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1 Tochter Getrennte Eltern 50 / 50 Sorgerecht wer darf Sie haben?

Frage von Sebi1984 Sebi1984

Hi, meine EX hat im Juni 2008 unsere Tochter zur Welt gebracht.

im Februar 2009 ging die Beziehung auseinander, und wir wohnen jetzt 600km entfernt. Das Sorgerecht hab ich und Sie also 50 50. Sie hat Sie mit nach Stuttgart genommen. Meine Frage lautet was kann ich tun, damit ich meine Tochter bei mir hab. Die Mutter macht eh nur Party etc. Ich will nich sagen sie is ne schlechte Mutter aber eine gute auch nicht.

Ab wann kann ein Kind entscheiden wo es hin will?

Welche optionen hab ich, um meine Tochter zu mir zu holen.

Danke

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Antworten (12)

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    Antwort von flipflop999 flipflop999

    keine, das Kind ist klein und gehört zur Mutter.

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    Antwort von counselor counselor

    Entscheiden kann es das Kind nicht. Wenn du sie wirklich willst, musst du vor Gericht.

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    Antwort von Miezemau Miezemau

    Meist kommt das Kind immer zur Mutter und bleibt da auch. Nur wenn sie sich dort überhaupt nicht wohl fühlt, kann sie ab ca. 13 Jahren zum Jugendamt gehen und dann wird das geregelt.

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    Antwort von ShockCollector ShockCollector

    jeder eine hälfte

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    Antwort von anorevia anorevia

    Geteiltes Sorgerecht ist schwierig wenn man so weit auseinander wohnt. Das Kind hat das Recht auf beide Eltern. Und beide haben das Recht und die Pflicht für das Kind zu sorgen. Frag dein zuständiges Jugendamt oder geh zu einer Eltern- und Familienberatungsstelle.

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    Antwort von jumba jumba

    durch die unterschrift unter der vaterschaftsanerkennung bekommst du kein sorgerecht. da bist du auf dem holzweg mein lieber. tut mir leid. so wie es aussieht hast du garnix. du bist durch die unterschrift rechtlicher vater geworden u. hast das recht auf umgang u. die pflicht unterhalt zu zahlen vorrangig für das kind unter umständen auch für die mutter. die mutter hat alleiniges sorgerecht u. alleiniges aufenthaltsbestimmungsrecht. vor gericht hast du null chancen u. deine anträge werden abgelehnt werden. du wirst weder gemeinsames sorgerecht bekommen noch das abr. du wirst gezwungen sein dich mit dieser situation zu arrangieren. sorry tut mir leid, aber du wirst dich auf eine vernünftige umgangsregelung einigen müssen. mehr ist nicht zu erwarten

    gsr hättest du nur wenn die mutter dir dieses vor dem jugendamt mit einer urkunde erklärt hat. sonst hätte sie ohne deine einwilligung auch nicht einfach umziehen können oder das kind ummelden können.

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    Antwort von jumba jumba

    wart ihr verheiratet das du das gemeinsame sorgerecht habt? oder hat die mutter dir das gemeinsame sorgerecht durch erklärung beim jugendamt erteilt? wart ihr nicht verheiratet u. hat es solche erklärung nicht gegeben, dann hat sie das alleinige sorgerecht. da das kind bei der mutter schon die ganze zeit lebt, zählt kontinuität u. dort wird das kind auch weiter verbleiben, ob es dir passt oder nicht. die gründe die du vorbringst werden bei einer verhandlung ehr gegen dich verwendet werden u. der richter wird dir erklären das dihc das privatleben deiner ex überhaupt nix angeht. mach dir lieber gedanken wie du dich regelmäßig um dein kind kümmern kannst.

