Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe mich auf einen Job beworben, bei dem ich 2100 € brutto verdienen würde (Ich bin Steuerklasse 1, also übrig bleiben ca. 1390 € lt. Brutto-Netto-Rechner im Internet). Dabei steht, dass es einen Firmenwagen mit der 1 % Versteuerung gibt. Wie ist das, wenn man annimmt, dass der Bruttolistenpreis des PKW 30.000 € kostet? Was muss man abrechnen oder aufrechnen? Darf ich mit dem Auto alle privaten Fahrten machen, die ich möchte? Muss ich einen bestimmten Satz zahlen? Wer kommt für Reperaturen, Reifen o.A. auf? Sind die Tankkosten in dem 1 % inkl.? Auch private Tankkosten? Es wäre nett, wenn mir jemand eine genaue Erklärung geben kann, am Besten mit einer Rechnung zu meinem Beispiel :) Vielen Dank
1% Versteuerung Dienstwagen-wer kann das erklären?
Antworten (6)
-
2Antwort von
AndyArbeitAndyArbeit
Bei der 1%-Regelung wird dem Bruttogehalt 1 % des Listenpreises zzgl. 0,003 % für den Weg zur Arbeitsstätte zugerechnet. Beispiel: 1 % = 300.00 + 20 km = 18,00 €, von diesen 318,00 € musst Du Steuern und Sozialabgaben zahlen; etwa 105,00 €, Bleiben also etwa 1285,00 € netto. Damit sind alle Kosten für den PKW abgegolten, bis auf Benzinkosten und evtl. Mautgebühren für einen Urlaub.
-
0Antwort von
geschaeftsreise eine wirklich gute zusammenfassung mit allen details zum thema habe ich hier gerfunden: http://www.spesen-ratgeber.de/firmenwagen-versteuern/, da steht wirklich alles drin, was man wissen muss!
-
0Antwort von
baertrambaertram
wenn Du den Wagen auch privat nutzen darfst, sieht die Rechnung wie folgt aus: Berechnung Betrag (Euro) Gehalt 2.000,00 + geldwerter Vorteil aus PKW-Gestellung (s. u.) 440,80 = steuerpflichtiger Lohn 2.440,80
Beispiel "Ein-Prozent-Regelung": Berechnung Betrag (Euro) Brutto-Inlands-Listenpreis des Fahrzeuges (*) 23.270,00 auf volle 100 € abgerundet 23.200,00 davon 1 % pro Monat 232,00 + 0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 30 km) 208,80 = geldwerter Vorteil insgesamt: 440,80
-
-
0Antwort von
diemeggiediemeggie
das ist die 1%-regelung.
http://steuer-abenteuer.de/steuerlexikon/einkommensteuer/1-regelung-unternehmer....
-
0Antwort von
user287user287
Du darfst private Fahrten machen, die Rep, zahlt in der Regel der AG, Tankkosten musst du mit dem AG klären, das hat mit der 1% Regelung nicht direkt was zu tun. Die 1% Regelung wäre 30000€ = 1% , also 300, Brutto gehen ab, also 1800 Brutto (sorry edit)
Kommentar von
schlaubertschlaubert Es werden 300.- auf das Bruttogehalt aufgerechnet die Du dann versteuern mußt.
-
0Antwort von
turaloturalo
Diese 1 % Klausel nennt sich auch "geldwerter Vorteil". Da werden 1 % vom Neupreis des Fahrzeuges von Deinem Gehalt abgezogen. Du darfst das Fahrzeug dann, je nachdem das Dein Arbeitgeber gestattet, auch privat nutzen. Dienstfahren werden dienstlich getankt, Privatfahren (Urlaub etc.) tankst Du. Reparaturen übernimmt der Besitzer des Fahrzeuges, also die Firma.
Hallo, danke für die Antwort. Aber das heißt doch, dass mich ein 30.000 € nur 100 € kostet + Benzinkosten, oder?!
Nur die Benzinkosten für längere Urlaubsfahrten musst Du selbst tragen. Wenn ein Firmenfahrzeug angeboten wird, in jedem Fall zugreifen, für 105 € kann man nicht selbst ein Fahrzeug unterhalten.
Genau. Kann sein das Du nicht einmal die Benzinkosten bezahlten musst...