der kann nur formale Fehler wirklich beanstanden.

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    Antwort von biakua biakua

    ok danke erstmal widerspruch könnten wir auch selber einlegen,nur weiss ich nicht,wie mann sowas formulieren muss haben da echt auch keinen plan aber am besten er fragt montag mal bei seinen hausartzt nach und bei Gerwerkschaft IGM

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    Antwort von compu60 compu60

    Glaube da nicht an einen Erfolg. Hier mal eine Tabelle mit den Prozenten zum Grad der Behinderung.
    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.2.htm

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Zunächst Widerspruch einlegen, weitere Info unter www sozialgesetzbuch de ( SGB IX ) sowie SBG V ( Rentenversicherer zwecks Teilerwerbsunfähig oder Berufsunfähigkeit sowie Berufliche und Medizinische Rehabilitation

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    Antwort von Melanie2811 Melanie2811

    dafür brauchst du keinen Anwalt, das kann man selber machen. Holt euch alle möglichen Berichte von Ärzten, evtl. noch weitere Ärzte aufsuchen und Berichte, Röntgenbilder usw. beifügen. Beschreibt die genaue Situation, wie stark es ihn beeinträchtigt usw. Vielleicht kennt ich Menschen mit ähnlichen Problemen die Mehr Prozente haben? Meine Mutter hat mehrmals Widerspruch eingelegt, alles ohne Anwalt usw. nur mit eigenen Schreiben + Röntgenbildern + Berichten von Fachärzten. Die versuchen erstmal weniger Prozente zu geben, bei meiner Mutter hats dann auch geklappt, jetzt hat sie 50 %. Ist natürlich schon ein hoher Steuervorteil für sie

    Kommentar von kwon56 kwon56kwon56

    5 Euro im Monat.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Auf dem Bescheid steht doch, wie man dagegen Widerspruch einlegen kann. Das müßt Ihr Euch erst mal genau durchlesen.

    Und dann sollte er mal mit seinem Arzt sprechen, wie der die Chancen eines Widerspruchs einschätzt.

    Eine Beratung beim VDK kann er ja auch in Anspruch nehmen. Vielleicht nehmen die dafür eine kleine Gebühr... Immer noch besser, als direkt einen Anwalt einzuschalten, oder?

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    Antwort von francis1505 francis1505

    Den ersten Widerspruch kann er selber einlegen, da braucht er keinen Anwalt oder ähnliches.

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    Antwort von Burkow1 Burkow1

    10 % ist nichts, amn muss mindestens 55 % haben, wenn man Vorteile haben will.

    Kommentar von Hexenkueche HexenkuecheHexenkueche

    Falsch , schon bei 30 % kann man am Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen . Dann wird man vom Arbeitsamt als 50% Schwerbehindert eingestuft , dies dient zum Schutz des Arbeitsplatzes . Ausserdem könnte man noch zusätzlich beim Integrationsamt Unterstützung holen , aber nur bei Gleichstellung .

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    Antwort von bueten bueten

    spreche mit dem arzt und wiederspruch hilft meißtens

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Er kann bei der Gewerkschaft auf jeden Fall nachfragen. Die haben auch Anwälte und er könnte da beraten werden.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Was hat die Gewerkschaft bitte mit dem GdB zu tun? Hier geht es nicht um etwas Berufliches. Es wird zu oft der Fehler gemacht zu glaube der GdB mache eine Aussage zur Erwerbsunfähigkeit, Das sind zwie völlig verschiedene Dinge

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