    Kommentar von Sebi1984 Sebi1984

    ich habe die vaterschaftsanerkennung unterschrieben etc. somit ist das Sorgerecht auf beiden Seiten vorhanden. Verheiratet waren wir nicht. seid April 2009 lebt meine Tochter bei der Mutter. Wir machen es derzeit so 1 Monat fahr ich hin und 1 fährt sie zu mir etc. also immer im 4 Wochen Takt.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    durch die unterschrift unter der vaterschaftsanerkennung bekommst du kein sorgerecht. da bist du auf dem holzweg mein lieber. tut mir leid. so wie es aussieht hast du garnix. du bist durch die unterschrift rechtlicher vater geworden u. hast das recht auf umgang u. die pflicht unterhalt zu zahlen vorrangig für das kind unter umständen auch für die mutter. die mutter hat alleiniges sorgerecht u. alleiniges aufenthaltsbestimmungsrecht. vor gericht hast du null chancen u. deine anträge werden abgelehnt werden. du wirst weder gemeinsames sorgerecht bekommen noch das abr. du wirst gezwungen sein dich mit dieser situation zu arrangieren. sorry tut mir leid, aber du wirst dich auf eine vernünftige umgangsregelung einigen müssen. mehr ist nicht zu erwarten

    gsr hättest du nur wenn die mutter dir dieses vor dem jugendamt mit einer urkunde erklärt hat. sonst hätte sie ohne deine einwilligung auch nicht einfach umziehen können oder das kind ummelden können.

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    Antwort von gottesanbeterin gottesanbeterin

    In dem Alter das Kind von der Mutter wegreißen zu wollen ist schon eine Ungeheuerlichkeit! Denkst du auch ein bißl an das Kind? Die Idee allein beweist, daß du keine -Ahnung davon hast, wie man mit Kindern umgeht!!!

    Kommentar von Sebi1984 Sebi1984

    sonst gehts dir noch gut? wenn die mutter alle 2 wochen irgendwo auf partys ist (übers komplette wochenende) is das ne gute mutter? denk mal über deine antwort gut nach.

    Kommentar von gottesanbeterin gottesanbeteringottesanbeterin

    Aber das Kind ist doch sonst die ganze Zeit bei der Mutter, hast du noch nichts von einer Mutter-Kind- Bindung gehört?

    Kommentar von jumba jumbajumba

    ja dann ist sie eine gute mutter. sie wird das kind ja gut versorgt haben

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    Antwort von Muschipusch Muschipusch

    Du musst zu einem Anwalt um das alleinige Sorgerecht zu bekommen, sonst hast du als Vater keine Chance, weil es in der Regel der Mutter zugesprochen wird.

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    Antwort von Birgit1954 Birgit1954

    Erst ab ca. 12 Jahren haben Kinder ein gewisses Mitspracherecht, bei welchem Elternteil zu leben möchten. Das ist also keine Option für dich. Du kannst es also nur gerichtlich versuchen.

    Kommentar von Sebi1984 Sebi1984

    wenn ich angenommen vor gericht verlieren sind meine 50% sorgerecht weg oder?

    Kommentar von Birgit1954 Birgit1954Birgit1954

    Nein sicher nicht. Im Zweifelsfall bleibt alles beim alten und ihr behaltet das geteilte Sorgerecht. Ausser natürlich, du zettelst einen ganz bösen Streit vom Zaun und das Gericht befindet, das du als Vater total ungeeignet bist - dann kann es natürlich passieren, dass es der Mutter das ganze Sorgerecht überträgt. Versuch es also mit sachlichen Argumenten und bleib freundlich.

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    Antwort von LilaWolke LilaWolke

    Ich habe glaubig gehört wenn man noch nicht geheiratet hat darf die Frau entscheiden. Sonst kann man aber auch vors Gericht und das entscheidet dann. Ich glaube ab 12 darf es selbst entscheiden wohin es will.

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    Antwort von Ehrenpreis Ehrenpreis

    Das wird im Aufenthalt-Bestimmungsrecht entschieden. Sorgerecht bestimmt über das Recht und die Pflicht für das Kind zu sorgen.

    Kommentar von Sebi1984 Sebi1984

    Aufenthalt-Bestimmungsrecht woher bzw. was muss ich genau machen um das zu bekommen?

    Kommentar von Ehrenpreis Ehrenpreis

    Das muss über einen Anwalt bzw. bei Gericht beantragt werden.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    durch gemeinsames sorgerecht hast du auch das abr

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