Hi Zusammen,
ich bin vor ca. 1 1/2 Monaten in eine neue Whg. gezogen. Nach nicht mal einer Woche, habe ich einen Riss in der Balkontür entdeckt.
Nun wollen die Vermieter das ich das zahle!!!
Warum??? Ich bin doch gerade erst eingezogen und für den Erhalt der Whg. müssen doch die Vermieter sich kümmern, außer wenn ich etwas vorsätzlich gemacht habe!!!!
ABER ICH HABE NICHTS GEMACHT!!!
Ich will das nicht bezahlen egal wie teuer das ist!! Die Whg. ist so schon teuer genug!!!!
Was soll ich machen? Wer kann mir helfen?
Lieben Gruß
wenn der riss bei der besichtigung der wohnung nicht zu sehen war, wird wohl der vermieter davon ausgehen, dass du den riss verursacht hast.
das gegenteil wirst du sicherlich schwer beweisen können.
daher sollte man vor anmietung einer wohnung bei der besichtigung in jede ecke und jeden winkel schauen.

XY hat völlig Recht. Ein Riss in einer Balkontür ist ja irgendwie auch schwer zu übersehen. Ich wäre da als Vermieter auch skeptisch.
Hast du denn keine Haftpflichtversicherung?
unsuesslich am 19. März 2008 14:39 ... bzw., wenn es die Verglasung sein sollte eine Hausglasversicherung.
Pinbuster am 19. März 2008 14:46 Die Tür ist Eigentum des Vermieters, deshalb ist das eher ein Haftpflichtschaden.
Es liegt an dem Vermieter, dir zu beweisen dass du der Urheber bist, solange hast du gar nichts zu zahlen! Ich hatte auch mal so eine Sache, wohnte auch gerade eine Woche da und mir brach der Heizungsregler im Badezimmer ab, dass musste der Vermieter zahlen, denn wie soll ich so schnell den verschleißen? Also, lass dich nicht einschüchtern, droh Notfalls mit einem Anwalt!

Du hättest den Riss (meiner Meinung nach) sofort melden müssen, nachdem du ihn gesehen hast. Ich habe bei uns auch erst nach Wohnungsabnahme Schäden in der Emaille unserer Wanne gesehen (die konnte ich allerdings auch nicht sehen, weil es kein Licht gab und keine Taschenlampe vorhanden war). Das war ca. 1,5 Wochen nachdem wir die Wohnung übernommen hatten (sind erst später eingezogen). Ich habe den Hausmeister gleich angerufen und er hat das noch in die Akte aufgenommen und festgehalten.
Ehrlich gesagt, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der Vermieter dir das bei soetwas nachweisen muss (lt. speedy72), denn dazu ist ja die Wohnungsübergabe und das Protokoll da.
Oder hast du es gleich gemeldet, nachdem du es gesehen hast und die Vermieter kommen erst jetzt damit, dass du es zahlen sollst?

@speedy72 : Der Vermieter muß garnichts beweisen. Bei einer Wohnungsübergabe wird ein Protokoll erstellt und von beiden Seiten unterschrieben. Ist der Mangel nicht aufgeführt, liegt die Beweislast eindeutig beim (vermutlichen Verursacher) Mieter. Für die Schadensregelung kann man seine Haftpflichtversicherung heranziehen.
Also meiner Meinung nach muss der Vermieter es beweisen!! Es war ja schließlich nicht das erstmal das eine Scheibe in der Wohnung kaputt war!! Und es wurde auch schon mehrmals eingebrochen das weiss ich von der Vormieterin!!!
Und dann kannst du mir auch gleich nochmal beantworten wie ich denn die Scheibe kaputt gemacht haben soll? Ein feiner Riss der sich von dem Rahmen ab nach unten bewegt!!!???
Also ehrlich!!!? Ich werde NIX bezahlen!!!
Ach und zu der Haftpflichtversicherung! NEIN die zahlen natürlich nicht Glas muss extra versichert werden!!!!!
ähhm dazu muss ich sagen, dass ich natürlich sofort bei meinen Vermietern angerufen habe!!!
Also ich sehe es genauso der Vermieter muss mir doch erstmal beweisen das ich das war!!! Es ist doch nicht meine Whg!?
Ich finde das eine bodenlose Frechheit es auf den Mieter abzuwelzen, vorallem wenn die schon öfter was mit den Fenstern hatten!! Bei der Vormieterin war das genauso und da haben die das bezahlt weil es noch bei der Übernahme aufgefallen ist!!!
Ich bin stinksauer... Ich denke das wird noch Stress geben!

So wie du es ganz oben geschildert hast, ist vom Riß in der Scheibe nicht die Rede, sondern von der Tür.
Bei der jetzt genannten Situation mußt du allerdings nicht haften. Es scheint sich um einen Spannungsriß zu handeln, der zB durch falsches "Verklotzen" der Scheibe nachträglich entsteht.
Und das ist nicht Sache des Mieters.