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1. Wie hätten wir diesen Konflikt besser lösen können? 2. Was können wir jetzt nachträglich tun?

gefragt von Tommmi2006Tommmi2006 am 08.01.2008 um 12:04 Uhr

Unser Vermieter wohnt über uns.Seine Tochter feierte -ohne uns vorher etwas mitzuteilen- in dieser Wohnung Party. Um 02:00 früh riefen wir kurz an und baten,bitte etwas leiser zu sein. Um 4Uhr morgens baten wir nochmals freundlich, bitte etwas leiser zu sein, da wir bei dem Lärm nicht schlafen können. Die Reaktion war sofort unfreundlich "Ob sie jetzt wohl ihre Gäste heimschicken müsse;sie seien leise u.ä.". Am nächsten tag sprachen wir das Ereignis freundlich an. Der Vermieter war unfreundlich und verärgert und meinte zum Schluss, dass jeder ausziehen könne, dem es in seinem Haus nicht gefällt. Wir möchten aber weder umziehen noch Streit.


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Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 8. Januar 2008 12:09
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Je nach dem, was für ein Typ Mensch der Vermieter ist, habt ihr es euch mit eurer (berechtigten) Beschwerde nachts, bei ihm schon verscherzt, und er läßt nicht mehr mit sich reden. Offensichtlich ist er der meinung, er bräuchte in seinem Haus keine Rücksicht auf andere Mieter nehmen.

Also werdet ihr damit wohl leben müssen. Ihr könnt zwar in Zukunft die Polizei rufen und euch beschweren, aber am Ende bekommt ihr dann noch eine Kündigung wegen Eigenbedarf oder sowas.

Versucht nochmal in ein paar Tagen in Ruhe mit ihm darüber zu reden, aber wenn er da zu macht, bleibt euch am Ende wahrscheinlich wirklich nur ein Umzug.


Morinilas
beantwortet von Morinilas am 8. Januar 2008 12:12
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MMhhhhhhhhhhhhh ich würde einfach hingehen und ihm sagen dass ihr kein Ärger und auch nicht auszihen wollt.Und das Party feiern ja ok sei aber wenn abends, dann leise so dass alle mieter schlafen können.Und bei lauteren Feiern könnte man ja irgendwo in clubs oder Tanzlokale gehen

Rat:Also feiern einmal bis zwei mal im Jahr finde ich schon ok.Aber mehr dann auch nicht


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 8. Januar 2008 12:08
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Auch dein Vermieter muss sich an die Gesetze halten - ob es ihm nun passt oder nicht.

Ohne Streit werdet ihr aus solchen Sachen nicht rauskommen.

Konsequent beim nächsten mal auf die gesetzliche Nachtruhe hinweisen und bei Bedarf die Polizei rufen.

Kommentar von anjanni am 8. Januar 2008 12:13

genau


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 8. Januar 2008 12:10
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tja das sieht nicht nach einer einvernehmlichen Lösung aus und Euer Vermieter hat Euch mehr oder weniger gesagt wenn Euch das nicht paßt könnt ihr ja ausziehen.Da gibt es dann nur eins, diesen Lärm zu erdulden, oder aber den Vermieter darauf aufmerksam zu machen das ihr damit ganz und gar nicht einverstanden seit und bei Wiederholung die Miete mindert,dann werden sie meistens wach....


anonym
beantwortet von anjanni am 8. Januar 2008 12:10
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Wenn Du der Mieter bist, hast Du natürlich bei einem hausinternen Streit oft die schlechteren Karten... Obwohl Du natürlich im Recht bist.

Wir hatten mal so ein ähnliches Problem in der Nachbarschaft. Allerdings hatten wir nachts auch keine Lust, großartig nach der Telefonnummer der feierfreudigen Nachbarn zu suchen. Die Eltern waren vermutlich sowieso nicht zu Hause (Vater Polizist...). Wir haben dann halt mal bei den Kollegen des Vaters angerufen, die dann auch kamen. (Man kann verlangen, daß der eigene Name nicht weitergegeben wird...)

Beim ersten Mal wird meistens nur mündlich verwarnt. Einen zweiten Anruf samt Polizeibesuch riskiert der Lärmverursacher in der Regel nicht.


littletiger
beantwortet von littletiger am 8. Januar 2008 12:12
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Also ich finde, ihr habt ohnehin nichts falsch gemacht! Um 4 Uhr morgens freundlich darum bitten - ich hätte die Kleine eher der Uhrzeit entsprechend in Grund und Boden gemotzt. Abgesehen davon hätt ich da gleich die Polizei geholt.
Anscheinend habt ihr einfach einen äußerst unfreundlichen Vermieter, der glaubt, Gesetze gelten für ihn nicht.
Beim nächsten mal nochmal freundlich auf Störung der Nachtruhe hinweisen, und wenn das wieder nichts hilft die Polizei holen.


