Hi, ich mal wieder...
wir haben eine Nebenkosten-abrechnung, auf Basis der Daten eines Verbrauchszählers in unseren Heizstrangs, erhalten. Bei einem Besichtigungs Termins konnten wir uns von dem einbau des Zählers in unseren Heizstrang überprüfen.
Aber auch davon das es keinen weiteren Zähler gibt.
Bei unseren Mietobjekt (94qm) handelt es sich um 1 von 2. Die gesamt Liegenschaft hat eine größe von 1036qm. Das Hauptgebäude wird gewerblich genutzt. So gibt es nur 2 Parteien in der Liegenschaft. Da wir nur Heizung über diesen Stang erhalten aber kein Warmwasser, find ich die Abrechnung für übertrieben hoch.
Immerhin sollen wir 1/3 (2000€) der gesammt Rechnung (6000€) zahlen!
Da es keinen 2. Zähler gibt frage ich mich wie der gesammt verbrauch ermitelt werden kann?
In der Abrechnung werden die gelieferten Gaseinheiten, von den Stadtwerken, aufgeführt. Sind aber schon in kWh Gas umgerechnet. nach Rücksprache mit dem Versorger wurde mir erklärt das die kWh Gas ungefähr die zu erwartende Leistungsmänge der Heizung darstellt. Leider ist da eine Verlust von über 70% zwischen den angegeben (78000kWh) Wehrt kWh Gas und dem angeblichen (22000kWh) gesamt verbrauch der Liegenschaft. unser Verbrauch beläuft sich auf 9000kWh.
Wir sind schon im Mieterbund, hat aber bisher noch nichts gebracht.
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1 Verbrauchszähler für 2 Gebäude, geht das?
Frage von
Maxe530
Antworten (1)
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0Antwort von
klklier die angelieferten kWh des Versorgers können keinesfalls 1:1 als Leistung der Heizungsanlage angesetzt werden. Aber irgendjemand hat ja auch runtergerechnet und nur 22.000 kWh angesetzt. Der Gesamtzähler wurde also irgendwie errechnet. 9000 kWh für 94 qm ist zunächst nicht utopisch, die Frage ist jedoch, wie hoch ist der Anteil der zweiten Partei. Würde man von 78.000 einen Verlust von 30 % abziehen, ergibt das 54.600. Euer Anteil ist dann nur noch rund 16 %, und damit 960 Euro. Das ist der eigentliche Knackpunkt: Lass Dir erläutern, wie die Errechnung des Gesamtverbrauchs der Liegenschaft (in kWh) zustande kommt
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