hallo! ich wurde heute zwischen 60 und 62 km/h in einer 50iger zone aus dem auto geblitzt und meine probezeit läuft erst september ab... was für folgen wird das für mich haben?
10-12 KM/H zu schnell... (probezeit) was nun? :S
Antworten (5)
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Tatiana15021986 also das hatte ich auch schon in meiner probezeit...da wird ja noch was abgezogen, bei mir wars nur ne geldstrafe
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Siam1Siam1
http://www.tipps-tricks-kniffe.de/der-komplette-bussgeldkatalog-im-ueberblick/
25 Euro bei >11 km bis 15 Km <Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften
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micky123micky123
du musst ein kleines taschengeld bezahlen mehr aber auch nicht. dafür ist es (zum glück) einfach zu wenig
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CrackCrack
Kommentar von
CrackCrack Du solltest mit 25€ davon kommen
Kommentar von
jethrojethro Vielleicht auch ein paar Monate Freiheitsentzug...
Kommentar von
CrackCrack Öffentliche Steinigung...?
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PepsiMasterPepsiMaster
Bis 20km/h Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit wird die Ordnungswidrigkeit mit einem sog. Verwarngeld geahndet, ohne irgendwelche weitern Konsequenzen. Erst ab 21km/h und mehr gibt es ein Bußgeld mit Punkten und evtl. Fahrverbot.
Wenn Du das Verwarngeld also bezahlst, ist die Sache damit erledigt! :)
Noch was für die Abteilung Klugscheißerei:
50er Zonen gibt es nicht ... ;-) ... das ist dann einfach nur eine Geschwindigkeitsbeschränkung.Kommentar von
Siam1Siam1 es ging hier nur um die Berechnung des Verwarnungsgeldes innerhalb oder geschlossener Ortschaften. Daraus jetzt etwas anderes abzuleiten, ist Dir überlassen.
http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread5329
Ein Bußgeld mit Punkten, dass gleichzeitig als schwerwiegender Verstoß in der Probezeit gewertet wird (Nachschulung + Verlängerung der Probezeit), wird erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zu schnell innerorts verhängt.
http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread5485
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ist die Bußgeldentscheidung im Verkehrszentralregister einzutragen. Auf diese Weise erhält die Fahrerlaubnisbehöde Nachricht hiervon. Diese wird eine Nachschulung anordnen, wodurch sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Fazit: ausser den Geldbetrag keine Folgen.