Brynhild
beantwortet von Brynhild am 8. Januar 2008 12:23
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Ich bin mir da jetzt nicht sicher ob es diese Regelung immer noch gibt, aber vor Jahren (als ich noch in miete wohnte) war es wohl gesetztlich auch so geregelt, dass man (als Mieter) ein oder zwei Feste im Jahr feiern durfte, solange die Nachbarn vorher informiert wurden. Wenn sich die Feste über euch nicht häufen, dann würde ich versuchen, die Sache zu vergessen.

Kommentar von Simple_avatar2smallMorinilas am 8. Januar 2008 12:38

genau meine meinung

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 8. Januar 2008 13:16

sorry - aber das war noch nie ein gesetz! das ist eins der grössten missverständnisse in der deutschen mentalität. es gibt kein gesetz, dass die anzahl der feiern regelt, wohl aber ein gesetz, dass die lärmbelästigung durch diese regelt!

Kommentar von 1a5789ccccd7ff54fa95a4aa6495c1e1smallBrynhild am 8. Januar 2008 14:30

Du hast Recht - ich habe nochmal nachgeschaut. Ein Gesetz gab es diesbezüglich nie. Aber es ist üblich, dass die Nachbarn eine oder auch zwei Feste pro Jahr ertragen können. Und wie gesagt, wenn die Nachbarstochter nicht ständig am Feiern ist sollte man das eben auch mal hinnehmen. Ansonsten ist man nämlich selber der Hausdrache von unten.

Kommentar von beene am 8. Januar 2008 16:34

Dann kann sie es aber vorher ankündigen, damit man ggf. an dem WE nen Kurztrip macht oder es zumindest einplant, dass man ein Schlafdefizit hat. Wenn der Vermieter bezüglich der Lautstärke nicht mit sich reden lässt, und ihr sagt, 1-2 Feiern/Jahr könntet ihr ertragen, dann macht es doch so: Bittet ihn, die Feiern mögen vorher angekündigt werden, weil ihr dann an dem WE wegfahrt, woanders übernachtet oder zumindest nicht auf den Montag nen wichtigen Kundentermin legt. Das wäre zumindest ein Kompromiss (bei dem ihr viel einstecken müsst, aber besser als nichts).

Kommentar von 1a5789ccccd7ff54fa95a4aa6495c1e1smallBrynhild am 8. Januar 2008 18:06

Natürlich hätte sie das tun sollen. Aber es geht in dieser Frage doch nicht darum, was das Mädchen hätte machen sollen, sondern um die Frage wie man das Ganze wieder gerade biegen kann. Und ich sage: nicht den bösen Drachen von unten spielen, sondern das Ganze auf sich beruhen lassen da es ja scheint, ein einmaliger Vorfall gewesen zu sein.


FREAKxGERx
beantwortet von FREAKxGERx am 8. Januar 2008 12:08
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Im Falle einer Lärmbelästigung sollte man die Polizei anrufen, die würden der Sache nachgehen, Vermieter hin oder her,


manuelamolnar
beantwortet von manuelamolnar am 8. Januar 2008 12:13
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ich muss schon sagen sehr egoistisch der vermieter. wir haben hier andere gesetze scheinbar im haus jedem ist es klar wann wer ruhig sein soll und wann er lärm machen darf auch der vermieter, selbst er im sommer feiert mal im garten und dies hallt im hof rauf jedoch werden solche feiern immer angekündigt es könnte länger dauern oder etwas lauter werden bitte jetzt schon um entschuldigung usw. jedoch geschiet sowas meisst auch nur an we, ich würde mich trotzdem mal erkundigen selbst als vermieter hat man zwar rechte aber nicht alle!!!!!! egoist der aber auch! eifach ausziehen lassen usw das geht mal gar nicht! bitte erkundige dich beim Hausverwalter die gesetze sind oder bei der kammer, lg manuela


jefferson
beantwortet von jefferson am 8. Januar 2008 12:17
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wäre vielleicht ein fall für die mietminderung?

Kommentar von anjanni am 8. Januar 2008 12:19

Mietminderung kannst Du nicht nachträglich machen. D.h. nur bei ständig wiederkehrendem Lärm funktioniert das. Aber die Tochter wird ja nicht jedes Wochenende ihre Party feiern.


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