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1% Zuzahlungsregelung bei der Krankenkasse

Frage von ciompi ciompi

Hallo! Mich würde einiges über die 1% Reglung bei der Krankenkassenzuzahlung interessieren. Soweit ich weiß berechnet sich die Zuzahlung nach dem Bruttoeinkommen (oder zu versteuerndem Einkommen??) des entsprechenden Jahres. Bedeutet dies, dass wenn ich die entsprechenden Rechnungen für 2011 bei der Krankenkasse einreichen möchte ich zunächst einen Steuerbescheid über das Einkommen des Jahres 2011 brauche? Kann mich jemand aufklären, welche Unterlagen ich zur Einreichung benötige --> und bitte nicht den Hinweis, dass man bei der KK anfragen soll

Danke für Eure Hilfe

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Antworten (6)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Es sind eigentlich 2 %. Nur für chronisch Kranke gilt 1 %. Du kannst auch entsprechend dem Vorjahr die Befreiung beantragen, musst dann aber am Ende des Jahres nachweisen, dass der Ansatz richtig war. Also u.U. die Differenz nachzahlen.

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    die Art der Nachweise hängt von der Art der Einnahmen ab.

    Welche Einnahmearten liegen vor? Entscheidend sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

    Gruß

    RHW

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    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Zur Ermittlung der Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen und die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zusammengerechnet. Das Einkommen ist anhand geeigneter Belege (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide des Arbeitsamtes) gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen.

    Ein Steuerbescheid ist nicht zwingend nötig.

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Es genügt der Steuerbescheid vom letzten Jahr oder einfach die Angabe des Bruttoverdienstes aller Familienmitglieder.

    Dann alle Belege einreichen, wo man mal was zugezahlt hat.

    Vom Arzt einen Bescheinigung, dass man chronisch krank ist.

    Literatur: Sozialgesetzbuch V

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    Antwort von omega83 omega83

    Es wird halt vom monatlichen Brutto berechnet

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    Antwort von Rosenbaeumchen Rosenbaeumchen

    In den meisten Fällen wird dies immer vom monatlichen Bruttogehalt berechnet.

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